Ausfalldeckung der privaten Haftpflichtversicherung

vom 14.02.2011, 20:05 Uhr

Leider gibt es ja immer wieder Menschen, die keine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Verursachen diese einen Schaden und verfügen dann nicht über ausreichende finanzielle Mittel, kann der Geschädigte oft auf dem Schaden sitzen bleiben. Vorsorge kann man selbst treffen, indem man beim Abschluss seiner privaten Haftpflichtversicherung eine sogenannte Ausfalldeckung einschließt. Damit zahlt die eigene Haftpflichtversicherung des Geschädigten dann den Schaden, den ein anderer verursacht hat.

Wie läuft es ab, wenn man eine solche Ausfalldeckung in Anspruch nehmen möchte? Muss zunächst offiziell festgestellt werden, dass derjenige, der den Schaden verursacht hat, über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, um die Schadenssumme zu begleichen? Oder reicht vielleicht die reine Aussage von Geschädigtem oder Schadensverursacher, dass kein Geld vorhanden ist?

Was passiert, nachdem die Versicherung das Geld bezahlt hat? Versucht die Versicherung dann, das Geld doch noch von dem Verursacher des Schadens zurück zu bekommen oder wird in Kauf genommen, dass sie auf dem Schaden sitzen bleibt?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Die Ausfalldeckung, die du beschreibst ist immer eine sinnvolle Geschichte. Laut Statistik verfügen nur rund 66 Prozent der Deutschen über eine private Haftpflichtversicherung. Gesetz dem Fall ein Mensch, der zu den übrigen 34 Prozent gehört, sorgt fahrlässig dafür, dass dir ein Schaden entsteht, so tritt im diese Ausfalldeckung ein. Bei den meisten Versicherern ist dies aber mit einer Mindestgrenze verbunden. Es geht in diesem Produkt nicht darum, die allseits beliebten Minischäden zu regulieren, sondern eher um Totalschäden, bzw. um Großschäden. In der Regel ist diese Grenze bei 1500 Euro gesetzt, das heißt, dass der Schaden erst ab dieser Summe übernommen wird. Wichtig ist hier noch, dass nur fahrlässige Schäden bezahlt werden, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind wieder ausgeschlossen (zumindest bei den meisten Haftpflichttarifen).

Eine Regulierung findet in der Regel erst statt, wenn der Schädiger eine Eidesstattliche Versicherung abgibt, dass er über keine finanziellen Mittel verfügt, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Das bedeutet, dass offiziell festgestellt wird, dass er "pleite" ist. Die Ausfalldeckung an und für sich ist eine gute Sache, wird aber eigentlich erst rund, wenn auch eine Rechtsschutzversicherung mit zum persönlichen Portfolio zählt. Der Versicherer wird die entsprechenden rechtlichen Schritte für dich nicht einleiten, um deinen Schaden bezahlt zu bekommen. Er wird dich zwar unterstützen, aber nicht Federführend sein.

Im Umkehrschluss wird natürlich der Versicherer im Nachhinein (also nach Regulierung an dich) jeden Cent, den er für dich ausgegeben hat wieder zu bekommen. Der Vorteil des Versicherers ist hier, dass er nicht unmittelbar Ersatz für den Schaden benötigt, sondern Zeit hat, sein Geld zu bekommen, denn jemand, der momentan kein Geld hat, hat nicht zwangsweise auch in 10 Jahren kein Geld. Im Innenverhältnis zwischen dir und dem Versicherer bedeutet das, dass du die Ansprüche, die du gegen den Schädiger hast an den Versicherer abtreten sollst, im Gegenzug dafür bekommst du deinen Schaden aus der Ausfalldeckung reguliert und der Versicherer erhält das Recht, die Ansprüche beim Schadenverursacher geltend zu machen. Inwiefern diese Geltendmachung von Erfolg gekrönt sein wird, wird nur die Zeit zeigen.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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