Wann genau muss ich zum TÜV?

vom 08.02.2011, 15:10 Uhr

An meinem Auto läuft nächsten Monat der TÜV ab. Ich bin im Moment leider nicht so liquide. Deshalb habe ich mir überlegt den TÜV-Untersuchung möglichst weit nach hinten zu schieben. Wenn mein Auto bis im März TÜV hat, kann ich doch den ganzen März noch damit fahren und muss erst im April zum TÜV.

Aber wie lange kann ich im April noch mit dem Auto fahren. Muss ich schon direkt am ersten April die neue Plakette haben oder kann ich mich mit Ausreden herausreden wenn ich angehalten werde. Wie hoch ist die Toleranz bei den Polizisten. Habt ihr da Erfahrungen mit gemacht?

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich hab' früher immer geguckt, daß ich maximal 4 Wochen über den fälligen Termin fahre. Da hat bislang noch keiner was gesagt. Es ist auch schon passiert, daß ich es glatt vergessen habe und dann zwei Monate drüber war, aber das hat Gott sie Dank niemand gemerkt.

Dieses Jahr wollte ich auch wieder großzügig 4 Wochen später zum TÜV (ich war auch grad nicht flüssig), aber man hat mir gesagt, daß die da nicht mehr so kulant sind, wie das mal war. Wenn man von der Polizei kontrolliert wird, drücken die bei einer oder zwei Wochen Überfälligkeit noch ein Auge zu, aber es ist schon besser, den Termin einzuhalten.

Schon allein wegen des Versicherungsschutzes. Stell Dir mal vor, Du baust mit abgelaufenem TÜV einen Unfall. Ich glaube nicht, daß die Versicherung da zahlt. Wenn man pünktlich die Untersuchung machen läßt, tut man sich einen Gefallen. Spar lieber an was anderem.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Mc.Lovin hat geschrieben:Wenn mein Auto bis im März TÜV hat, kann ich doch den ganzen März noch damit fahren und muss erst im April zum TÜV.

Wenn man es genau nimmt, wirst Du schon am 1. April bei der Hauptuntersuchung gewesen sein müssen. Theoretisch kann man nämlich ab dem ersten Tag mit einer Verwarnung von 15 Euro rechnen. Da sind dann keine "offiziellen" Schonfristen vorgesehen. Denn dann könnte man die Gültigkeit auf 25 Monate setzten. Denke aber, dass in der Praxis kein Polizist hier wirklich diesen Verstoß innerhalb der ersten vier Wochen ahnden wird. Eine Garantie dafür (oder gar einen Rechtsanspruch) hat man aber natürlich nicht. Wenn man dann ein blödes Szenario skizzieren will: es kommt zu einem Unfall auf Grund verschlissener Bremsen, die bei einer Hauptuntersuchung (egal ob beim TÜV oder bei der Dekra oder sonst wo) aufgefallen bzw. die Erteilung der Plakette verhindert hätten, dann kann es bis zur Teilschuld gehen, die einem Zugesprochen wird.

Anders kann es sein, wenn man bei der Untersuchung war und die Plakette nicht bekommen hat. Dann könnte man vermutlich damit argumentieren, dass man vier Wochen Zeit hätte, die Mängel zu beheben um erneut vorzufahren. U.U. ist das der Grund, weshalb in den ersten vier Wochen nach Ablauf keine echte Gefahr besteht eine Verwarnung hinnehmen zu müssen.

Ab dem dritten Monat Verzug ist dann aber endgültig Schluss. Ein Hoffen auf Gnade ist mit Sicherheit vergebens. Dann werden 25 Euro fällig. Und das vermutlich zwei Mal: für die Hauptuntersuchung sowie die Abgasuntersuchung (was ja dann parallel fehlen dürfte). Und ab vier Monaten gibt es noch einen Punkt dazu.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Du kannst rein theoretisch bis zum letzten Tag des Monats warten und dann damit zum TÜV fahren. Ich würde es aber nicht über mehrere Wochen hinauszögern, sondern auch wirklich gleich im Monat zum TÜV fahren. Selbst, wenn Du die Plakette erst nach März bekommen solltest, ist die neu Plakette dann auch nur bis zum eigentlichen TÜV-Monat fällig.

Sicherlich macht es nichts aus, wenn man ein paar Tage zu seiner Plakette kommt, aber ich bin da sehr gewissenhaft und mir wäre es zu unsicher, erst im April oder gar noch später zum TÜV zu fahren.

Ich habe schon von mehreren Leuten gehört, dass sie den Termin einfach vergessen haben. Eine Strafe mussten sie aber bislang nicht zahlen. Ob es anders ist, wenn man ohne gültige TÜV-Plakette bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, kann ich Dir aber nicht sagen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Wenn man es genau nimmt, wirst Du schon am 1. April bei der Hauptuntersuchung gewesen sein müssen. Theoretisch kann man nämlich ab dem ersten Tag mit einer Verwarnung von 15 Euro rechnen.


Wie kommst du denn darauf? Laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog wird ein Verwarngeld in Höhe von 15 € erst erhoben, wenn der Termin um mehr als 2 bis zu 4 Monaten überschritten wurde. Wenn man vorher angehalten und kontrolliert wird, kostet es nichts! So ist zumindest bei dem ganzen normalen Pkw. Achtung, bei anderen Fahrzeugen gelten teilweise andere Regeln!

Wenn dein Fahrzeug nun aber eine absolute Schrottkarre und offensichtlich nicht mehr verkehrstauglich ist, kann es sein, dass du nicht weiterfahren darfst. Das kann aber ebenso mit einem gültigen TüV passieren!

Obwohl du im Prinzip eine Schonfrist von bis zu zwei Monaten hast, würde ich dir raten, dein Fahrzeug sobald wie Möglichkeit zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Denn wenn es zum Beispiel zu einem Unfall kommen sollte und an deinem Fahrzeug Mängel festgestellt werden, bist du in der Regel der Depp, der für den Schaden aufkommen darf. Ich würde die zwei Monate also nicht ausreizen, sondern am Besten noch Ende März zum TüV gehen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


SuperGrobi hat geschrieben: Achtung, bei anderen Fahrzeugen gelten teilweise andere Regeln!

Ups, da bin ich einer Verwechslung zum Opfer gefallen. So wie Du es darstellst, stimmt es tatsächlich immer noch. Zwar mag ich nicht von einer "Schonfrist" sprechen, aber tatsächlich passiert nichts, wenn man bis zu zwei Monate überzieht. Jedenfalls für gewöhnliche PKW und Motorräder. Sorry für meinen Irrtum!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Dieses Problem hatten wir leider auch. Kurz vor unserem eigentlichen TÜV stellten sich viele Mängel heraus, die wir damals finanziell gar nicht so schnell bewerkstelligen konnten. Ich hatte mich damals beim Ordnungsamt erkundigt. Bis zu 8 Wochen nach dem eigentlichen TÜV Tag, hast du die Möglichkeit ungestraft den TÜV nachzuholen. Danach wird es problematisch und geht auch ins Geld.

Zum einen wirst du mit einem Bußgeld verwarnt und zum anderen wenn du länger als 4 Monate drüber bist sogar mit einem Punkt in Flensburg. Die Plakette bekommst du nach erfolgreichen TÜV dann auch, aber ab dem Tag wo der TÜV abgelaufen ist und nicht ab dem Tag wo er durchgekommen ist. Ich würde dir empfehlen das nächste mal das Auto schon zeitiger zu überprüfen um eventuelle zusätzliche Kosten mit einzuplanen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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