Bis zu welcher Höhe werden die Kosten für Wohnraum übernomme

vom 16.02.2011, 18:18 Uhr

Herr X. bekam durch seinen Vermieter mitgeteilt, dass demnächst eine Mieterhöhung ansteht. Ein Teil der Gründe ist nachvollziehbar und ein Teil nicht. Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass Herr X. wohl unter Übel zumindest einem Teil der Mieterhöhung zustimmen muss. Ein Anwalt wurde dazu auch schon befragt und der sieht keine Chancen eine Mieterhöhung auf Dauer zu umgehen.

Herr X. bezieht Wohngeld. An dem Zustand wird sich vorläufig auch nichts ändern. Allerdings wurde Wohngeld für den Wohnraum von Herrn X. gerade noch so bewilligt. Herr X. würde gerne in Erfahrung bringen, wie weit der Mietpreis steigen dürfte, damit er halt noch im Wohngeldbezug drin ist, beziehungsweise das halt die Mietpreiserhöhung komplett übernommen wird.

Herr X. hat bereits beim zuständigen Sachbearbeiter angerufen. Der gab nur die Auskunft, dass Herr X. bei einer Mietpreiserhöhung mit dem Schreiben des Vermieters vorbei kommen soll und den anderen Unterlagen und man würde dann das zustehende Wohngeld ausrechnen. Herr X. wird aber die Mietpreiserhöhung nicht umgehen können und würde gerne dem Vermieter gegenüber argumentieren können, bis zu welcher Höhe er einer Mietpreiserhöhung zustimmen kann und man so eventuell andere Lösungen finden kann.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Also wenn ich das richtig verstehe, dann bekommt X derzeit Wohngeld, dass aber nicht komplett für die Mietkosten reicht. Im Prinzip ist also seine Wohnung für den normalen Bedarf zu groß oder zu teuer. Und daran würde sich ja nichts ändern, die Miete ist ja prinzipiell egal beim Wohngeld, da des auf den Bedarf ankommt. Und der wurde ja schon berechnet und dafür ist ja an sich nur maßgeblich, wieviel Einnahmen er hat und daran ändert sich jetzt ja nichts und für den Wohnraum kriegt er ja dann an sich schon das Maximum was ihm zusteht.

Klar kann man nachfragen, ich denke aber nicht dass sich das was ändern wird, sondern X einfach die Mieterhöhung selber tragen muss. Anders wäre es dann, wenn er weniger Miete zahlen würde, als er nach seinem Bedarf Wohngeld bekommen könnte. Dann könnte sich das Wohngeld erhöhen, aber so wohl eher nicht.

» Klehmchen » Beiträge: 5494 » Talkpoints: 1.015,07 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Herr X. hat ein zu niedriges Grundeinkommen und bekommt deshalb Wohngeld. Die Wohnung lag bisher preislich im Rahmen der Sozialbehörden. Zumindest hat Herr X. schon Leistungen aus dem Hartz 4 Topf bezogen und die Kosten für die Unterkunft wurden von der zuständigen Behörde komplett übernommen.

Außerdem ist Herr X. krank und es ist nicht zumutbar, dass er umzieht. Dafür gäbe es auch durchaus ein Gutachten eines Arztes.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:Außerdem ist Herr X. krank und es ist nicht zumutbar, dass er umzieht. Dafür gäbe es auch durchaus ein Gutachten eines Arztes.


Das kann man X ja auch nicht vorschreiben, aber es ist eben auch nicht unbedingt ein Grund, deswegen mehr Mietzuschuss zu bekommen, als jemand der nicht krank ist. Möglich wäre höchstens, dass dies irgendwie beim verfügbaren Einkommen geltend gemacht werden kann. Aber das wäre dann ja sowieso schon geschehen und würde am aktuellen Mietproblem nichts ändern.

Wieviel die Wohnung kosten dürfte müsste doch eigentlich im Wohngeldbescheid drin stehen, oder? Da ist doch immer eine Auflistung dabei, was übernommen wird bzw. was nicht. Wenn es aber bisher so ist, dass die Miete komplett übernommen wird, dann könnte noch was nach oben gehen. Das Problem an der Sache könnte aber auch sein, dass er trotzdem nicht viel mehr bekommen könnte, da der Heizkostenzuschuss ja bei den neuen Wohngeldanträgen wegfällt. Dann könnte es passieren, dass es nachher mehr Zuschuss für die Kaltmiete gibt, aber der wegfallende Heizkostenzuschuss nachher mehr beträgt, als die Steigerung des Mietzuschusses und dann bekommt X nachher doch weniger. Auch das sollte man durchrechnen lassen und gegebenenfalls dann einfach erstmal den alten Antrag noch solange laufen lassen, wie der Bewillungszeitraum läuft, solange wird da dann nämlich nicht gekürzt.

» Klehmchen » Beiträge: 5494 » Talkpoints: 1.015,07 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Herr X sollte schnellstmöglich mit dem Schreiben des Vermietes zum zuständigen Sachbearbeiter der Wohngeldstelle gehen. Dort gibt es Tabellen, wo gleich nachgeschaut werden kann, welche aber halt nicht zu 100% genau sind. Aber immerhin ein Anhaltspunkt.

Ansonsten wäre es sinnvoll, wenn Herr X der Mieterhöhung im gesamten erstmal widerspricht, da ja laut dem Eingangsposting, nur einige Dinge akzeptabel sind. Damit kann Herr X zwar die Mieterhöhung nicht komplett umgehen, aber erstmal Zeit für die Wohngeldstelle gewinnen.

Nur langfristig sollte Herr X trotzdem einen Umzug nicht komplett ablehnen. Denn es wird sicherlich nicht förderlich für das Verhältnis zum Vermieter sein, wenn man sich mit ihm ums Geld streitet und beim Wohngeld sind halt nach oben auch Grenzen gesetzt, so das eben Einkommen und Wohngeld irgendwann nicht mehr reichen werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Das kann man X ja auch nicht vorschreiben, aber es ist eben auch nicht unbedingt ein Grund, deswegen mehr Mietzuschuss zu bekommen, als jemand der nicht krank ist. Möglich wäre höchstens, dass dies irgendwie beim verfügbaren Einkommen geltend gemacht werden kann. Aber das wäre dann ja sowieso schon geschehen und würde am aktuellen Mietproblem nichts ändern.

Es gibt durchaus Regelungen, dass kranken Menschen eine größere Wohnung bewilligt wird. Nur ist unbekannt, wie das am Wohnort von Herr X. geregelt wird. Deshalb wollte Herr X. ja auch eine generelle Auskunft des Wohngeldamtes haben, die keine Auskunft geben konnten. Aber irgendwelche Richtlinien wird es ja geben.

Wieviel die Wohnung kosten dürfte müsste doch eigentlich im Wohngeldbescheid drin stehen, oder? Da ist doch immer eine Auflistung dabei, was übernommen wird bzw. was nicht. Wenn es aber bisher so ist, dass die Miete komplett übernommen wird, dann könnte noch was nach oben gehen. Das Problem an der Sache könnte aber auch sein, dass er trotzdem nicht viel mehr bekommen könnte, da der Heizkostenzuschuss ja bei den neuen Wohngeldanträgen wegfällt. Dann könnte es passieren, dass es nachher mehr Zuschuss für die Kaltmiete gibt, aber der wegfallende Heizkostenzuschuss nachher mehr beträgt, als die Steigerung des Mietzuschusses und dann bekommt X nachher doch weniger. Auch das sollte man durchrechnen lassen und gegebenenfalls dann einfach erstmal den alten Antrag noch solange laufen lassen, wie der Bewillungszeitraum läuft, solange wird da dann nämlich nicht gekürzt.

Die Wohnung wurde komplett bewilligt. Herr X. hatte schon mal eine Zeit lang Wohngeld bezogen und fiel dann in Hartz 4. Auch die Arge hat die Wohnung ohne Widerspruch übernommen. Allerdings hat sich dann das Wohngeldgesetz geändert und Herr X. musste wieder Wohngeld beantragen. Grund für die Änderung war damals eine höhere Übernahme der Heizkosten. Wenn die Heizkostenpauschale, wie angekündigt, wieder weg fällt, muss Herr X. eh wieder Hartz 4 beantragen.

Da Leistungen die es bei Hartz 4 Bezug gibt, aber bei Wohngeldbezug weg fallen, hat Herr X. zur Zeit monatlich weniger Geld als ein Hartz 4 Empfänger zur Verfügung. Eine Mieterhöhung kann also auf keinen Fall getragen werden.

Herr X sollte schnellstmöglich mit dem Schreiben des Vermietes zum zuständigen Sachbearbeiter der Wohngeldstelle gehen. Dort gibt es Tabellen, wo gleich nachgeschaut werden kann, welche aber halt nicht zu 100% genau sind. Aber immerhin ein Anhaltspunkt.

Herr X. hat aber noch kein Schreiben des Vermieters, sondern nur eine Ankündigung. Mit dem Schreiben kann Herr X. nicht zum Wohngeldamt gehen, weil keine Zahlen genannt werden. Und das Wohngeldamt teilte Herr X. nur mit, dass man das nur mit genauen Zahlen machen könnte.

Nur langfristig sollte Herr X trotzdem einen Umzug nicht komplett ablehnen. Denn es wird sicherlich nicht förderlich für das Verhältnis zum Vermieter sein, wenn man sich mit ihm ums Geld streitet und beim Wohngeld sind halt nach oben auch Grenzen gesetzt, so das eben Einkommen und Wohngeld irgendwann nicht mehr reichen werden.

Steht irgendwo das Herr X. einen Umzug ablehnt? Nein. Das steht auch hier nicht zur Debatte. Ich habe mich angeboten für Herrn X. in Erfahrung zu bringen, wie weit er gehen kann. Und wenn er der Meinung ist, er möchte die höhere Miete zahlen, ist ein Umzug vielleicht doch nicht so förderlich.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


LittleSister hat geschrieben:Die Wohnung wurde komplett bewilligt. Herr X. hatte schon mal eine Zeit lang Wohngeld bezogen und fiel dann in Hartz 4. Auch die Arge hat die Wohnung ohne Widerspruch übernommen. Allerdings hat sich dann das Wohngeldgesetz geändert und Herr X. musste wieder Wohngeld beantragen. Grund für die Änderung war damals eine höhere Übernahme der Heizkosten. Wenn die Heizkostenpauschale, wie angekündigt, wieder weg fällt, muss Herr X. eh wieder Hartz 4 beantragen.


Meiner Erfahrung nach ist den meisten Kommunen die Wohnungsgröße prinzipiell völlig egal, da sie ja keinen Wohnraum bereitstellen, sondern nur die anfallenden Kosten. Die richten sich zwar schon nach der Größe, aber nicht jeder Vermieter verlangt ja für den Quadratmeter das gleiche und dementsprechend wird auch mal eine größere Wohnung genehmigt, genauso wie mal eine kleinere abgelehnt wird. Das die Miete der Wohnung also schon mal übernommen wurde, bringt dir aktuell nicht viel, da dies ja zu anderen Mietkonditionen geschehen ist.

Und der Heizkostenzuschuss fällt definitiv bei jedem neuen Antrag oder jedem Aktualisierungsantrag weg, da kommt man nicht mehr drum herum und kann ihn nur noch für die Restlaufzeit des aktuellen Bewilligungszeitraums bekommen. Für krankheitsbedingte Ausnahmen gibt es nichts definitves. Sowas fällt in der Regel unter eine Härtefallregelung und dann kommt es auf den Bearbeiter an, ob da zusätzliches Geld bereitgestellt wird um auch eine größere oder teurere Wohnung zu finanzieren, weil diese zum Beispiel die einzige Rollstuhlgerechte Wohnung ist, die verfügbar ist. Aber das kann man dann nur mit dem jeweiligen Sachbearbeiter klären, im Vorfeld kann man da in die Richtung wohl wenig abklären.

Und ob eine Mieterhöhung von Herrn X getragen werden kann ist doch für das Amt erstmal völlig egal. Es gibt Sätze, die die jeweilige Kommune nach den geltende Gesetzen bewilligen kann und dann ist eben Schluss. Wem das nicht reicht, der muss dann eben zusehen, dass er entweder den Wohnraum selber finanzieren kann, indem er etwas zur Miete dazugibt oder eben in eine Wohnung umzieht, die getragen werden kann vom ALGII oder Wohngeld.

Hat Herr X denn mal beim Wohngeldamt mit den konkreten Zahlen beim vorgesprochen oder nur gefragt wieviel er maximal bekommen kann? Oder hat der Vermieter auch mündlich noch keine Zahlen genannt? Ansonsten muss Herr X abwarten bis der Vermieter die Höhe der Mieterhöhung nennt, dem dann erstmal widersprechen und in der Zeit dann zum Wohngeldamt gehen und nachfragen.

» Klehmchen » Beiträge: 5494 » Talkpoints: 1.015,07 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Und der Heizkostenzuschuss fällt definitiv bei jedem neuen Antrag oder jedem Aktualisierungsantrag weg, da kommt man nicht mehr drum herum und kann ihn nur noch für die Restlaufzeit des aktuellen Bewilligungszeitraums bekommen.

Also kann es Herrn X. nun theoretisch passieren, dass er einen Änderungsantrag stellt, wegen Änderung der Einkommensverhältnisse oder halt einer Mietererhöhung und er dann weniger Geld als bisher bekommt? Im Zweifelsfall wird er halt wieder Leistungen nach SGB 12 beantragen müssen. Ist aber da halt auch fraglich, in wie weit die Arge dann die Kosten für den Wohnraum übernimmt. Wie gesagt, bisher haben die Argen sofort den Kosten des Wohnraums zugestimmt.

Und ob eine Mieterhöhung von Herrn X getragen werden kann ist doch für das Amt erstmal völlig egal. Es gibt Sätze, die die jeweilige Kommune nach den geltende Gesetzen bewilligen kann und dann ist eben Schluss. Wem das nicht reicht, der muss dann eben zusehen, dass er entweder den Wohnraum selber finanzieren kann, indem er etwas zur Miete dazugibt oder eben in eine Wohnung umzieht, die getragen werden kann vom ALGII oder Wohngeld.

Genau das wollte Herr X. ja vom zuständigen Wohngeldamt wissen, wie hoch der Satz ist. Diese Auskunft konnte aber nicht erteilt werden. Da Herr X. aber zur Zeit unter dem Hartz 4 Satz lebt, kann da schlecht noch Geld für die Miete zu gesteuert werden.

Hat Herr X denn mal beim Wohngeldamt mit den konkreten Zahlen beim vorgesprochen oder nur gefragt wieviel er maximal bekommen kann? Oder hat der Vermieter auch mündlich noch keine Zahlen genannt? Ansonsten muss Herr X abwarten bis der Vermieter die Höhe der Mieterhöhung nennt, dem dann erstmal widersprechen und in der Zeit dann zum Wohngeldamt gehen und nachfragen.

Herr X. hat dem Wohngeldamt gegenüber sowohl die Höhe des Einkommens, wie auch den momentanen Mietpreis genannt. Daraufhin bekam er nur die Auskunft, er sei wohngeldberechtigt. Er wollte aber wissen, bis zu welcher Höhe eine Mieterhöhung drin wäre. Und dazu konnte das Wohngeldamt keine Auskunft geben.

Vom Vermieter liegt ein Schreiben mit sehr schwammigen Auskünften vor. Dort werden keine konkreten Zahlen genannt, sondern mit verschiedenen Punkten irgendwas angekündigt. Was genau ist Herrn X. leider nicht bewusst. Das Schreiben ist wirklich sehr schwammig und auch ich blicke dort nicht mehr durch. Das Schreiben wurde auch anderen Personen gezeigt, die daraus auch nicht wirklich schlau wurden.

Ein paar der Argumente des Vermieters sind nachvollziehbar. Wenn auch wahrscheinlich nicht unbedingt rechtlich in Ordnung. Herr X. wäre durchaus auch bereit mehr Miete zu zahlen, wenn er denn könnte. Er würde aber einem Rechtsstreit gerne aus dem Weg gehen und würde halt gerne abschätzen können, bis zu welcher Grenze er gehen kann. Eine eigene Belastung von 10 bis 20 Euro pro Monat würde Herr X. auch übernehmen. Nur scheint das was der Vermieter da gerne mehr haben will, weit über dem Betrag zu liegen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


LittleSister hat geschrieben:Herr X. hat dem Wohngeldamt gegenüber sowohl die Höhe des Einkommens, wie auch den momentanen Mietpreis genannt. Daraufhin bekam er nur die Auskunft, er sei wohngeldberechtigt. Er wollte aber wissen, bis zu welcher Höhe eine Mieterhöhung drin wäre. Und dazu konnte das Wohngeldamt keine Auskunft geben.


Findest du das nicht ein wenig verständlich vom Wohngeldamt? Die tun damit genau das was von staatlichen Behörden immer gefordert wird, sorgsam mit Steuergeldern umgehen. Sie geben dir halt nur das, was dir aktuell zusteht und geben auch nur darüber Auskunft. Ansonsten könnte ja jeder Wohngeldberechtigte hingehen nachfragen, wieviel man ihm geben würde und dann ziehen alle in größere Wohnungen um, weil sie die ja nicht bezahlen müssen. Dementsprechend werden sie einen Teufel tun, dir zu sagen, bis zu welcher Höhe man dir noch die Miete zahlen würde. Aber Herr X kann ja mal mit einem Wohngeldrechner im Netz durchrechnen um einen groben Anhalt zu finden.

Vom Vermieter liegt ein Schreiben mit sehr schwammigen Auskünften vor. Dort werden keine konkreten Zahlen genannt, sondern mit verschiedenen Punkten irgendwas angekündigt. Was genau ist Herrn X. leider nicht bewusst. Das Schreiben ist wirklich sehr schwammig und auch ich blicke dort nicht mehr durch. Das Schreiben wurde auch anderen Personen gezeigt, die daraus auch nicht wirklich schlau wurden.


Dann ist es ja noch hin bis es überhaupt zur Erhöhung kommt, wenn er bisher noch gar keine Höhe genannt hat und selbst dann kann er ja nicht von heute auf morgen einfach mal so die Miete erhöhen, sondern muss da auch Fristen einhalten, die meines Wissens nach 3 Monate ab Zugang der Mieterhöhung betragen. Bisher ist da ja noch gar nichts passiert und wenn die Mieterhöhung kommt erstmal widersprechen und dann ab zum Wohngeldamt.

» Klehmchen » Beiträge: 5494 » Talkpoints: 1.015,07 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Das Problem scheint ja zu sein, dass es nicht ganz klar ist, welche Leistung Herr X für seine Miete nun eigentlich bekommt, wenn die Mieterhöhung greift. Was ich aber ehrlich gesagt nicht genau verstehe. Denn es ist ja keine Frage der Ausgaben, sondern eine der Einnahmen, in welche Leistungen man fällt. Für das Wohngeld gibt es im Wohngeldgesetz eine festgelegte Tabelle, aus der man entnehmen kann, wieviel Wohngeld bei welcher Miethöhe maximal gezahlt werden kann. Diese Tabelle ist wie gesagt im Gesetz verankert und damit auch für jede Gemeinde verbindlich. Dieses Gesetz findet man sicher - wie jedes andere auch - irgendwo im internet und kann damit die maximalen Beträge heraus finden.

Geht es um Leistungen nach SGB II, also Hartz IV, dann sind die Grenzen der Übernahme für Kosten des Wohnraumes von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ob die Gemeinden diese Grenzen veröffentlichen kann ich nicht sagen. Die Grenzen in meiner Gemeinde sind den größeren Vermietern aber zumindest bekannt. Vielleicht kann also auch der Vermieter in dieser Frage weiter helfen. Da Herr X ja scheinbar nicht unwesentlich erkrankt ist, gibt es natürlich auch immer Sonderfälle und evt. auch einen erhöhten Bedarf. Diesen müsste die ARGE aber auch ohne die neue Miethöhe feststellen können. Zum umziehen gezwungen wird davon abgesehen aber sowieso niemand. Der Unterschiedsbetrag zwischen übernommener und realer Miete, muss dann aber natürlich der Mieter selbst tragen.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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