Aus Wohnung herausgeworfen werden

vom 12.02.2011, 13:47 Uhr

Ein mir bekanntes Paar ist vor einem Jahr in einer neue Wohnung gezogen, welche gleichzeitig auch ihre erste gemeinsame Wohnung war. Sie hatte einiges an Geld angespart und konnten die Wohnung somit auch sehr schön einrichten. Sie haben sich sogar eine Küche passend für den Raum anfertigen lassen. Da sie unter dem Dach ihre Wohnung bezogen, mussten an die Fenster auch die Gardinen extra passend zugeschnitten werden. Die Renovierungsarbeiten haben sie auch selber erledigt und aus eigener Tasche bezahlt. Neben dem Geld kostetet dies natürlich auch einiges an Zeit.

Nun bekamen sie letzte Woche vom Vermieter mitgeteilt, dass der Vermieter Eigenbedarf hat und die neu renovierte Wohnung selber beziehen möchte. Ich finde es ehrlich gesagt eine Unverschämtheit, dass der Vermieter sich jetzt in ein gemachtes Nest setzt und die Mieter aus der Wohnung schmeißt. Glücklicherweise wird in der ersten Etage auch eine Wohnung fei, die eine ähnliche Größe hat. Diese Wohnung werden die beiden nun beziehen. Trotzdem halte ich es für eine Frechheit nach einem Jahr sofort wieder den Mietvertrag zu kündigen. Sehr ärgerlich ist natürlich auch, dass die extra für die erste Wohnung angefertigte Küche nun nicht mehr genau in den neuen Küchenraum passt. Die Gardinen, die extra passend auf die Fenster zugeschnitten wurden, passen auch nicht mehr an die Fenster in der neuen Wohnung, weil diese größer sind. Renovierungsarbeiten müssen in der neuen Wohnung auch wieder gemacht werden, wodurch die beiden wieder von vorne anfangen müssen zu arbeiten.

Ich kenne den Mietvertrag nicht, aber findet ihr dies nicht auch eine Frechheit? Hattet ihr vielleicht auch schon einmal so eine Situation in der ihr euch so ausgenutzt gefühlt habt? Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass ich keine Rechtsberatung haben möchte sondern nur wissen möchte wie ihr euch in so einem Fall verhalten und fühlen würdet.

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn die gesamte Immobilie dem gleichen Vermieter gehört, und die Wohnung in der anderen Etage zumindest in etwa den gleichen Grundriß hätte, dann hätte ich mich strikt geweigert und es auf einen Prozeß - notfalls über alle Instanzen - ankommen lassen. Allein die Zeit, die das den Vermieter kosten würde, sollte ihm eigentlich klarmachen, dass er eher die freiwerdende Wohnung als "Eigenbedarf" nutzen sollte.

Und wenn er so unvernünftig ist und trotzdem darauf beharrt - wieso will man dann ausgerechnet noch mit diesem Vermieter weiter zu tun haben? Dann hätte erst mal eine neue andere Wohnung hergemußt, er hätte mal schön deren Renovierung und die Kaution wie auch den Umzug zahlen können, und sonst hätte ich mich keinen Millimeter bewegt. Die Leute kennen wie so oft ihre Rechte nicht in ausreichendem Maße und nutzen sie dementsprechend auch nicht.

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich kann dir leider nicht sagen wie ich mich in einem solchen Fall verhalten würde, denn ich bin selber mehr oder weniger Vermieter. Klar ist es nicht ganz so gut für die Mieter gelaufen, doch ich meine zu wissen, das sie dagegen klagen können, wenn der Vermieter diesen Eigenbedarf schon vor einem Jahr hätte vorher sehen können. Ich selber bin auch in einer Situation, wo ich nicht weiß wie man sich am besten verhalten soll, wenn man Eigenbedarf anmelden will.

Wir wollen sicher noch mal ein Kind haben, doch dafür sind mir 3 Räume + Küche und Bad zu klein, also würde ich der Partei nebenan gerne kündigen und einen Raum der Wohnung zu unserer dazu nehmen. Einerseits denke ich mir immer das kann man doch nicht machen, auf der anderen will ich aber ein weiteres Kind. Aber in deinem Fall, den du hier schilderst ist ja quasi noch eine weiter Wohnung frei und ich bin sicher das Gericht würde sagen der Vermieter müsse da rein ziehen. Ich würde es einfach drauf ankommen lassen und klagen!

» Kathie1401 » Beiträge: 593 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Der Eigenbedarf muss in der Kündigung begründet werden und es muss auch mitgeteilt wer in der Wohnung wohnen soll und warum es gerade diese Wohnung sein muss. Aber wie ich heute morgen schon geschrieben habe, entspricht das Wort "Eingenbedarf" eben nicht einem Freifahrtschein für den Vermieter. Das heißt, dass dieser nicht einfach das Wort in die Kündigung schreiben darf und damit die Kündigung gültig ist. Wie du ja gesagt hat ist im gleichen Haus noch eine weitere Wohnung frei, sodass der Vermieter durchaus auch in der Wohnung einziehen kann und deine Freunde damit also in ihrer Wohnung bleiben können.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde mich mal von einem Anwalt beraten lassen, der sich mit Mietrecht auskennt und dann gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Der Vermieter kann nämlich nicht einfach so Eigenbedarf ankündigen, sondern muss diesen auch begründen und ggf. nachweisen können.

Insbesondere dann, wenn die Wohnung, die ebenfalls noch freisteht, ähnlich groß ist wie die deiner Bekannten, könnte der Vermieter ja auch theoretisch dort einziehen. Und wenn er wirklich den Eigenbedarf begründen kann und in die Wohnung deiner Bekannten einzieht, kann es sein, dass er einen Teil der Renovierungskosten übernehmen muss.

Das entscheidet aber letztendlich ein Gericht bzw. es kann auch eine Einigung erfolgen. Ein Anwalt wäre erst mal der richtige Ansprechpartner, um überprüfen zu lassen, ob die Kündigung rechtens ist. Das würde ich auch ziemlich bald machen, bevor es zu spät ist, denn auch da gibt es bestimmte Fristen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Von einem Rauswurf kann man hier nun unbedingt nicht sprechen. Ein Vermieter kann einen Mietvertrag natürlich kündigen, wenn er die Wohnung künftig selbst nutzen möchte - schließlich gehört sie ihm ja auch und er kann auch entscheiden, was damit mittelfristig passiert. Er wird sich an ein paar Regeln halten müssen, denn Mieter haben schon ziemlich viele Rechte, auch wenn ihnen der Wohnraum nicht selbst gehört. Ich finde es grundsätzlich aber nicht unverschämt, dass der Vermieter deiner Bekannten den beiden nun die Wohnung gekündigt hat, zumindest wenn er sie nun wirklich selbst bewohnen will.

Dass die beiden sich in dieser Wohnung richtig eingerichtet haben, ist nun natürlich ärgerlich. In einem solchen Fall wäre ich wohl auch alles andere als begeistert. Allerdings würde ich persönlich auch nie viel Geld in eine Mietwohnung investieren, sondern wirklich nur das Allernötigste. Gerade wenn es sich um die erste gemeinsame Wohnung handelt, wird das doch vermutlich nicht die letzte Wohnung für die nächsten Jahre sein, zumindest ist es in vielen Fällen so.

Dass im Haus noch eine weitere Wohnung frei ist, ist ja gut und schön. Allerdings würde ich persönlich nicht in eine Etagenwohnung ziehen wollen, wenn ich lieber eine Dachgeschoss-Wohnung mag. Vielleicht geht es dem Vermieter ähnlich und er möchte daher einfach die Wohnung, in der deine Bekannten jetzt wohnen. Vielleicht reicht das als Argument, sofern er noch eines benötigen sollte, nicht aus. Dennoch könnte ich diesen Grund mehr als gut nachvollziehen.

Wollen die beiden wirklich in die andere Wohnung ziehen? Sie gehört ja offensichtlich dem selben Vermieter und wenn die beiden sich nun schon sehr über diesen Menschen geärgert haben, frage ich mich, ob es nicht besser wäre, wenn sie sich einfach eine andere Wohnung bei einem anderen Vermieter suchen. Vielleicht finden sie sogar eine, die gerade erst saniert/renoviert wurde, so dass diese Arbeiten nun nicht wieder auf sie zukommen. Falls es sich nicht gerade um eine Wohnung in Bestlage in einer angesagten Stadt handelt, würde ich mich erst einmal nach einem komplett anderen Haus umsehen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich sehe das so wie fushicho. Wenn noch eine Wohnung im Haus frei wird, kann der Vermieter die Wohnung beziehen. Schließlich wußte er das auch schon ein Jahr früher, dass er Eigenbedarf hatte. So einfach wird ihm das kein Richter abnehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Eigentümer damit durchkommen würde.

Wenn er nun unbedingt die Dachgeschoßwohnung haben will, dann würde ich ganz penibel aufrechnen, was an Kosten, einschließlich der eigenen Arbeitskraft entstanden ist und ihm in Rechnung stellen, minus ein Jahr Nutzung. Aber eine andere Wohnung bei dem Vermieter käme überhaupt nicht in Frage. Du weißt nicht, was dem Vermieter in einem weiteren Jahr wieder einfällt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich würde mir erst einmal doch ziemlich blöd vorkommen und mich fragen, ob das so überhaupt möglich ist. Da würde ich mich dann aber ausgiebig erkundigen. Sollte es dem Vermieter dann tatsächlich zustehen, unsere angemietete Wohnung zu übernehmen, würde ich mich nach einer anderen Wohnung umsehen, es sei denn, er kann mir einen Grund nennen, der nun auch für mich total Sinn ergibt. Dann würde ich mich allerdings vorher erkundigen, ob so etwas noch einmal mit der dann angemieteten Wohnung passieren kann innerhalb der nächsten "xy" Jahre, und wenn möglich, mir das auch schriftlich geben lassen, je nachdem was man da machen kann.

Ansonsten würde ich eventuell sogar selbst dann nach einer neuen Wohnung schauen, wenn er die Dachgeschosswohnung nicht bekommt, vielleicht hat man Glück und findet eine sehr ähnlich geschnittene. Denn wenn es wirklich auf Ärger mit dem Vermieter hinaus läuft, würde ich mir das schon überlegen, ob ich da überhaupt noch weiter wohnen wollen würde. Ich würde dann aber sicherlich einem Mieterverein oder ähnliches beitreten und mich absichern, dass mich jemand dann vertritt (auch wenn das meist noch drei Monate sind, die man warten muss, bevor man Anspruch auf diverse Leistungen hat, wird einem doch manchmal dennoch schon geholfen, soweit ich das mal zu hören bekommen habe).

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also ich finde das ganz schön unverschämt und dreist. Wie du schon gesagt hast, deine Bekannten haben einiges an Geld und vor allem auch sehr viel Zeit und garantiert auch Nerven in die Renovierung der Wohnung investiert, damit es nachher schön aussieht. Dann kommt einfach so der Vermieter, der hat garantiert auch mitbekommen, dass die Wohnung fertig ist, und setzt sich, wie du es schon so schön gesagt hast, in das gemachte Nest.

Ich hoffe, sie kriegen das hin, dass sie da doch wohnen bleiben können. Wie schon gesagt, sie hatten ja die ganze Arbeit und dann müsste der Mieter denen ja den Umzug bezahlen etc. Ich denke mal schon, dass sich da rechtlich etwas machen lässt, aber wie kennen ja den Mietvertrag nicht...

» Ewariane » Beiträge: 319 » Talkpoints: -2,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Natürlich können sich die Vermieter wehren. Grundsätzlich werden die aber nichts machen können, wenn der Vermieter die Sache gut begründet. Und er hat das getan, was er tun muss, wenn eine andere Wohnung im Haus zeitgleich frei wird, er hat sie angeboten. Aber der Grund dafür, dass er oben einziehen will, obwohl unten eine Wohnung frei wird, der muss schon verdammt gut sein, denn ansonsten wird ihn wohl jeder Richter auf diese Wohnung verweisen.

Der casus knacktus könnte auch an folgender Stelle liegen: Hat man größere Renovierungsarbeiten geleistet, könnte der Mieter die Sozialklausel in die Runde werfen. Ein Auszug könnte ein unzulässige Härte bedeuten, wenn die Renovierungsarbeiten noch nicht 'abgewohnt' wurden. Da kann ein Gericht den Mietvertrag dann schnell mal um einige Jahre verlängern. Aber hier kommt es - wie immer - auf die Gestaltung des einzelnen Falles an.

Da muss man sich vernünftig zusammensetzen und eben verhandeln. Ein Mieter kann sich nämlich auch querstellen, wenn es hart auf hart kommt und das bedeutet Riesenscherereien für den Vermieter. Wird dabei der Streit zu groß, bleibt eigentlich nur 'Blockade' so lange wie möglich und Auszug. Insofern sollten beide Parteien ein Interesse haben, einen Kompromiss zu finden.

» ToniGard » Beiträge: 201 » Talkpoints: -2,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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