Zuwenig Rückgeld, klagen?

vom 05.02.2011, 18:13 Uhr

Mach es wie ich: Bereits beim Anstehen den Endbetrag überschlagen. Das ist gut für das Kopfrechnen und erspart in 50 Jahren Gedächtnistraining. Dann merkt man schon, wenn sich jemand vertippt hat. Ein weiterer Tpp wäre, sich das Rückgeld anzuschauen, bevor man den Kassenbereich verlässt. Das erspart den Ärger und es reklamiert niemand, wenn du da noch eine Sekunde stehen bleibst.

» A.-M. W. » Beiträge: 4 » Talkpoints: -1,10 »



Nein, man kann nicht dagegen klagen. Es sei denn, dass man Beweise hat. Der Beweis müsste in dem Fall dann durch eine Kamera gebracht werden, die das ganze Schauspiel gefilmt hat. Die Kamera müsste dann aber sehr genau alles zeigen, sodass man wirklich alles erkennt, selbst den kleinsten Pickel. Sonst könnte man sich nämlich streiten.

Ja, auf dem Kassenbon steht, wie viel Rückgeld man bekommen hat. Aber das heißt ja nicht, dass man es automatisch auch bekommen hat. Ich meine es könnte ja sein, dass du dir den Geldschein im Wert von zehn Euro schnell eingesteckt hast und dann wieder reinkommst und sagst, dass du ihn nicht erhalten hast? Das hast du sicher nicht getan, aber es könnte ja sein. Manche Leute tun so was wirklich.

Darum steht auch nicht ohne Grund bei den meisten Supermärkten an der Kasse ein Schild auf dem steht, dass man sein Wechselgeld überprüfen soll, weil spätere Reklamationen nicht möglich sind.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich glaube nicht das du mit einer Klage durch gekommen wärst, wenn du behauptet hättest das du ihm hundert gegeben hättest. Ich denke mal der Verkäufer war recht kulant und gab dir das Geld sofort. Normalerweise muss man das Rückgeld gleich im Geschäft nachzählen, egal wieviel Trubel ist und war. Das nächste was noch gewesen wäre, das er die gesamte Kasse unter Zeugen nachgezählt hätte und auch dann zu dem Entschluss gekommen wäre das dir nur die 10 und nicht hundert Euro fehlten. Also absolut keine Chance.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich arbeite selber im Einzelhandel und kann dir aus eigenen Erfahrungensagen, dass es für eine Klage nicht reichen würde, da du keine Beweise hast. Deine einzige Chance ist es, dass du es entweder sofort merkst und den Kassierer darauf ansprichst oder du noch am gleichen Tag in den Laden zurückkehrst und die Situation schilderst. Je nach Einkaufsladen wird dir dannder Betrag sowieso aus Kulanz zurückgezahlt. Egal ob es stimmt oder nicht.

Bei einem Kiosk ist die Sache wahrscheinlich schwieriger. Hier muss jeder zusehen, dass überhaupt Geld in die Kasse kommt. Denke, dass es da dann wirklich schwierig werden könnte.

» Dumpfbacke » Beiträge: 56 » Talkpoints: 24,13 »



Für eine Klage brauchst du etwas mehr, als nur deine Behauptung. Die meisten Kassierer legen den erhaltenen Schein auf die Kasse, suchen das Wechselgeld raus und übergeben es dann dem Kunden. Ich mache es so, dass ich das zurück erhaltene Geld in der offenen Hand behalte, bis ich nachgezählt habe. Erst dann stecke ich es ins Portemonnaie und gehe aus dem Kassenbereich. Wenn etwas nicht stimmt, halte ich die offene Hand hin, wo nachgezählt werden kann, was ich erhalten habe.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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