Abzüge auf Sparbuch

vom 17.02.2011, 13:25 Uhr

Ich war eben auf der Bank und habe auf Geld von meinem Girokonto auf mein Sparbuch umschichten lassen. Dabei wurden mir die Zinsen gutgeschrieben, die mir zustehen. Als Student habe ich keine Kontoführungsgebühr und somit eigentlich keine Abzüge. Nun habe ich aber eben auf dem Sparbuch Abzüge gesehen. Sie werden mit „Kest“ kenntlich gemacht. Um was für Abzüge handelt es sich hierbei? Sind es vielleicht Steuern die ich auf meine Zinsen bekomme? Kann ich diese Abzüge irgendwie unterbinden oder zurückverlangen?

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der sogenannte KeST ist die Kapitalertragssteuer. Das sind einfach gesagt die Steuern auf deine Zinsen. Ich glaube nicht das man sich die im Nachhinein zurückholen kann. Man hätte vorher einen Freistellungsauftrag für das Sparbuch einrichten müssen. Jede Person hat die Möglichkeit bis zu einem Betrag von 801,00€ seine Zinsen steuerfrei zu bekommen. Dazu kann man den Freistellungsauftrag nutzen. Diesen kann man komplett oder aufgeteilt einsetzen. Wende dich dazu am besten an einem Berater in deiner Bank. Ich konnte bei meinem Sparkonto, da ich online-Banking mache den Freistellungsauftrag auch online durchführen.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Kapitalertragsteuer ist eine Art Vorauszahlung, die später mit der Einkommensteuer Zahllast gegengerechnet wird. Natürlich bekommt man die Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer zurück. Aber man muss ebenso natürlich Einkommensteuer auf die Kapitalerträge zahlen. Vorher werden noch Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale abgezogen. Der Weg dorthin geht über die Anlage KAP, die du der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank in der Einkommensteuererklärung zufügen musst. Zumindest war das mal so. Und das gilt natürlich jetzt erstmal nur für den deutschen Steuerzahler.

» ToniGard » Beiträge: 201 » Talkpoints: -2,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Danke für die Antworten. Ich hatte mir so etwas schon gedacht, weil die Abzüge immer in Verbindung mit den Zinszahlungen stehen. Sie sind untereinander gelistet. Muss man einen Freistellungsauftrag immer zu Beginn eines Kalenderjahres stellen, oder kann man auch vom Kalenderjahr abweichen?

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Freistellungsauftrge kannst Du stellen, wann immer Du möchtest.

Sie müssen auch nicht unbedingt für ein kalenderjahr gelten. Man kann sie bis zu einem bestimmten Datum stellen oder unbefristet, bzw. gelten sie dann solange, bis man sie ändert oder löscht. Am besten schaust Du kurz bei Deiner Bank vorbei, die haben die notwendigen Formulare dann da,.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^