Ummeldung des Autos

vom 10.02.2011, 11:25 Uhr

Als ich letztes Jahr umgezogen bin, habe ich relativ zeitnah mein Auto umgemeldet und bekam dann auch ein neues Kennzeichen. Ich war auch der Meinung, dass man das so machen muss, ohne dass ich eine Regelung dazu kenne.

Bei uns im Haus wohnt eine Familie, die ungefähr zum gleichen Zeitpunkt einzogen sind wie wir. Diese haben immer noch ihr altes Kennzeichen, obwohl sie schon fast 9 Monate dort wohnen.

Ich frage mich, wann man sein Auto ummelden muss, wenn man umzieht. Wenn es ein anderer Landkreis ist, dann bekommt man doch auch ein anderes Kennzeichen. Gibt es da Fristen? Und was passiert, wenn Strafzettel eingehen? Denn mit der Ummeldung wird ja auch die Adresse zum Kennzeichen geändert, oder bin ich da jetzt falsch?

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Kraftfahrzeuge müssen "umgehend" umgemeldet werden, wenn man den Wohnsitz wechselt. Je nach Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle variiert das natürlich um einige Tage, aber allzu lange sollte man sich da keine Zeit lassen.

Beim Umzug im selben Zulassungsbezirk wechselt das Kennzeichen normalerweise nicht, deshalb kann es sein, dass die Familie ihr Auto umgemeldet hat.

Bei Strafzetteln und dergleichen haben die Behörden mehrere Möglichkeiten, die neue Adresse zu ermitteln. Wenn die Familie sich also bei der Gemeinde umgemeldet hat, sollte das kein Problem sein. Dann kommt aber wahrscheinlich noch eine Strafe für die unterlassene Ummeldung des KFZ dazu.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das Kennzeichen ihres Wagens stammt aus dem gleichen Bezirk wie es bei mir war, deshalb habe ich ja mein Auto umgemeldet. Nach dem was du sagst, müssten sie das also auch machen. Schon komisch, dass das nicht passiert ist bisher.

Wird man da irgendwie mal drauf hingewiesen, wenn man das Ummelden unterlässt?

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Bei einer Verkehrskontrolle könnte es zum Beispiel auffallen bzw. bei einem Verkehrsunfall, also immer, wenn die Fahrzeugpapiere überprüft werden. Oder eben, wie schon erwähnt, wenn Amtspost zugestellt werden muss und die an der bekannten Adresse von früher nicht zugestellt werden kann.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das Auto muss relativ zeitnah umgeldet werden. Ich denke es fällt auch auf, wenn die Adresse beim Einwohnermeldeamt eine andere ist als beim KFZ angegeben. Vielleicht ist die Familie auch so noch nicht umgemeldet? Viele melden das Auto auch wegen eventueller Steuerlicher Vorteile nicht um. Das ist aber natürlich nicht erlaubt.

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» aranka05 » Beiträge: 366 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Angeblich existiert seit Anfang Januar keine Ummeldungspflicht mehr, aber auf der Recherche im Netz bin ich leider nicht fündig geworden. Vermutlich bin ich da auch nur einer Ente aufgesessen, obwohl mir zwei Leute davon erzählt haben. Ich würde auch auf Nummer "Sicher" gehen und das Auto möglichst schnell ummelden.

Was aber der Grund sein könnte, weshalb das Auto noch nicht umgemeldet wurde: bei einem Zweitwohnsitz ist es nicht zwangsläufig notwendig, das Auto umzumelden. Als ich damals umgezogen bin, hätte ich das Auto wegen meines zweiten Wohnsitzes nicht ummelden müssen, habe es aber aufgrund der günstigeren Versicherungseinstufung getan.

Das Naheliegendste könnte jedoch sein, dass das Auto gar nicht auf den Fahrzeugführer angemeldet ist, sondern auf eine andere Person. Fahrzeughalter und -führer sind ja zwangsläufig nicht die gleiche Person.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ganz viele Halbwahrheiten, die hier bisher gepostet wurden. Genau sieht es so aus:

Es ist richtig, dass man das Fahrzeug ummelden muss, wenn man umzieht, genauer gesagt, wenn sich der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters ändert. Das heißt also, ich muss das Auto nicht ummelden, wenn ich nicht der rechtliche Fahrzeughalter (die Person, die im Fahrzeugschein steht) bin oder nur meinen Nebenwohnsitz ändere. Mit der Ummeldung erhält man in der Regel auch ein neues Kennzeichen.

So eine Ummeldung ist dafür wichtig, dass man auch die ganzen Strafzettel zugeschickt bekommt, wenn man nicht ordentlich gefahren ist. ;) Wenn man das Fahrzeug nicht ummeldet und dies festgestellt wird, ist das ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden.

Jetzt ist es aber in einigen Bundesländern so, dass man zwar das Fahrzeug ummelden muss, aber die Möglichkeit hat, das Fahrzeug zu behalten. In welchen Bundesländern das nun überall möglich ist, weiß ich nicht genau. Hessen und Brandenburg sollen wohl dazu gehören. Heißt also, wenn ich von Fulda nach Kassel ziehe, kann es durchaus sein, dass ich mit einer Ausnahmegenehmigung das alte Kennzeichen behalten darf. Ummelden muss ich das Fahrzeug trotzdem, im Fahrzeugschein wird dann auch die neue Adresse eingetragen.

Hierbei dürfte es sich aber wohl um eine Ausnahme handeln. Ich denke nicht, dass viele Leute davon Gebrauch machen und ich vermute daher, dass deine Nachbarn das Fahrzeug einfach noch nicht umgemeldet haben.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bist du dir denn sicher, dass man das Auto grundsätzlich dort anmelden wo man auch seinen Hauptwohnsitz hat? Ich hätte jetzt gemeint, dass man es dort anmelden müsste, wo man das Auto die längste Zeit des Jahres bewegt. Würde ich also in von Ort A nach Ort B umziehen und mich in B mit meinem Hauptwohnsitz anmelden, dann muss ich doch nicht mein Auto ummelden, wenn ich dies doch zum Beispiel in Ort A stehen lasse, da ich dort zum Beispiel nur im Sommer bin und dort eben auch ein Auto haben möchte.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich bin mir jetzt nicht zu 100 % sicher, aber glaube, dass das Gesetz vor ein paar Jahren geändert wurde. Es war mal möglich, ein Fahrzeug auch am Zweitwohnsitz anzumelden bzw. dort, wo der regelmäßige Standort des Fahrzeuges ist.

Gemäß § 6 FZV ist das Fahrzeug bei der örtlich zuständigen Behörde anzumelden. Und im § 46 FZV steht, dass die Behörde des Wohnortes zuständig ist, bei mehreren Wohnorten zählt hier der Hauptwohnsitz.

Allerdings ist es so, dass der regelmäßige Standort des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle mit angegeben werden muss, wenn dieser nicht mit dem Wohnort des Fahrzeughalters übereinstimmt. (Steht im § 6 (4) FZV. Dieser Standort wird dann irgendwo gespeichert. Eine Anmeldung direkt an diesem Ort scheint also nicht mehr möglich zu sein.

Es mag aber sein, dass es auch hier noch mal Ausnahmen gibt, die sind mir aber nicht bekannt.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe ja mit einem Menschen von meiner KFZ-Versicherung gesprochen, als ich damals von Hessen nach NRW gezogen bin. Und der hat definitiv zu mir gesagt, dass eine Ummeldung aufgrund des alten Haupt- und dann hinterher dem Zweitwohnsitz nicht zwangsläufig nötig sei. Ob der mir da nun etwas vom Pferd erzählte, weiß ich nicht, da ich ja letztendlich das Auto auf meinem Hauptwohnsitz angemeldet hatte.

Bei Vampirin's Fall scheint es ja dann aber doch so zu sein, dass die Fahrzeugführer andere als der Fahrzeughalter sind. Sonst hätten diese ja wohl in den letzten gut 9 Monaten ihren Wagen bereits umgemeldet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da mit einem Wagen und anderem Kennzeichen so lange durch die Gegend fährt. Vampirin, hast Du einen guten Draht zu der Familie oder ist kein Kontakt bzw. kein guter Kontakt vorhanden? Vielleicht kannst Du ja mal nachfragen, wenn es sich ergibt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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