Bis zu welcher Höhe werden die Kosten für Wohnraum übernomme
Für das Wohngeld gibt es im Wohngeldgesetz eine festgelegte Tabelle, aus der man entnehmen kann, wieviel Wohngeld bei welcher Miethöhe maximal gezahlt werden kann. Diese Tabelle ist wie gesagt im Gesetz verankert und damit auch für jede Gemeinde verbindlich. Dieses Gesetz findet man sicher - wie jedes andere auch - irgendwo im internet und kann damit die maximalen Beträge heraus finden.
Laut Auskunft des zuständigen Wohngeldamtes, gibt es da keine Tabellen. Das richtet sich nach dem Einkommen. Und die einzige Aussage die getroffen wurde war, dass Herr X. aufgrund der Höhe seines Einkommens wohngeldberechtigt ist. So eine Liste könnte ich für den Wohnort von Herrn X. auch bisher nicht finden.
Der Vermieter ist Privatvermieter mit einem einzigen Mietshaus und einer handvoll vermieteter Wohnungen. Der Vermieter ist ja bisher auch bei allen fälligen Reparaturen der Meinung gewesen, das Amt zahlt das schon. Sprich dem ist eher daran gelegen, die Wohnung auf Staatskosten möglichst teuer zu vermieten.
Dann ist es ja noch hin bis es überhaupt zur Erhöhung kommt, wenn er bisher noch gar keine Höhe genannt hat und selbst dann kann er ja nicht von heute auf morgen einfach mal so die Miete erhöhen, sondern muss da auch Fristen einhalten, die meines Wissens nach 3 Monate ab Zugang der Mieterhöhung betragen. Bisher ist da ja noch gar nichts passiert und wenn die Mieterhöhung kommt erstmal widersprechen und dann ab zum Wohngeldamt.
Der Vermieter fordert aber bereits, ohne konkrete Angaben gemacht zu haben, den Mietvertrag zur Vorlage, damit er geändert werden kann. Den interessiert es recht wenig, ob es da Fristen gibt.
Und ja ich finde es zum Teil verständlich. Kenne aber auch Herrn X. so weit, dass es ihm eher darum geht, die staatlichen Kassen möglichst wenig zu belasten. Wenn ihm die Höhe bekannt wäre, könnte er eventuell auf einer anderen Basis mit dem Vermieter verhandeln. Davon mal abgesehen wäre ein Umzug in eine größere Wohnung eh nicht möglich. Das Wohngeld wird vor allem deswegen bewilligt worden sein, weil der Mietvertrag schon sehr lange besteht.
Es wäre für Herrn X. und im Endeffekt auch für die Ämter einfacher, wenn klar wäre, wie weit man eventuell gehen könnte. Denn dann könnte Herr X. halt sagen, er sucht sich schon mal neben bei eine Wohnung und versucht halt so lange wie möglich die Mieterhöhung hinaus zu zögern. So lange Herr X. Wohngeld bezieht stehen ihm immerhin auch keine staatlichen Hilfen zum Umzug zu.
Es gibt aber ein verbindliches Gesetz, welches das Wohngeld regelt. Der Einfachheit halber heißt es sogar Wohngeldgesetz. Und darin gibt e eine Tabelle für die Höchstbeträge der Miete die übernommen wird. Zu finden im §12 WoGG. Zum Beispiel hier http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html einzusehen. Warum das Wohngeldamt natürlich behauptet, es gäbe da keine Grenzen oder sie können diese nicht benennen weiß ich nicht. Natürlich richtet es sich nach dem Einkommen. Aber das hat sich ja wohl im vorliegenden Fall nicht geändert. Aber nochmal, dass hat überhaupt nichts mit dem Wohnort zu tun. Das Wohngeld ist in ganz Deutschland gleich. Eben anders als die Grenzen, die es für die Unterkunft im Fall von ALG II gibt. Im WoGG steht eigentlich genau drin, wie was berechnet wird. Es dauert zwar etwas, sich da einzulesen, aber zumindest für eine Überschlagsrechnung sollte es reichen. Das Wohngeld hat auch nichts mit der Länge des Mietvertrags zu tun. Ich weiß nicht, warum Wohngeld bewilligt werden sollte, nur weil der Mietvertrag schon so lange existiert. Davon habe ich im Gesetz jedenfalls noch nie etwas gelesen.
Wenn der Vermieter den Vertrag fordert um ihn zu ändern, kann man ihm getrost eine abschlägige Antwort geben. Den Vertrag muss man nicht ändern lassen, dass ist völliger Blödsinn. Natürlich steht es dem Vermieter frei, die gesetzlichen Möglichkeiten der Mieterhöhung auszuschöpfen. Dazu brauch er aber auch nicht den Mietvertrag. Wenn er diesen direkt ändern will, kann er dass ja gern verlangen, aber warum sollte der Mieter da zustimmen? Bei einem berechtigten Mieterhöhungsverlangen sieht das anders aus. Aber bei diesem müssen durchaus gewisse Fristen eingehalten werden. und mit diesen Fristen hätte Herr X auch alle Zeit der Welt um seine Gänge bei den zuständigen Ämtern zu erledigen. Was gibt der Vermieter von Herrn X denn an, auf welcher Basis die Miete erhöht werden soll? Da gibt es ja durchaus auch Kappungsgrenzen. Man könnte ja den Maximalbetrag ansetzen um bei den Ämtern nachzufragen. Die Grenze liegt bei normalen Mieterhöhungen bei 20% in drei Jahren. Wenn es sich um eine Modernisierungsmieterhöhung handelt, ist diese natürlich abhängig von den Kosten der Modernisierung.
Wenn es natürlich um Kosten der Unterkunft im Sinne von ALG II geht, dann gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Grenzen. Und die sollte der zuständige Sachbearbeiter eigentlich auf Nachfrage auch benennen können. Ich habe in diesem Fall immer noch den Eindruck, dass verschiedene Dinge durcheinander geworfen werden.
LittleSister hat geschrieben:Laut Auskunft des zuständigen Wohngeldamtes, gibt es da keine Tabellen. Das richtet sich nach dem Einkommen. Und die einzige Aussage die getroffen wurde war, dass Herr X. aufgrund der Höhe seines Einkommens wohngeldberechtigt ist. So eine Liste könnte ich für den Wohnort von Herrn X. auch bisher nicht finden.[/qoute]
Naja das Einkommen ist aber nur dafür ausschlaggebend wieviel Herr X von der Miete selber bestreiten muss. Das Wohngeldamt berechnet erstmal auf Grundlage der Wohnungsgröße wieviel Miete Herr X für die Wohnung zahlen dürfte und wieviel damit die Unterstützung betragen würde. Davon wird dann eben das, was mit dem Einkommen von Herrn X nach den Berechnungsgrundlagen selbst gezahlt werden müsste abgezogen. Aber das Wohngeldamt kann nicht einfach Pi mal Daumen für gleiche Wohnungsgrößen andere Berechnungen anstellen.Der Vermieter fordert aber bereits, ohne konkrete Angaben gemacht zu haben, den Mietvertrag zur Vorlage, damit er geändert werden kann. Den interessiert es recht wenig, ob es da Fristen gibt.
Was will er denn mit dem Mietvertrag? Den braucht er doch gar nicht, er macht ein Schreiben fertig indem drin steht warum und wieviel die Miete erhöht werden soll und gut ist. Und entweder stimmen dem dann beide Seiten zu oder eben nicht. Und ob es ihn nun interessiert oder nicht ist genauso egal. Solange keine ordentlich begründete Mieterhöhung ins Haus flattert zahlt Herr X einfach die alte Miete weiter und dann ist gut. Was soll der Vermieter denn machen, ihn rausklagen und vor Gericht sagen, dass Herr X ihm den Mietvertrag nicht vorgelegt hat?Und ja ich finde es zum Teil verständlich. Kenne aber auch Herrn X. so weit, dass es ihm eher darum geht, die staatlichen Kassen möglichst wenig zu belasten. Wenn ihm die Höhe bekannt wäre, könnte er eventuell auf einer anderen Basis mit dem Vermieter verhandeln. Davon mal abgesehen wäre ein Umzug in eine größere Wohnung eh nicht möglich. Das Wohngeld wird vor allem deswegen bewilligt worden sein, weil der Mietvertrag schon sehr lange besteht
Mag im Einzelfall ja stimmen, aber wenn es bei einem so gemacht wird, dann müsste man es eben bei allen machen und dann würde das zu einem Missbrauch führen. Und wie Chaos schon meinte, ist es dem Wohngeldamt völlig egal wie lange der Vertrag schon besteht. Entweder dass Einkommen und die Miete berechtigen zum Wohngeld oder eben nicht. Im Prinzip kann man also jeden Monat umziehen und trotzdem jedesmal Wohngeld bekommen.Es wäre für Herrn X. und im Endeffekt auch für die Ämter einfacher, wenn klar wäre, wie weit man eventuell gehen könnte. Denn dann könnte Herr X. halt sagen, er sucht sich schon mal neben bei eine Wohnung und versucht halt so lange wie möglich die Mieterhöhung hinaus zu zögern. So lange Herr X. Wohngeld bezieht stehen ihm immerhin auch keine staatlichen Hilfen zum Umzug zu.
Für das Amt würde das bedeuten, dass es sowieso einen Änderungsantrag bearbeiten müsste und im Zweifelsfall dann mehr als bisher zahlen muss. Zieht Herr X rein hypothetisch um, muss zwar für die neue Wohnung wieder ein Antrag bearbeitet werden, da aber davon auszugehen ist, dass sich X eine Wohnung mit ähnlicher Miethöhe wie bisher suchen würde, da er weiß, dass er die dann komplett bezahlt bekommt, würde das Wohngeldamt nicht mehr zahlen müssen als bisher. Wäre also fürs Amt der günstigere Weg bei gleichem Aufwand.
Wie gesagt, solange keine konkreten Zahlen vom Vermieter genannt werden, kann man da nicht viel machen und es dürfte recht sinnlos sein, vorher immer wieder zum Amt zu rennen. Unter diesem Gesichtspunkt scheint es auch merkwürdig, dass ein befragter Anwalt ohne Kenntnis der Höhe der Mieterhöhung schon sagen konnte, dass sich da nichts machen lässt. Schließlich kann man die Miete auch bei Modernisierung nicht nach belieben erhöhen, sondern hat sich an Vorgaben zu halten.
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