Muss man für Urlaubsvertretung selbst sorgen?

vom 17.02.2011, 15:26 Uhr

A arbeitet seit über einem halben Jahr bei einer Firma. Das bedeutet A hat die Probezeit überstanden und kann nun auch Urlaub nehmen. Beim einreichen des Urlaubsantrages wurde A gefragt ob sich A denn um eine Vertretung gekümmert habe damit der Urlaub abgedeckt ist. A war erst mal so perplex das er gar nichts sagen konnte. Auf Nachfrage wurde A zusätzlich noch mitgeteilt das die Firma keine Kosten übernimmt die z.B. durch eine Zeitarbeitsfirma als Vertretung entstehen würden. Also hat A sich dann durch die Firma gefragt wer die Vertretung übernehmen könnte.

Ist das normal das man sich selbst um seine Urlaubsvertretung kümmern muss? ist das Firmenabhängig? Ich habe davon noch nie gehört? Dort wo ich arbeite gibt es Richtlinien wer wen wann vertritt und ich muss mich nicht selbst kümmern.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie sieht A's Arbeitsvertrag aus? In der Regel ist es so, dass -sofern nichts vermerkt ist- der Arbeitgeber sich um einen Ersatz kümmert. Meist übernimmt jemand von den Kollegen die Arbeit und auch dafür gibt es oft Springerkräfte. Ich höre es auch zum ersten Mal, dass man als Festangestellter für eine Vertretung sorgen muss.

Eine Ausnahme ist es bei meinem eigentlichen Nebenjob - für die kostenlose Sonntagszeitung, die ich ja vor einem festen Arbeitsverhältnis mit dem Verlag hatte, musste ich besonders an Feiertagen selbst für die Person sorgen, die mich vertritt. Da ich aber in fast allen Fällen auf die gleiche Person zurückgreifen kann, ist das auch kein Thema gewesen.

Ich hätte unter Umständen bei Krankheit als Tagesmutter, was jedoch auf selbstsständige Basis war, jemanden für meine Krankheitstage einstellen können. Aber da haben sich die Eltern selbst drum gekümmert und ich habe lediglich dann der Person das Gehalt weitergegeben. Das Gehalt oder besser gesagt die Aufwandsentschädigung wurde vom Jugendamt geleistet und in deren Bedingungen war es so vernerkt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


nadpat hat geschrieben:Ist das normal das man sich selbst um seine Urlaubsvertretung kümmern muss?

Das ist nicht nur nicht normal, sondern schlicht unmöglich. Jedenfalls dann, wenn A in der Firma nicht Weisungsbefugt ist und über die Arbeitszeiten anderer verfügen kann. Schließlich ist davon auszugehen, dass alle anderen im Unternehmen ihre regulären Arbeiten haben und damit schon ausgelastet sind. Wenn A nun auf diese Personen zugeht und - was zu erwarten ist - keiner diese freiwillige Mehrarbeit durch die Vertretung zu übernehmen bereit ist, dann gibt es auch keine Vertretung! Im Umkehrschluss hätte A so nie die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen.

Hier sollte A den Urlaub einreichen und mit dem Vorgesetzten über die jeweiligen Kompetenzen reden. Es sollte in der Firma doch Leute geben die dafür bezahlt werden, dass sie anderen die Aufgaben zuteilen. Das passiert idR. eben durch Vorgesetzte. Und deren Job ist es auch, im Urlaubsfall für Ersatz zu sorgen - wenn es denn nötig wird.

nadpat hat geschrieben:das die Firma keine Kosten übernimmt die z.B. durch eine Zeitarbeitsfirma als Vertretung entstehen würden

Das ist eine schöne Information, muss aber A nicht interessieren. Wichtig ist, ob der Urlaub genehmigt wird bzw. ob der entsprechende Antrag abgelehnt wurde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Fakt ist doch erst einmal dass A einen gesetzlich garantierten Urlaubsanspruch hat. Wenn dringende betriebliche Gründe bestehen die einen Urlaub verbieten dann muss dass A akzeptieren. Hier kann es sich aber wirklich nur um absolute Ausnahmen handeln, die fehlende Verteilungsmöglichkeit des normal anfallenden Arbeitsaufwandes des urlaubenden Arbeitnehmers fällt ohne weitere Notlage absolut nicht darunter. Mit anderen Worten, der Arbeitgeber B muss sich kümmern.

Auf den Urlaubsscheinen die ich kenne hat der zu Beantragende immer einen Vertreter zu benennen. Damit unterstützt er seinen Chef freundlicherweise bei der Entscheidungsfindung ob er einen Urlaub gewähren kann, verbindlich ist das aber nicht. Es gibt so spezielle Tage im Jahr wo jeder Arbeitnehmer gerne Urlaub haben möchte, die Zeit um Weihnachten herum oder manche Brückentage zum Beispiel. Wenn B also schon der Hälfte der Belegschaft die Freistellung für die Weihnachtswoche gewährt hat dann kann er aus eigenem Interesse den Urlaub der Nachzügler nicht mehr gewähren. Auch kann nicht jede Arbeit durch einen Zeitarbeiter ausgeführt werden.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also in meiner alten Firma musste ich mich nicht um eine Urlaubsvertretung kümmern. Da wurde der Urlaub genehmigt, wenn genug andere Mitarbeiter da waren. Wenn es einen Engpass mit Personal gab, dann wurde der Urlaub einfach nicht genehmigt. In der Firma wo ich jetzt bin, müssen die Weisungsbefugten Personen auf den Urlaubsantrag eine Vertretung angeben. Aber ich glaube das ist wohl eher Formsache.

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» aranka05 » Beiträge: 366 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also wer nicht selbstständig ist muss sich nicht um eine Urlaubsvertretung kümmern. Urlaub ist in jedem Arbeitsvertrag veranschlagt und wieviele Tage man bekommt, aber das man sich selber um eine Urlaubsvertretung kümmern muss habe ich noch nie gehört. Dann müsste das ja auch bei allen Kollegen von A sein. Das einzige was natürlich möglich ist, ist eine Urlaubssperre, in der A keinen Urlaub einreichen kann.

» SubAce » Beiträge: 532 » Talkpoints: 0,30 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also sowas höre ich zum ersten mal. Ich bin da zwar rechtlich nicht sattelfest, aber wie soll denn ein einfacher Angestellter eine Vertretung bestimmen? Man ist doch nicht weisungsbefug gegenüber den anderen Arbeitnehmern und man macht doch auch keine Dienstpläne. Darum hat sich der Chef bzw. der Vorgesetzte zu kümmern. Was passiert denn, wenn sich nie jemand findet, der die Schichten übernehmen würde, darf man dann keinen Urlaub nehmen, obwohl dieser einem gesetzlich zusteht?

Also ganz ehrlich normal finde ich dieses Vorgehen nicht und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies so wirklich rechtlich in Ordnung sein sollte. Klar kann der Arbeitgeber die Urlaubswünsche ablehnen, wenn zum Beispiel schon viele andere Arbeitnehmer in der Zeit Urlaub haben oder es eine Urlaubssperre gibt, weil einfach viel zu viel Arbeit in der Zeit anliegt. Aber dann muss man halt Ausgleiche schaffen, wann der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen kann. Und dann muss sich halt der Vorgesetzte einen Kopf machen, wie er die Arbeit in der Zeit verteilt, wenn jemand im Urlaub ist. Das sollte ja an sich auch kein Problem sein, schließlich ist ja immer mal jemand im Urlaub, sodass man eigentlich in jedem Betrieb mehr Leute hat, als man eigentlich bräuchte und somit eigentlich immer genug da sein sollten um die anfallende Arbeit zu bewältigen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Es ist nicht üblich und nicht richtig, dass sich ein Arbeitnehmer selbst um seine Urlaubsvertretung kümmern muß. Damit hat A nichts zu tun. Wenn diese Aufgabe nicht vom Firmeninhaber selbst erledigt wird, muß er einen Vetreter oder Betriebsleiter haben. Aber ich denke, dass A trotzdem dem Chef sagen sollte, dass er dafür nicht zuständig ist. Für solche Fälle gibt es in den meisten Firmen sogenannte Springer.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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