TÜV und ASU Bericht immer mit dabei haben für Kontrollen?

vom 04.02.2011, 10:01 Uhr

Habe vor kurzem per Zufall gehört das man sowohl den aktuellen TÜV Bericht als auch den aktuellen ASU Bericht vom Auto immer dabei haben sollte. Denn bei Verkehrskontrollen kann es vorkommen das die Polizei den neben Führerschein und Fahrzeugpapieren sehen will. Falls die beiden Berichte nicht vorliegen kann es sogar zu Bußgeld führen. Stimmt das? Damit wird z.B. kontrolliert, ob kleinere Mängel behoben wurden bzw. immer noch vorhanden sind, die beim letzten TÜV bemängelt wurden. Alle Personen die ich in meinem Familien- bzw. Freundschaftskreis gefragt haben wussten von dieser neuen Regelung (die scheinbar schon länger gültig ist) nichts. Nun ist der letzte TÜV bzw. ASU Bericht von meinem Auto vom Vorbesitzer gemacht worden. Demzufolge ist natürlich auch das alte Kennzeichen vermerkt. Kann das zu Schwierigkeiten bei einer Verkehrskontrolle führen? Bis jetzt wurde ich noch nie nach diesen Papieren bei einer Verkehrskontrolle gefragt. Wisst ihr näheres darüber?

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» Smiliechaos » Beiträge: 172 » Talkpoints: 0,73 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Laut Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) heisst es, dass der TÜV-Bericht vom Halter mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden muss und auf verlangen zuständigen Personen auszuhändigen ist. Daraus ergibt sich nicht zwangsläufig die Pflicht, den Bericht mitzuführen.

Sinngemäß gilt dies auch für die AU-Bescheinigung. Als Nachweis, dass die Untersuchungen erbracht worden sind, gelten zunächst die Plaketten, bzw. der Eintrag im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teill II. Die AU wird ab 2010 nur noch im Zusammenhang mit der HU bescheinigt.

Dass der Vorbesitzer die TÜV-Untersuchung durchführen liess, ist kein Problem, zusätzlich zum Kennzeichen sollte auch die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs vermekrt sein. Anhand dieser kann in der Zulassungbescheinigung überprüft werden, dass es sich um ein und dasselbe Fahrzeug handelt.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich kenne es auch so, dass man beide Berichte mitführen soll. Ob es eine Mitführpflicht gibt ist mir nicht bekannt. Sicherheitshalber habe ich beide Berichte auch immer im Auto. Allerdings wollte bislang kein Polizist die Berichte sehen. Vermutlich ist das eine ähnliche Regelung wie bei den Ausweisen (Mitführen ist nicht Pflicht, aber ausweisen muss man sich können).

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das ist doch schon ein alter Hut, ich glaube diese Regelung gibt es schon mindestens zehn Jahre lang.

Die Gründe für diese Bestimmung wurden ja schon dargestellt und das kann man auch nachvollziehen. Bei schwerwiegenden Mängeln gibt es ja keine Plakette und das Auto muss nach einem bestimmten Zeitraum ja auch wieder zur Vorstellung gebracht werden. Die kleineren Mängel aber wie der Defekt einer Lampe kann auch noch später abgestellt werden. Hier könnte dann bei einer Verkehrskontrolle so etwas überprüft werden und wenn der Verkehrsteilnehmer vorher gesagt hat dass die Lampe wohl gerade erst kaputt gegangen sein muss dann kann hier die Lüge sehr schnell auffliegen.

Ich habe allerdings noch nie bemerkt dass bei einer Verkehrskontrolle auch der TÜV-Bericht abverlangt wird. Bei dieser Verordnung wird es sich wohl wieder um einen hohlen Vogel handeln, also eine Vorschrift die es zwar gibt, die aber nicht oder nur in Ausnahmefällen kontrolliert wird. Ich bin aber nicht die Zielgruppe bei Verkehrskontrollen, vielleicht können da andere Autofahrer völlig andere Erfahrungen haben.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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