Formulierung - Frauen bevorzugt - erlaubt?
Ich habe heute ein Plakat mit einer Stellenanzeige von der Bundeswehr gesehen. Dort wurde kurz beschrieben um welchen Job es ging und unter der Anzeige stand Bewerbungen von Frauen erwünscht, Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Ich dachte mich zu erinnern das solche Formulierungen als diskriminierend gelten, egal ob es um Geschlecht, Rasse, Religion oder Aussehen geht.
Sind solche Formulierungen nicht eigentlich untersagt? Das soll nicht heißen das ich es nicht toll finde das man so Frauen eine größere Chance gibt, aber bei anderen Stellenanzeigen habe solche Formulierungen nie gesehen.
Mir sind solche Aussagen in Stellenausschreibungen durchaus bekannt. Oftmals allerdings werden hier Bewerber mit Behinderungen bevorzugt. Viele Unternehmen haben ja Quoten zu erfüllen, auf diesem Wege ermuntern sie damit die entsprechenden Personen, sich zu bewerben
Eine Diskriminierung wäre es doch eher dann gewesen, wenn man sich ausschließlich an Frauen gewandt hätte und diese zu einer Bewerbung aufgerufen hätte. In anderen Stellenanzeigen werden Schwerbehinderte ja auch bei gleicher Eignung bevorzugt, das steht sogar ganz offiziell mit in den Stellenanzeigen.
Ich glaube nicht dass solche Aussagen verboten sind. Es wird ja nur gesagt, dass Frauen bevorzugt behandelt werden. Es wird ja nicht gesagt es dürfen sich nur Frauen bewerben. Verboten ist es glaube ich in eine Stellenanzeige nur für Männer oder nur für Frauen zu schreiben. Es darf nicht von vornherein gesagt werden, dass sich nur Männer oder nur Frauen bewerben dürfen.
Ich glaube auch nicht, dass das rassistisch oder gar verboten ist. In der Anzeige steht ja klar und deutlich, dass Frauen bevorzugt und nicht nur eingestellt werden.
Wie schon gesagt, manche Firmen oder Arbeitgeber haben bestimmte Quoten zu erfüllen und dies versuchen sie halt durch solche Anzeigen und Stellungsangebote.
Selbstverständlich ist das eigentlich eine Diskriminierung: Frauen werden bevorzugt, Punkt. Was soll denn noch diskriminierender sein? Da wird jemand ausdrücklich aufgrund seines Geschlechts bevorzugt behandelt. Wenn das keine Diskriminierung von Männern ist, dann weiß ich es nicht.
Allerdings sieht der Gesetzgeber das als positive Diskriminierung. Es gibt nämlich auch ein Soldatengleichstellungsgesetz - politisch korrekt: Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) und das vestehe ich als Begründung für die Bevorzugung der Frau. Es geht mal wieder um die Quote. Der Gesetzgeber sieht, in der Realität gibt es zu wenig Frauen bei der Bundeswehr, also müssen wir die Frauenquote steigern. Und so lange, bis das ausgeglichen ist, wird positiv diskriminiert. Aber die Weibsbilder haben Glück. §4 des SGleiG sagt, im Spannungs- und Verteidigungsfall müssen die Männer sterben. Ne tolle Bratwurst für die Kerle.
Diskrminierung an und für sich ist etwas negatives. Und so sagt dann auch der §5 AGG, dass eine unterschiedliche Behandlung von Mann und Frau in Ordnung geht, soweit bestehende Benachteiligungen mittels passender positiver Maßnahmen ausgeglichen werden.
Aus meiner Sicht verstößt dieses Gesetz ganz klar gegen das AGG wie mein Vorredner bereits sagte. Man darf in Stellenanzeigen keine Angaben darüber machen, welches Geschlecht, Rasse oder Religion bevorzugt oder abgelehnt wird. Das ist schlicht und ergreifend nicht erlaubt und kann sogar dazu führen, dass männliche Bewerber hier Anzeige erstatten können, wenn sie abgelehnt werden.
Ich finde es auch diskriminierend, wenn ein bestimmtes Geschlecht bevorzugt wird. Das Geschlecht sagt doch nichts darüber aus, ob diese Person den Job gut machen kann oder nicht. Doch darauf geht diese Anzeige gar nicht ein, es geht zwar schon um Qualifikation, aber wenn sich ein Mann und eine Frau mit gleicher Qualifikation bewerben würden, würde der Mann abgelehnt werden. Das ist absolut diskriminierend.
Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt oder vielleicht habt ihr die angebotenen Quellen nicht verfolgt. Es ist in diesem Fall zulässig so zu handeln, eben um ein bestehende Diskriminierung auszugleichen. Es ist nämlich genau kein Verstoß gegen das AGG. Dafür müsste man nur den oben angebotenen §5 AGG und vielleicht noch den §1 AGG lesen. Die sind beide eigentlich leicht verständlich, wenn sich auch neue Fragen daraus ergeben.
Die Formulierung an sich ist unglücklich und es könnte schnell das AGG also das neue allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Sprache kommen. Allerdings gibt es ebend auch Tätigkeiten die bewusst nur von Frauen ausgeführt werden können. Aber dann würde man schreiben das nur Frauen gesucht werden, denn die alleinige Äußerung das Frauen erwünscht sind lässt offen, ob die Arbeit auch ein Mann verrichten kann.
Allerdings kann das auch bedeuten das Frauen sich darauf melden sollen, weil diese oftmals nicht so häufiger anrufen wie Männer. Von daher kann es sich auch um einen klugen Zug handeln, dass Frauen in diesem Zug erwähnt werden. Aber meiner Meinung nach muss ein solcher Schriftzug eher lauten Mitarbeiter/-in gesucht, um Missverständnisse zu vermeiden.
Auch ich bin der Meinung, dass das erlaubt ist. Sonst würden solche Formulierungen ja nicht in so vielen Anzeigen stehen. Dort steht ja oft genug etwas drin wie zum Beispiel, dass Behinderte bevorzugt werden und so weiter und so fort. Daher ist es meiner Ansicht nach erlaubt. Wieso auch nicht? Damit weist der Anzeigengeber ja eigentlich auch gleich darauf hin, dass die Männer sich nicht ganz so große Hoffnungen machen müssen. Speziell wollen die Arbeitgeber damit dann auch Frauen ködern.
Ich denke auch, dass das damit zusammenhängt, dass viele Firmen und Arbeitgeber eine bestimmte Frauenquote erfüllen müssen und wenn sie diese nicht erfüllen, dann bekommen sie irgendwie Fördergelder gestrichen oder ähnliches.
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