Ebay- wie kulant soll man sein?
Ich habe bei Ebay ein Buch verkauft und der Verkäufer beschwert sich nun dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Er moniert dass sich in dem Buch ein Namenskürzel befindet was ich nicht angegeben habe. Wo er recht hat, hat er recht. Das habe ich bei der Einstellung wirklich übersehen und mich beim Käufer dafür auch entschuldigt und ihm mitgeteilt dass er sich noch einmal melden soll wenn das ein großes Problem für ihn darstellt.
Zu dem Buch muss ich sagen dass es sich um Massenware aus der ehemaligen DDR handelte und dass ich es Anfang der Achtziger gekauft hatte. Es war ein Reclamheft, aber in absolut tadellosem Zustand. Der Umschlag und die Seiten waren noch wie neu und nicht vergilbt und es gab auch sonst keine Mängel. Angeboten wurde das Buch natürlich als Gebraucht was eigentlich von vornherein schon etwas an Gebrauchsspuren einschließt. Der Kaufpreis betrug bei Ebay 1 Euro bei humanen 1 Euro Versandkosten.
Normalerweise bin ich wirklich kulant und ich erstatte auch schon einmal den kompletten Verkaufspreis wenn ein Artikel auf dem Postweg verloren geht. Hier finde ich aber die Reaktion des Käufers total übertrieben der mir nur damit meine Zeit stiehlt. Wer ein so altes Buch in diesem Zustand ersteigert sollte doch zufrieden sein. Der Namenszug im Heft als Argument ist bei diesem Verkaufspreis und dem Alter in meinen Augen einfach zu lächerlich um darauf ernsthaft eingehen zu können.
Was meint ihr zu dieser Sache, bin ich da etwas eigensinnig? Falls der Käufer sich noch einmal meldet um seine Forderungen aufzumachen wollte ich ihm einen Preisnachlass von 10 Prozent vom Verkaufspreis, also 10 Cent, anbieten. Damit will ich aber eigentlich nur meinen Ärger zum Ausdruck bringen weil er so hartnäckig ist.
Ich denke der Käufer sieht das doch etwas zu eng. Bei dem Verkaufspreis von einem Euro, also insgesamt zwei Euro, darf man sich über eine solche Kleinigkeit nicht beschweren. Wenn er dennoch hartnäckig bleibt, kannst du ihm ja die angesprochenen zehn Cent anbieten, dann sollte jedoch selbst er feststellen, dass es sich um einen lächerlichen Betrag handelt. Wenn du dich hinreichend bei ihm entschuldigt hast, dann denke ich ist es auch okay so. Ich hoffe allerdings auch gerade auf die Kulanz eines Ebay-Verkäufers, da ich mich in einer Produktbeschreibung verlesen habe und den Artikel (trotz bestehenden Kaufvertrages) nicht haben möchte. Ein bisschen Kulanz darf doch auch in einer so schnelllebigen Gesellschaft, wie der unseren, noch erwarten.
Hier gilt die Devise: Der Kunde hat immer recht - der Kunde ist König. Zeige dich großzügig, entschuldige dich und biete ihm an, den Kaufpreis von einem Euro zu erstatten. Sollte er sich darauf nicht einlassen, dann soll er es entweder in den Müll werfen oder du erwünscht die Rücksendung und schickst ihm Umschlag und Marke zu. Er wird aber die Rückzahlung von einem Euro annehmen - oder ist es etwa ein Ossi, die holen gerne gleich den Anwalt oder das Fernsehen? Und dann wirst du eine saubere Bewertung erhalten und gut ist es. Du hast im Prinzip eine gute Bewertung erkauft und er hat ein Heft fast umsonst. Jegliches Gehampel führt nur zu Verärgerung und womöglich negativer Bewertung. Dass du dir überhaupt eine Kopf machst und lange Texte wegen so einer Summe schreibst, da würde ich in der Zeit lieber genüsslich in der Nase bohren, da hat man doch mehr von.
Naja, ich wäre vielleicht auch ein wenig sauer, wenn etwas in dem Büchlein stehen würde, was so aus der Beschreibung nicht ersichtlich war. Da es sich aber nur um ein Namenskürzel gehandelt hat und nicht um seitenweise Kritzeleien und das Buch zudem auch noch für zwei Euro, einschließlich Porto versteigert wurde, finde ich die Reklamation etwas kleinkariert und überkritisch. Ich hätte es selber nicht beanstandet.
Ich würde mich in diesem Falle nur beim Käufer entschuldigen, ohne dass ich ihm groß eine Rückerstattung anbieten würde und ich würde ihm kulanterweise auch nur 50 Cent überweisen, also den halben Kaufpreis, wenn er doch auf irgendeinen Preisnachlass beharrt. Mehr aber nicht. Ich würde ihm auch keinen Rückumschlag und das Rückporto erstatten, wenn er es nicht haben möchte, nur aufgrund des Kürzels. Da hättest du dann mehr Kosten als der Käufer dir je gezahlt hat.
Wenn in der Beschreibung etwas vergessen bzw übersehen wurde, ist das natürlich ärgerlich und je nach Artikel wäre ich da auch sauer. Allerdings bei einem Buch für 1Euro würde ich das einfach so hinnehmen, da es sich ja nur um ein Namenskürzel handelt und das Buch auch schon älter ist.
Ich denke dass der Käufer wirklich etwas überreagiert und ich würde da keine Rückerstattung machen. Das fände ich bei dem Kaufpreis doch etwas lächerlich. Ich würde mich entschuldigen und gut ist.
Du bist dem Käufer gegenüber verpflichtet die Beschreibung so genau wie möglich auszuführen. Du schreibst, dass du das Kürzel nicht erwähnt hast weil du es vergessen hast. Das ist dann dein Fehler und der Käufer hat somit Recht. Da es sich allerdings nun wirklich nicht um einen hochpreisigen Artikel handelt würde ich ihm vorschlagen die Hälfte des Kaufpreises zurück zu erstatten. Mit der Teilung des Preises sollte er einverstanden sein. Es wäre ärgerlich wenn du wegen einem Artikel von einem Euro Kaufpreis eine negative Bewertung bekommen würdest. Deshalb würde ich dem Käufer schon etwas entgegenkommen.
Ich finde das Verhalten des Käufers schon fast lächerlich. Wenn es sich wirklich nur darum handelt, dass der Name vorne drin steht und das Buch sonst in einem guten Zustand ist beziehungsweise vor dem Versand war, dann würde ich mich dem Käufer gegenüber überhaupt nicht kulant zeigen. Du hast ein Buch verkauft, das wohl circa dreißig Jahre alt ist. Wenn das Buch also sonst in einem guten Zustand ist, dann kann auch als Käufer darüber hinweg sehen und sollte dies auch hinnehmen. Schließlich war das Buch als gebraucht angeboten und nicht als neu.
Ich würde dem Käufer auch keinen Preisnachlass anbieten, da dann wie ein Schuldeingeständnis ankommen wird und du ja eigentlich nichts falsch gemacht hast. Wenn der Käufer ein wirklich neuwertiges Buch erwartet hätte, dann hätte er auch schon vor dem Bieten eine Frage stellen können und dich fragen können, ob man dem Buch sein Alter irgendwie ansehen kann. Aber bei einem Kaufpreis von einem Euro finde ich dieses Verhalten wirklich nicht angebracht.
Grundsätzlich würden mich Markierungen und andere Spuren eines Vorbesitzers bei einem Buch schon stören. Wenn jemand ohne weitere Angaben ein Buch bei Ebay oder auf dem Amazon Marketplace einstellt und dazu schreibt, dass es sich in einem neuwertigen oder zumindest sehr guten Zustand befindet, erwarte ich, dass außer leichten Lagerspuren und, je nach Alter des Buches, leichte Vergilbungen vorhanden sind, eigenlich nichts anderes zu finden ist. Gerade Namenskürzel, ausgeschriebene Namen, Aufkleber oder gar Textmarker-Markierungen würden mich ebenso stören wie verknickte Seiten oder Leserillen (bei Taschenbüchern).
Allerdings ist der Preis von insgesamt zwei Euro wirklich lächerlich gering und deswegen würde ich an Stelle des Käufers nun nicht herumzicken. Dass du nicht angegeben hast, dass das Buch mit einem Namenskürzel versehen ist, ist zwar dein Fehler, aber man muss das auch in Relation zum Artikel und der Kaufsumme sehen. Wenn es sich um ein gebundenes Buch fürr das heimische Bücherregal handeln würde, vielleicht sogar ein besonders teures, wäre ich an Stelle des Käufers auch nicht begeistert. Ein Reclam-Heftchen hingegen ist doch meistens Arbeitslektüre für die Schule oder für´s Studium. Dabei geht es dann rein um den Inhalt und der ist doch tadellos in Ordnung, wie du schreibst.
Normalerweise ist es das Beste, vor dem Kauf eines gebrauchten Buches, immer beim Verkäufer nachzufragen, ob das Buch irgendwelche Markierungen enthält, sofern nicht explizit dabei steht, dass das Buch frei von sämtlichen Notizen und größeren Gebrauchsspuren ist. Man kann nicht erwarten, dass jeder Käufer nachfragt, sinnvoll ist es für den Käufer dennoch, gerade wenn er wirklich Wert darauf legt, dass das Buch nahezu neuwertig ist.
Ich finde es eigentlich nicht schlecht, dass du nun überlegst, dem Käufer zehn Prozent Rabatt zu gewähren, sollte sich dieser noch einmal bei dir melden. Diese paar Cent verdeutlichen ihm vielleicht, wie albern sein Anliegen eigentlich ist. Ich kann mir aber ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass er sich noch einmal bei dir meldet. Falls doch, fände ich das ziemlich lächerlich.
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