14 jährige: Babysitten in der Nacht?

vom 04.02.2011, 09:03 Uhr

A ist 14 Jahre alt und hat einen Job als Babysitterin. Sie passt oft auf 2 Kinder (Geschwister) in der Nachbarschaft auf und bekommt auch ein kleines Taschengeld dafür. Sie schaut auch ab und zu abends nach den Kindern, wenn die Eltern mal ausgehen wollen und schläft dann in der Familie. Wenn sie dann die ganze Nacht dort ist und auch dort schläft, bekommt sie auch etwas mehr Geld. Die Eltern der beiden Kinder sind sehr zufrieden mit ihr und haben sie auch öfter in Anspruch genommen.

Nun kam die Mutter (B) der beiden Kinder auf A zu und meinte, dass sie nur noch bis 8 Uhr auf die Kinder schauen dürfte, weil wohl eine Nachbarin Frau B beim Jugendamt angeschwärzt hat. Ihr wird vom Jugendamt vorgeworfen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt und dass sie Kinderarbeit fördert. Die Kinder schlafen immer durch. Sie sind 4 und 5 Jahre alt und wenn was ist hat A immer die Handynummer von B. A ist im Prinzip nur anwesend und arbeitet nicht, wird aber für die Anwesenheit bezahlt. Das Jugendamt allerdings meint, dass ein 14 jähriges Kind nicht nachts arbeiten darf.

Muss B wirklich auf die Hilfe von A verzichten, wenn sie mit ihrem Mann ausgehen will oder abends Termine hat? Kann das Jugendamt B wirklich wegen Kinderarbeit drankriegen? Verletzung der Aufsichtspflicht wäre nur, wenn was passiert. Und da noch nie was passiert ist, kann das Jugendamt ihr da wohl keinen Strick draus drehen.

A hat nun Angst, dass sie auch Schwierigkeiten bekommt, weil sie nachts Geld verdient hat und B hat Angst, dass sie noch weiter Schwierigkeiten bekommt. B würde auch gerne A weiterhin als Babysitter für die Abendstunden haben wollen, weil die Kinder Vertrauen zu dem 14 jährigen Mädchen haben. Wie sollen A und B sich nun verhalten? Sind die Anschuldigungen des Jugendamtes wirklich rechtens?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Da A erst 14 Jahre alt ist, dürfte sie/er noch gar nicht arbeiten. Und da die Aufsicht der Kinder bezahlt wird, ist es halt ein Nebenjob. Offiziell darf man halt erst ab 15 Jahren arbeiten. Zudem kommt noch das Problem der Nachtarbeit dazu. Diese darf erst ab dem 18. Lebensjahr ausgeübt werden.

Also macht B sich in dem Sinne schon strafbar, da B eben Kinderarbeit fördert. Das dies nun von einem Nachbarn angezeigt wurde, ist halt Pech. Aber sollte eben auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Allerdings stellt sich dann eben auch die Frage, wie eine Bezahlung nachgewiesen werden kann. Das wird wohl nicht so einfach machbar sein, da dies beim Babysitten doch eher selten per Banküberweisung gemacht wird. Trotzdem sollte B in Zukunft auf die Dienste von A verzichten. Denn beim genannten Alter der Kinder, wird niemand glauben, das A nur mal so bei B übernachtet.

Und da schon Nachbarn die Sache angezeigt haben, muss man auch damit rechnen, das diese auch dokumentieren, wann dann A das Haus betreten und B mit Partner das Haus verlassen hat. Dem zufolge wird man daraus schliessen können, das A mit den Kindern halt allein im Haus war.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Wenn man Nachbarn hat, braucht man keine Feinde mehr. "Strafbar machen" weil man "Kinderarbeit fördert"`? Bleibt mal auf dem Teppich. Zunächst mal ist das nichts weiter als eine Ordnungswidrigkeit. Schließlich wird das Kind ja weder gezwungen (ich gehe davon aus, dass das einvernehmlich geregelt ist), noch geschlagen, noch muss es gefährliche Reinigungsarbeiten durchführen.

Viel größere Fallen sehe ich beim eventuellen Verstoß gegen Regelungen des Sozialgesetzbuches. Dort und bei dem im Hintergrund lauernden Finanzamt versteht man selten Spaß, aber durch die Regelungen blicke ich nicht durch.

Ich persönlich würde da auch eine Grenze ziehen. 14 Jahre - da würde ich es so empfinden, dass um 21 Uhr absolut Schluss sein muss und dass das Ausnahmen sein sollten. Die Frage ist nur, ob und wie man das den Eltern oder dem Nachbarn beibringt.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich gebe Meerbuscher Recht. Es ist in dem Sinne noch lange keien Kinderarbeit. Kinderarbeit ist das, was sie in Afrika bestreiben, wo die Kinder etwa 16 Stunden am Tag arbeiten, meisten auf dem Feld oder einer anderen schweren Arbeit und dann auch noch einen sehr geringen Lohn erhält, der zum Überleben garnicht reicht. Das ist für mich Kinderarbeit!

Wie schon gesagt: "Wenn man Nachbarn wie diese haben, braucht man keine Feinde mehr". Es ist ja wirklich so. Die regen sich auf, ohne den Hintergrund zu kennen. Theoretisch gesehen ist es auch keine Arbeit, da sie ja nicht arbeitet, sondern nur anwesend ist.

Meiner Meinung nach kann das Jugendamt ihnen auch nichts. Es ist ja keine direkte Arbeit. Ich meine, sonst würde es doch auch zählen, wenn das Kind nachts auswärts schläft? Und das tut sie ja auch nur: Sie übernachtet ja theoretisch gesehen bei der Nachbarin und passt nebenbei auf die Kinder auf. Das muss man, meiner Meinung nach, auch nicht als Arbeit ansehen.

» Ewariane » Beiträge: 319 » Talkpoints: -2,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Als Erstes wundere ich mich ehrlich gesagt über die Eltern, denn ich würde keine 14-jährige mit zwei Kindern unter 6 Jahren am Abend alleine daheim lassen. Viel zu schnell und viel zu leicht passiert etwas, womit dann eine 14-jährige ganz sicher überfordert ist. Am Nachmittag eine oder zwei Stunden ist sicher ok, aber als Babysitter abends kommt für mich nur jemand, der volljährig ist in Betracht! Ich lasse selbst unsere Teenager-Kinder nicht ohne volljährigen Babysitter mit den kleineren Kindern allein zu Haus, ich bin da wohl auch etwas skeptisch den Hormonen gegenüber, die diese doch sehr plagen.

Was mich auch sehr erstaunt, ist die Einmischbereitschaft der Nachbarn. Heutzutage ist doch das Wegsehen so viel populärer als das Hinsehen, da ist es fast ein Wunder, dass Nachbarn überhaupt zur Kenntnis nehmen, dass jemand bei einem ein und aus geht. Wobei ich mich natürlich auch nicht freuen würde, wenn ich wegen solcher Lächerlichkeiten dann angezeigt werde, denn es als Kinderarbeit zu bezeichnen, ist wirklich übertrieben. Und ich kann mir nciht vorstellen, dass ein Jugendamt Zeit hat, einer solchen Anzeige zu folgen.

Wie definiert man Kinderarbeit? Darf man jetzt etwa einem 14-jährigen Teenager nicht mehr fragen, ob er für Geld den Rasen mähen würde? Oder mein Sohn, der im Sommer die Katze des Nachbarn betreut, während dieser auf Urlaub ist, darf er das dann auch nicht mehr machen? Fällt das auch unter Kinderarbeit? Kinderschutz ist wichtig und sinnvoll, aber man kann es tatsächlich übertreiben!

» wolfsmama » Beiträge: 216 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es geht bei der Definition von Kinderarbeit wohl eher um die Länge der Arbeitszeit. Denn es sollte zwei Stunden halt nicht überschreiten. Wenn aber eine 14jährige den ganzen Abend zwei Kinder betreut, dann ist dieses Zeitlimit bei weitem überschritten. Zudem hat das Kind die volle Verantwortung für die beiden anderen Kinder. Und das ist dann wohl etwas zu viel des Guten.

Zumal es eben auch Abends ist, wo doch Tätigkeiten für Teenager bis etwa 18 Uhr beendet sein sollen. Passt also alles nicht wirklich zusammen. Und die Verantwortung für zwei kleinere Kinder ist ja was komplett anderes als Rasen mähen oder eine Katze versorgen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


wolfsmama hat geschrieben:Als Erstes wundere ich mich ehrlich gesagt über die Eltern, denn ich würde keine 14-jährige mit zwei Kindern unter 6 Jahren am Abend alleine daheim lassen. Viel zu schnell und viel zu leicht passiert etwas, womit dann eine 14-jährige ganz sicher überfordert ist. Am Nachmittag eine oder zwei Stunden ist sicher ok, aber als Babysitter abends kommt für mich nur jemand, der volljährig ist in Betracht! Ich lasse selbst unsere Teenager-Kinder nicht ohne volljährigen Babysitter mit den kleineren Kindern allein zu Haus, ich bin da wohl auch etwas skeptisch den Hormonen gegenüber, die diese doch sehr plagen!

Deine Bedenken verstehe ich nicht ganz. Wenn ein 14 jähriges Kind mit 2 Kindern in dem Alter auf den Spielplatz geht ist das zu verantworten, aber wenn es nur aufpasst, dass die Kinder, wenn sie wach werden nicht alleine sind ist das zu riskant? Ich finde, dass die Verantwortung bei Kindern, die toben und spielen viel größer ist, als wenn Kinder schon im Bett liegen und man nur anwesend ist und die Kinder tröstet, wenn sie wach werden sollten.

Die meisten Kinderunfälle passieren doch beim Spielen oder eben wenn sie toben und wach sind. Wann passiert einem 4 und 5 Jahre altem Kind was, wenn es im Bett liegt und friedlich schläft? Das gefährliche Alter für den Krippentod ist längs vorbei und wenn die Eltern wissen, dass es in der Regel so ist, dass die Kinder nicht aufwachen sehe ich das auch nicht als Arbeit an. Ich hätte eher Bedenken, dass eine 14 jährige überfordert ist, wenn die Kinder wach sind.

Es geht bei der Definition von Kinderarbeit wohl eher um die Länge der Arbeitszeit. Denn es sollte zwei Stunden halt nicht überschreiten. Wenn aber eine 14jährige den ganzen Abend zwei Kinder betreut, dann ist dieses Zeitlimit bei weitem überschritten. Zudem hat das Kind die volle Verantwortung für die beiden anderen Kinder. Und das ist dann wohl etwas zu viel des Guten.

Siehst du es wirklich als Kinderbetreuung, wenn man im Nebenzimmer ist und darauf achtet, dass die Kinder nicht aufwachen und ggf. trösten geht? Siehst du es als Arbeit an? Wenn ein 14 jähriges Geschwisterkind auf seine 2 Geschwister aufpasst wird das doch auch nicht so eng gesehen. Warum aber bei den Nachbarskindern?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich finde, dass die Nachbarn da mal völlig übertreiben. Auf die Kinder aufpassen, wenn sie schlafen ist doch nicht wirklich Arbeit, sondern es geht den Eltern erst einmal darum, dass jemand da ist, wenn die Kinder aufwachen oder wenn etwas passiert. Es ist zumindest besser, als würden sie die Kinder alleine zuhause lassen, was in Einzelfällen bestimmt auch vorkommt.

Und eine 14 jährige kann durchaus ja schon sehr verantwortungsbewusst sein. Sicherlich kann das nicht jedes Mädchen in diesem Alter - aber wenn die Eltern der Kinder ihr das zutrauen, wird sie sicherlich dafür auch geeignet sein. Ich habe selbst auch Kontakt mit Jugendgruppen - da gibt es schon oft 14-Jährige, die durchaus sehr viel Verantwortung übernehmen können.

Wenn etwas passiert gibt es ja nicht viel zu tun - sie muss im Zweifelsfall nur die Eltern anrufen, die sich dann um alles weitere kümmern. Es ist ja nicht so, dass die Eltern über das Wochenende wegfahren, sondern sie sind ja sicherlich in Reichweite.

Und auch die Eltern der Jungendlichen haben sicherlich nichts falsch gemacht. Andere Jugendliche in diesem Alter saufen sich ins Koma, während sie offensichtlich so gut erzogen ist, dass sie schon auf Kinder aufpassen kann.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ganz einfach. A sollte nicht mehr nachts Babysitten und B sollte sich schon im eigenen Interesse einen etwas älteren Babysitter für Nachts holen und den engagieren. Ein 14-jähriges Kind nachts auf 2 kleine Kinder aufpassen zu lassen finde ich auch recht verantwortungslos.

Natürlich sind die Anschuldigungen des Jugendamts rechtens. Meinst du, dass die sich das ausdenken? Es gibt nun mal Gesetze, die untersagen, dass Kinder nachts arbeiten. Die gibt es nicht zum Spaß und dagegen sollte man deshalb auch nicht verstoßen. Es ist ja schließlich nur zum Schutz der Kinder (also A).

Diamante hat geschrieben:Die meisten Kinderunfälle passieren doch beim Spielen oder eben wenn sie toben und wach sind. Wann passiert einem 4 und 5 Jahre altem Kind was, wenn es im Bett liegt und friedlich schläft?

Tagsüber kann die 14-jährige sich leichter Hilfe holen, wenn was ist. Und wenn die Kinder ja ach so friedlich schlafen, wofür ist dann überhaupt der Babysitter? Das ist ein bisschen unlogisch. Außerdem stehen auch Kinder nachts mal auf und machen Blödsinn.

Siehst du es wirklich als Kinderbetreuung, wenn man im Nebenzimmer ist und darauf achtet, dass die Kinder nicht aufwachen und ggf. trösten geht? Siehst du es als Arbeit an? Wenn ein 14 jähriges Geschwisterkind auf seine 2 Geschwister aufpasst wird das doch auch nicht so eng gesehen. Warum aber bei den Nachbarskindern?

Das ist doch echt albern. Natürlich ist es Kinderarbeit. Das Kind kann doch nebenan gar nicht vernünftig schlafen, wenn es Nachtwache halten muss. Der Schlaf ist keineswegs erholsam für das Kind mit 14 Jahren und da das Kind ja eine Aufgabe zu erfüllen hat, ist es auch Kinderarbeit. Geschwister bekommen in der Regel kein Geld dafür, ein fremdes Kind jedoch schon. Außerdem schreitet auch bei ständig aufpassenden Geschwisterkindern das Jugendamt ein, weil das genauso Kinderarbeit ist.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


A darf babysitten, ja. Aber dabei ist zu beachten, dass die Tätigkeit nicht länger als zwei Stunden dauern darf und auch ist die Tätigkeit nicht am Wochenende auszuüben. Auch gibt es gewisse Uhrzeiten zu beachten. Somit hat die Nachbarin Recht und Frau B sollte sich schleunigst eine ältere Person zum Babysitten suchen.

Auch, wenn die Kinder nebenan schlafen und A "nur" anwesend ist, zählt das bereits als Arbeit. Sie hat eine Aufgabe ihrer Arbeitgeberin übernommen und entsprechende Anweisungen erhalten. Wenn nichts passiert und die Kinder wachen auf, ist es gut. Aber andersherum ist A für die Kinder da, wenn sie aufwachen und zum Beispiel Trost brauchen, auf Toilette müssen usw. Da A bereitsganze Nächte dort verbracht hat, wurde bereits gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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