Zuwenig Rückgeld, klagen?

vom 05.02.2011, 18:13 Uhr

Als ich letztens beim Kiosk nebenan eingekauft habe, kostete mich alles zusammen 3.80€. Ich hatte ihm 20€ gegeben und bekam 6.20 wieder. Ich war etwas durcheinander und bin dann rausgegangen. Als ich das Geld einpacken wollte, fiel mir auf, dass ich ja noch 10€ wieder bekommen müsste. Ich ging also wieder rein und sagte, Sie haben mir 10€ zu wenig wiedergegeben. Naja ich habe dann mit ihm diskutiert und er meinte dann auch, Okay, da er mich schon länger kennt, gibt er mir die 10€ aber theoretisch könnte das ja jeder sagen.

Irgendwie ging mir das nicht aus dem Kopf. Ich habe nämlich noch weiter drüber nachgedacht. Wie ist das, wenn es höhere Beträge sind? Z.B. bei Beträgen von 100 € ? Wenn man das Geld nicht wiederbekommt? Kann man dagegen klagen? Weil auf dem Bon steht ja nur, wieviel man gegeben hat, wieviel das gekostet hat und wieviel man zurückbekommen müsste. Das Geld, was man aber zurrückbekommt liegt ja immer noch in den Händen der Verkäufer? Kennt ihr euch da aus? Oder habt ihr damit schon Erfahrung gemacht?

» Junk4rvin » Beiträge: 8 » Talkpoints: 3,72 »



Wenn du mal ernsthaft über deine Frage nachdenkst, müsstest du relativ schnell auf das Ergebnis kommen. Was braucht man denn vor Gericht, um mit einer Klage durch zu kommen? Richtig: Beweise. Wie willst du also nachweisen, wieviel Geld du dem Kassierer vor Ort in die Hand gedrückt hast? Denn nur so könntest du ggf. überhaupt klagen. Wenn du das nicht nachweisen kannst, wie willst du dem Verkäufer dann ankreiden, dass er etwas falsch gemacht hat? Er könnte ja ganz einfach sagen, dass du ihm weniger gegeben hast.

Deine Frage ist nicht so ganz durchdacht, so kommt es bei mir an. Für eine Klage brauchst du Beweise, sonst steht Aussage gegen Aussage. In deinem Beispiel, egal wie hoch der Betrag nun war, wäre das nämlich der Fall. Ganz davon abgesehen, dass ich bezweifle, dass man wegen so etwas wirklich vor Gericht ziehen kann. Wir sind ja nicht in Amerika, wo man wegen jedem Mist gleich klagen kann.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wie schon gesagt, wenn man vor Gericht klagen will, braucht man Beweise. Außerdem steht auf dem Kasenbon ja immer das eigentliche Rückgeld drauf. Das Rückgeld steht ja trotzdem drauf, egal wie viel er dir gibt. Und mal ehrlich: Es könnte wirklich jeder ankommen. Klar, du hast es nicht wiederbekommen. Aber du hättest es so ja auch zwei mal einstecken können.

» Ewariane » Beiträge: 319 » Talkpoints: -2,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde die Theorie die du aufstellst, bezüglich klagen sehr undurchdacht, da einfach keine Beweise vorliegen können. Um trotzdem auf deine Frage zu antworten kann ich dir sagen, dass wenn du das Geld in den Geldsack gesteckt hast, dann dein Anspruch auf Nachzahlung entfällt. Du wirst im Nachhinein nie beweisen können, dass du zu wenig zurückbekommen hast. Aus diesem Grund musst du schon immer bei Geldrückgabe nachzählen bevor du das Geld wegpackst.

» Mc.Lovin » Beiträge: 1230 » Talkpoints: -1,57 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Du hättest dem Verkäufe ja auch vorschlagen können, er soll einen Kassensturz machen. Oder er hätte dir anbieten können, deine Anschrift und Telefonnummer auf zu schreiben und wenn er abends 10 Euro zu viel in der Kasse hat, ist es ja klar dass es deine sind. Dann hätte er sich ja bei dir melden können. So wurde es jedenfalls bei uns in der Firma gemacht. Nachträglich wirst du nicht mehr viel machen können.

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» aranka05 » Beiträge: 366 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Du hast in solchen Fällen wohl keine Chance eine Klage zu gewinnen. Selbst wenn du eben einen Kassensturz oder dergleichen forderst und dann die Summe eben wirklich zuviel sein sollte, ist das meiner Meinung nach noch nicht wirklich ein ausreichender Beweis.

Ich rate dir, dein Rückgeld immer sofort direkt vor dem Verkäufer oder eben der Verkäuferin zu kontrollieren und im Zweifelsfall zu reklamieren. Sonst wird es eben einfach schwer sein zu beweisen, dass du wirklich zuwenig Geld zurück bekommen hast.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Vampirin hat geschrieben:Was braucht man denn vor Gericht, um mit einer Klage durch zu kommen? Richtig: Beweise. Wie willst du also nachweisen, wieviel Geld du dem Kassierer vor Ort in die Hand gedrückt hast?

Zeugen können in solchem Fall schon mal helfen. Das ist beispielsweise auch bei verlorenen Kassenbons und späteren Reklamationen durchaus üblich. Allerdings stellt sich die Frage, ob so eine Klage überhaupt zugelassen würde.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



JotJot hat geschrieben:
Vampirin hat geschrieben:Was braucht man denn vor Gericht, um mit einer Klage durch zu kommen? Richtig: Beweise. Wie willst du also nachweisen, wieviel Geld du dem Kassierer vor Ort in die Hand gedrückt hast?

Zeugen können in solchem Fall schon mal helfen. Das ist beispielsweise auch bei verlorenen Kassenbons und späteren Reklamationen durchaus üblich. Allerdings stellt sich die Frage, ob so eine Klage überhaupt zugelassen würde.


OK, ich sehe ein, dass man einen Zeugen braucht. Aber wie will ein Zeuge denn mit bekommen, ob und wieviel Rückgeld es gab? Das ist bestimmt schwierig. Sicher sehen andere Kunden, dass es Rückgeld gab, aber sie sehen meistens nicht, wieviel es war.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Selbst, wenn ein Anspruch auf das Geld besteht und die Quittung vorhanden ist, wirst du Schwierigkeiten haben nachzuweisen, wie viel Geld der Verkäufer in Wirklichkeit erhalten hat. Auch , wenn derjenige das bewusst machen würde, wäre eine Verurteilung nicht möglich, da einfach die Beweise fehlen und der Angeklagte im Zweifel, soweit ich weiß freigesprochen wird.

Der Kassensturz hätte in diesem Fall auch keine Aufsicht auf Erfolg, weil dann auch Geld auftauchen könnte, was von anderen Kunden dort gelandet ist und nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann von wem, welches Geld , wann dort gelandet ist. Von daher empfehle ich dir immer das Geld direkt vor dem Kassierer nachzuzählen, so habe ich es früher immer gemacht, weil mir so etwas wie dir auch zwei Mal passiert ist.

» Newsjumper » Beiträge: 598 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich habe schon öfters in Supermärkten gearbeitet. Da haben wir laufend Fälle gehabt, dass Kunden meinten, dass sie zuwenig Geld zurück bekommen hätten. Bei allen Firmen wo ich war, musste die Kasse genommen werden und es musste ein Kassasturz gemacht werden. Der Kunde musste mit ins Büro kommen, damit er sieht, dass alles mit Rechten Dingen zugeht. Sollte bei dem Kassasturz die Summe zuviel in der Kassa sein, die der Kunde meint, dann bekommt er natürlich das Geld. Kommt aber heraus, dass es dem nicht so ist, dann bekommt er natürlich nichts.

So kann man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, ob der Kunde tatsächlich zu wenig retour bekommen hat oder nicht. Das geht aber nur, wenn dem Kunden kurz nach dem hinausgehen einfällt oder auffällt, dass das Retouregeld nicht stimmt. Da kann nicht warten bis Geschäftsschluss, den man weiß ja nicht wie lange die Kassiererin arbeitet. Sie kann ja nur einen halben Tag da sein, oder ist die Reservekasse, die schon vor Geschäftsschluss abgerechnet wird.

Bei anderen Kassen kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich denke mir, dass man bei jeder Kasse einen Kassasturz machen kann und sofort sieht, ob zuviel in der Kasse drinnen ist. Ich glaube nicht, dass man damit durchkommt, wenn man am nächsten Tag ins Geschäft geht und meint, dass zuwenig ausbezahlt wurde, denn dann gibt es keine Beweise mehr, daher kann man da auch sicher nichts Gerichtlich einfordern

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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