Dürfen Kinder Süßigkeiten mit Alkohol kaufen?

vom 18.02.2011, 11:55 Uhr

Kinder und Jugendliche dürfen generell ja keinen Alkohol kaufen. Darauf weist ja auch meistens ein Schild bei der Supermarktkassa hin. Aber wie sieht es mit Süßigkeiten mit Alkohol aus wie zum Beispiel Mon Cherie, Rumkugeln oder dergleichen? Dürfen Kinder solche Pralinen kaufen? In diesem Beitrag Betrunken von Pralinen? wurde ja schon beschrieben, dass solche Pralinen durchaus auch ihre Wirkung haben können.

Ich habe dort auch schon berichtet, dass in meiner Schulzeit einige Klassenkameraden immer wieder Rumkugeln in der Schule gegessen haben. Meine Schulzeit ist schon einige Jahre her, da durften Jugendliche glaube ich noch Alkohol einkaufen, oder zumindest kann ich mich schon daran erinnern, dass einige davon in der Mittagspause im Supermarkt solche Pralinen gekauft haben. Das war eigentlich kein Problem, aber das ist wie gesagt auch schon vor rund 15 Jahren gewesen.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also ich würde sagen, dass Kinder keine Pralinen mit Alkohol kaufen dürfen. Im Jugendschutzgesetz heißt es nämlich:

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.


Ich persönlich habe es aber noch nie erlebt beim Kauf alkoholhaltiger Pralinen nach dem Ausweis gefragt worden zu sein. Allerdings war das auch eher im jugendlichen Alter. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das bei jüngeren Kindern in der Praxis anders aussieht.

» satyr1349 » Beiträge: 103 » Talkpoints: -1,95 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Satyr1349 hat es schon ganz richtig gesagt: Solche Lebensmittel dürfen an Minderjährige nicht verkauft werden, wenn Branntwein in nicht geringfügiger Menge enthalten ist.

Nicht geringfügig heißt hierbei ab 1%. Ist in Pralinen oder ähnlichem weniger als 1% Branntwein enthalten, dürfen diese auch an Minderjährige verkauft werden.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Diese Frage kann ich definitiv mit nein beantworten. Normalerweise dürfen Kinder keine Pralinen mit Alkohol kaufen. Ich weiß nämlich noch genau, dass ich meiner Mutter mit zehn Jahren einmal Schokolade mit Alkohol kaufen wollte und ich sie wieder zurücklegen musste, weil ich noch nicht alt genug war. Ich finde es auch durchaus richtig, dass ich sie damals noch nicht kaufen durfte, obwohl ich es damals schon sehr blöd und übertrieben fand.

In vielen Supermärkten werden sich die Kassiererinnen wohl keine Gedanken darum machen und sie trotzdem verkaufen. Aber das macht es noch lange nicht legal.

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Na toll. Hätte mir jemand diese Frage mal vor ein paar Jahren noch etwas näher gelegt! Damals habe ich zu speziellen Anlässen wie Weihnachten oder dem Geburtstag kastenweise Mon Cherie und Weinbrandbohnen gekauft... jetzt, wo ich mir dieses verlinkte Thema angesehen habe, kann ich mich zumindest nicht mehr der Meinung meines Vaters anschließen: "Das Zeug muss man ja kastenweise fressen, um besoffen zu werden!" :D

Also, wie gesagt, jetzt, wo ich mir dieses andere Thema mal angesehen habe und die alkoholische Wirkung dieser Pralinen nicht mehr unterschätze, bin ich selber auch der Meinung, dass Kinder keine Pralinen oder generell Süßigkeiten mit Alkohol kaufen sollten. Der Grund, warum beispielsweise auch ich aber früher dennoch Schnapspralinen habe kaufen können, liegt wohl einzig und allein daran, dass sich auch die Verkäufer der Wirkung dieser Süßigkeiten nicht klar bewusst sind (und natürlich auch, weil sie Geld verdienen wollen, haha) . Meiner Meinung nach sollte man allen Verkäufern dieser Welt noch einmal richtig klarmachen, was genau sie da eigentlich ihrer jüngeren Kundschaft zum Kauf freigeben...

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» porcelain » Beiträge: 1071 » Talkpoints: 5,47 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hier in Deutschland ist der Verkauf verboten. Wenn man Lebensmittel kauft, die mit Alkohol sind, dann warnt die Kasse schon. Die Eingabe des Preises ist mit dem Hinweis verbunden, dass man diese Dinge nur an volljährige Personen abgeben darf. Das ist bei allen Dingen mit Alkohol so. Selbst, wenn nur ein paar Pralinen mit Alkohol in der Packung sind, wird an der Kasse sofort nach dem Ausweis gefragt, wenn man nicht klar sehen kann, dass der Käufer eine volljährige Person ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Das ist bei allen Dingen mit Alkohol so. Selbst, wenn nur ein paar Pralinen mit Alkohol in der Packung sind, wird an der Kasse sofort nach dem Ausweis gefragt, wenn man nicht klar sehen kann, dass der Käufer eine volljährige Person ist.


Leider pauschalisierst du gerade die Einrichtung mancher Lebensmittelhändler wieder mit der ganzen Nation. Denn es leider immer noch nicht üblich, dass die Kassensysteme eine Altersabfrage verlangen wenn entsprechende Lebensmittel gescannt werden.

Wenn ich unsere Einkaufstouren durch gehe, hat sogar nur ein Blau-Gelber Discounter die Einrichtung bereits installiert. Dürfte wohl daran liegen, dass dieser erst vor 2 Jahren gebaut wurde.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Julix hat geschrieben:
Diamante hat geschrieben:Das ist bei allen Dingen mit Alkohol so. Selbst, wenn nur ein paar Pralinen mit Alkohol in der Packung sind, wird an der Kasse sofort nach dem Ausweis gefragt, wenn man nicht klar sehen kann, dass der Käufer eine volljährige Person ist.


Leider pauschalisierst du gerade die Einrichtung mancher Lebensmittelhändler wieder mit der ganzen Nation. Denn es leider immer noch nicht üblich, dass die Kassensysteme eine Altersabfrage verlangen wenn entsprechende Lebensmittel gescannt werden.

Wenn ich unsere Einkaufstouren durch gehe, hat sogar nur ein Blau-Gelber Discounter die Einrichtung bereits installiert. Dürfte wohl daran liegen, dass dieser erst vor 2 Jahren gebaut wurde.

Ich wollte damit sagen, dass ich schon mitbekommen habe, wenn Pralinen mit Alkohol gekauft werden, dass es an der Kasse dann ein Warnsignal gibt. Das ist bei uns bei Rewe, bei Real, bei Lidl und auch bei Aldi Nord so, dass das Kassensystem Alarm schlägt. In anderen Läden gehe ich kaum einkaufen. Aber in allen Läden, die ich kenne haben sie dieses Kassensystem, wo Alarm geschlagen wird, wenn die Kassiererinnen ein Teil über den Scanner ziehen, der mit Alkohol ist. Auch bei Zigaretten erscheint dieses Signal.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Kaugummis enthalten auch mehrwertige Alkohole, mit Sicherheit ist da auch Ethanol drin, von daher ist es offensichtlich möglich manche Lebensmittel mit Alkohol zu kaufen wenn man unter 16 beziehungsweise 18 ist. Bei Branntweinhaltigen Pralinen wird das schon strenger gehandhabt. Im Endeffekt glaube ich aber nicht, dass der Alkoholgehalt von Pralinen ernsthaftes Missbrauchspotential für Jugendliche besitzt.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe es schon mehrfach miterlebt, dass Kinder keine Pralinen mit Alkohol kaufen durften. Auch wenn sie für Muttern nur mal einen Pralinenkasten mitbringen sollten, die diesen zu einem Geburtstag verschenken wollte und die Dame an der Kasse die Familie kannte, hat diese aus Angst vor Testkäufern in der Schlange dies abgelehnt. Und das obwohl darunter sicher auch das ein oder andere war, was keinen Branntwein enthielt.

Ich gehen in diversen Märkten einkaufen und die von den Kassen monierte Alterskontrolle gibt es nun wirklich noch nicht in allen Märkten. Klar gibt es diese neuen Kassen in den Märkten, die erst vor wenigen Jahren umgebaut oder neu errichtet wurden. Daneben gibt es bei uns aber noch viele Märkte, in denen die Verkäuferinnen selbst entscheiden müssen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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