Kaution - Gehört ein Garten dazu?

vom 07.02.2011, 14:05 Uhr

Die Kaution ist ja eigentlich dafür da, falls beim Auszug des Mieters an der Wohnung etwas beschädigt wurde. Mit der Kaution sollen solche Kosten dann ja abgedeckt sein. Nun frage ich mich allerdings, wie es aussieht, wenn zu der Wohnung noch ein Garten dazu gehört und im Mietvertrag steht, dass sich die Mieter um diesen zu kümmern haben.

Wenn dann bei Auszug des Mieters der Garten nicht so ist, wie der Vermieter ihn gerne hätte, kann er dann die Kaution einbehalten? Was könnte der Mieter in so einem Fall machen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, meine aber, dass der Vermieter durchaus auch einen Teil der Kaution einbehalten darf, wenn der Garten im Mietvertrag festgehalten ist. Allerdings würde ich sagen, müsste der Garten schon ziemlich zerstört sein, damit das Einbehalten von Geld auch rechtlich gerechtfertigt ist. Ein paar umgeknickte Pflanzen zählen da bestimmt nicht dazu.

Falls es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommen sollte, dann kann man sich auch rechtlichen Rat beim Mieterschutzbund holen. Dort sitzen Rechtsanwälte, die sich mit dieser Materie bestens auskennen und alle weiteren Schritte in die Wege leiten, falls erforderlich.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Nehmen wir mal an, dass im Garten Büsche stehen und diese beschnitten werden müssten und Unkraut im Garten ist. Könnte der Vermieter deswegen die Kaution einbehalten? Beschädigt oder verwüstet ist nichts.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wenn der Vermieter eine Kaution nimmt, gilt diese normalerweise für die vermieteten Sachen. Wenn der Mieter den Garten nutzen darf, ist er auch dafür verantwortlich. Folglich kann der Mieter sicher einen Teil von der Kaution einbehalten wenn der Garten nicht in dem Zustand übergeben wird wie er ursprünglich vorgefunden wurde. Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber ich denke schon dass es eine schlüssige Erklärung ist.

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nelchen hat geschrieben:Die Kaution ist ja eigentlich dafür da, falls beim Auszug des Mieters an der Wohnung etwas beschädigt wurde.

Evtl. irre ich hier. Aber genau genommen soll die Kaution nur der Sicherheit dienen, dass verursachte Schäden behoben werden. Es ist nicht so gedacht, dass der Vermieter sich hieraus bedient. Auch nach einem Auszug des Mieters ist dieses Geld eben dem Mieter auszuzahlen! Sofern die Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht im vereinbarten Zustand verlassen wurde und dieser nicht entsprechend hergestellt werden soll, ist dies schlicht die Sicherheit bis zur endgültigen bzw. abschließenden Klärung. Die kann (muss aber nicht) natürlich auch darin bestehen, dass der Mieter auf seine Kaution (oder einen Teil davon) verzichtet.

Nelchen hat geschrieben:Mit der Kaution sollen solche Kosten dann ja abgedeckt sein.

Genau das kann die Kaution allein schon deshalb nicht gewährleisten, weil es natürlich immer ein Streitpunkt sein kann, was z.B. bei nicht gestrichenen Heizkörpern einzubehalten ist.

Nelchen hat geschrieben:Nun frage ich mich allerdings, wie es aussieht, wenn zu der Wohnung noch ein Garten dazu gehört und im Mietvertrag steht, dass sich die Mieter um diesen zu kümmern haben.

Der Garten gehört zur Mietsache. Genau so, wie es z.B. auch eine Garage würde. Das Problem hier ist natürlich, dass das "um den Garten kümmern" nicht unbedingt sehr aussagekräftig ist und natürlich sehr viel Interpretationsspielraum übrig lässt.

Nelchen hat geschrieben:Wenn dann bei Auszug des Mieters der Garten nicht so ist, wie der Vermieter ihn gerne hätte, kann er dann die Kaution einbehalten?

Es ist letztlich nicht entscheidend, was der Vermieter gerne hätte! Wenn der Garten so gepflegt wurde, wie es sich die Mieter vorstellen, dann kann der Vermieter idR. nichts machen. Das einbehalten der Kaution ist jedenfalls nicht so einfach zu machen. Schließlich könnten die Vermieter hier auf die Herausgabe der Kaution klagen. Und der Vermieter hätte hier aller Voraussicht schlechte Karten, sofern die Mietsache nicht wirklich (objektiv) heruntergekommen ist.

Das Beste in so einem Fall ist natürlich immer das gemeinsame Suchen nach einer Lösung. Hier muss der Mieter mit dem Vermieter reden und der soll darstellen, wie er sich den Garten vorstellt. Bei letztlich überzogenen oder unrealistischen Forderungen bleibt dem Mieter eigentlich nur der Mahnbescheid über die Kaution. Spätestens dann, wenn die letzte Nebenkostenabrechung beglichen wurde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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