Werbung von Zigaretten auf Werbeflächen erlaubt?
Da ich auf dem weg zur Arbeit des öfteren immer wieder Werbung von Zigaretten und Tabak auf Werbeflächen entdecke frage ich mich ob das überhaupt zulässig ist? Soweit ich es weiß sind seit Jahren Werbung von Zigaretten jeglicher Art verboten. Oder haben die Werber irgendwelche Sonderrechte um das machen zu dürfen?
Selbst wenn es verboten ist und davon gehe ich ebenfalls fest aus, da die Werbung dafür im Endeffekt nur Leben kostet was auch noch irgendwelchen Multimillionären ein Grinsen auf dem Gesicht verschafft, so ist es dennoch unwahrscheinlich, dass die Werbung die bei dir aushängt illegal ist.
Wahrscheinlich ist es mal wieder eine dumme Ausnahme für Werbeflächen wie Poster, da diese kein großes Werbemedium darstellen. Somit wäre fragwürdig, ob irgendjemand sich dafür engagieren würde, wenn es ohnehin nicht so viele Leute stört wie zum Beispiel im Fernsehen.
Was ich damit sagen will ist, das es wahrscheinlich verboten ist, aber niemand das Bedürfnis verspürt den Werbern förmlich in den Arsch zu treten, damit das da auch wegkommt. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Leider !
Hallo,
ich glaube Werbung für Zigratten ist nur im Rundfunk (TV und Radio) nicht mehr erlaubt, oder? In Zeitschriften und auf Plakaten trifft man die doch noch sehr häufig an!
Außerdem umgehen viele auch das Verbot, indem sie Werbung für Sondereditionen machen, die ja auch einen Werbeeffekt haben, aber nicht unter das Verbot fallen.
Fenni hat geschrieben:Was ich damit sagen will ist, das es wahrscheinlich verboten ist, aber niemand das Bedürfnis verspürt den Werbern förmlich in den Arsch zu treten, damit das da auch wegkommt. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Leider !
Meinung ist ungleich Wissen. Für Tabak darf nach wie vor auf Plakaten und in Kino-Spots geworben werden, und wie trixietripp schon richtig geschrieben hat im TV und Radio nicht mehr. Ebenso darf in Zeitschriften nicht mehr geworben werden.
Ich bin mir nicht ganz sicher, was Du, trixietripp, mit "Sondereditionen" meinst. Selbstverständlich dürfen auch besondere Verpackungen und dergleichen nicht in den genannten Medien beworben werden, anders sieht es bei anderen Produkten aus, etwa wenn ein Tabakkonzern noch Reisen anbietet oder ein anderer Designobjekte... Da wird dann zwar mit dem Markennamen und Logo geworben, aber eben nicht für Zigaretten.
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