"Zwangsanmeldung" bei GEZ - Reaktion?

vom 11.02.2011, 13:15 Uhr

Folgendes Problem ist rein theoretischer Natur: Person A ist Facharbeiter und wohnt seit zwei Jahren in einer eigenen Wohnung. Er hat seit seinem Einzug seinen Computer bei der GEZ angemeldet, da dies ja inzwischen nötig geworden ist und bezahlt fleißig seine Rundfunkgebühren. A hat jedoch keinen Fernseher, da er abends ausschließlich an seinem Computer sitzt und ihm das in seiner kargen Freizeit ausreicht. Trotzdem hat er es regelmäßig mit einem GEZ-Sachbearbeiter zu tun, der A unbedingt einen Fernseher nachweisen will. Das geht inzwischen ein Jahr so und dementsprechend ist die Stimmung zwischen A und dem GEZ-Mann aufgeheizt.

Anfang der Woche hatte A einen Bescheid von der GEZ im Briefkasten, in dem sein angeblich vorhandener Fernseher angemeldet wurde. Bei diesem Bescheid war auch die Durchschrift der Anmeldung dabei, bei der jedoch die Unterschrift von A fehlte. Jemand ihn also bei der GEZ angemeldet. Vorausgesetzt, er wollte gegen diese ''Zwangsanmeldung'' vorgehen: Wie sollte er da am Besten vorgehen? Er hat nachweislich keinen Fernseher in der Wohnung. Könnte er theoretisch den Vertrag, den er nicht unterschrieben hat, anfechten? Ließe sich herausfinden, ob der GEZ-Sachbearbeiter diesen Vertrag aufgesetzt hat?

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mittlerweile ist das Thema ja hinfällig, weil die GEZ mittlerweile pro Haushalt ihre Gebühren einzieht. Allerdings denke ich, dass früher die GEZ in der Beweispflicht war. Also die GEZ musste nachweisen, dass man ein Fernsehgerät besitzt. Einen nicht von mir unterschriebenen Vertrag hätte ich persönlich auch nie bezahlt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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