ALG II und Minijob?
A ist seit längerem arbeitslos und hat daher ALG II beantragt. Da er mit B in einer Bedarfsgemeinschaft lebt bekommt er jedoch keinen Lebensunterhalt, sondern nur Wohngeld vom Amt bezahlt. Außerdem kommt das Amt für seine Sozialversicherung auf.
B ist nun der Meinung, A könne sich wenigstens einen Minijob suchen. Zwar würde das Einkommen angerechnet, aber ein paar Euro wären jawohl anrechnungsfrei, wenn B sich recht erinnert, und würden so zusätzlich in die Haushaltskasse fließen. Außerdem hätte A dann einen geregelteren Tagesablauf und würde nicht nur mit der Hausarbeit versauern.
A behauptet jedoch, dass, wenn er einen Minijob ausüben würde, das Amt das Wohngeld streichen und zudem seine Sozialversicherungsbeträge nicht mehr zahlen würde. Damit würden die beiden finanziell sogar ein Minusgeschäft machen, weil das Gehalt im Minijob nicht ausreichen würde, um die Kosten für Miete und Sozialversicherung zu decken. B kennt sich mit diesen Dingen leider überhaupt nicht aus. Ist es tatsächlich so, dass bei einem 400-Euro-Job Wohngeld und Sozialversicherung vollständig wegfallen oder zahlt das Amt diese Zuschüsse auch weiterhin und man kann das zuverdiente Geld behalten?
Eine Frage zum Verständnis, bezieht A nun Wohngeld vom Wohngeldamt oder bezieht A Leistungen nach ALG2? Sprich welche Behörde zahlt die Leistung?
Zum ALG 2 ( besser bekannt als Harzt 4) darf man dazu verdienen. Dabei werden X Euro nicht berechnet und die darf man behalten. Was bei einem 400 Euro Job etwa 165 Euro rum sind.
Bei Wohngeld ist auch noch ein Spielraum drin. Der steht aber an sich im Wohngeldbescheid. Dort steht so was in der Art, wenn sich ihr Einkommen in dem und dem Rahmen bewegt ist die Leistung bis dann und dann bewilligt. Sollte sich ihr Einkommen unter den Rahmen oder über den Rahmen bewegen, muss man das dem Wohngeldamt mitteilen.
Wie gesagt bin ich mir aufgrund deines Beitrages unschlüssig welche Leistungen A nun genau bezieht. Bei Hartz 4 Leistungen wird das eventuell wirklich wie A sagt zum Problem. Das Problem ist hier die Krankenversicherung. Ich gehe davon aus das A und B nicht verheiratet sind und somit keine Familienversicherung möglich ist. Wenn die Beiträge für A also selbst bezahlt werden müssen, kann das teuer werden. Es kommt also wirklich darauf an, welche Leistung A nun genau bezieht und wie hoch die Leistung ist.
Das Wohngeld wird vom Wohnungsamt gezahlt, die Sozialversicherungsbeiträge allerdings von der Arge. Diese laufen also vermutlich unter ALG II Bezügen, auch wenn keine Kosten zum Lebensunterhalt gezahlt werden.
In dem Fall würde ich dazu raten, bei der Arge mal nach zu fragen, wie das mit der Kostenübernahmen für die Krankenversicherungsbeiträge läuft.
Aus dem Wohngeldbezug wird A wahrscheinlich rausfallen, denke ich. Ich gehe mal davon aus, dass sie unter 400 Euro an Wohngeld bekommt. Ich schätze mal um die 200 bis 300 Euro. Da ist dann nun echt eine reine Rechnungsfrage. Abklären was die Krankenkasse im Monat an Beiträgen möchte. Und dann alles gegen rechnen. Ich vermute aber mal, dass A mit einem Minus aus der Sache raus gehen würde und ich denke, dass auch B das nicht möchte.
Auf der anderen Seite ist so ein 400 Euro Job eventuell eine Chance. Und es macht sich auf alle Fälle bei Bewerbungen besser im Lebenslauf. Immerhin kann A im Lebenslauf dann angeben, von dann bis dann einen 400 Euro Job gemacht zu haben. Sieht besser aus als wenn A da nichts stehen hätte.
Was wohl auch geht, da müsste man sich aber kundig machen, dass der Arbeitgeber die Krankenversicherung übernimmt. Dann wäre zwar der Verdienst niedriger und aus dem Wohngeldbezug würden A und B eventuell auch raus fallen. Allerdings wären auch die Beiträge in die Krankenversicherung in der Regel niedriger. Sprich auf dem Konto wäre monatlich wahrscheinlich mehr Geld, als wenn A die Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen muss.
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