Verweigerte Adresse - was tun?
Ich hatte hier Wie bei/nach Hundebiss verhalten? gerade von einem Hund berichtet, der einen Jogger angefallen und gebissen hat. Dabei hat der Jogger es leider verpasst, die Adresse der Besitzer zu erfragen, um sie anzeigen zu können.
Was ist aber, wenn er die Adresse zwar erfragt hätte, die Hundebesitzer aber ihm nur eine falsche Adresse gesagt hätten oder gar die Angabe verweigert hätten? Was hätte der Jogger dann machen können außer an das schlechte Gewissen zu appellieren?
Ich denke mal das verhält sich wie bei einem Unfall mit dem Auto. Wenn dich ein Hund anfällt am besten gleich die Polizei rufen, dann bist du auf der sicheren Seite. Ein Hundehalter muss der Polizei dann den Ausweis zeigen. Die Polizei nimmt dann die Daten auf und speichert sie sicher außerdem hast du damit einen "Zeugen".
Der Jogger wird ja die Leute nicht hätte festhalten können, bis die Polizei kommt. Und ein Nummernschild, wie bei einem Fahrzeug hat ja auch der Hund nicht. Also bleibt nichts anderes übrig, als die Beschreibung der Leute und des Hundes bei der Polizei zu melden und dann Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Geht der Mann zu einem Arzt, muss der Arzt es eigentlich machen und die Staatsanwaltschaft wird dann ermitteln.
Zeugen sind natürlich nicht schlecht. Aber wenn diese nicht da sind, kann man nur hoffen, dass die Leute nicht abstreiten mit dem Hund dort gewesen zu sein. Man kann die Jogginghose aufbewahren, weil dort Speichelreste vom Hund sind. Wenn der Hund mehrmals auffällig geworden ist, dann wird sowas auch untersucht, ehe er ein Kind anfällt.
Naja ich bezweifele, dass die Leute einfach gehen, wenn der Jogger mit der Polizei droht, so dreist ist doch niemand, oder ? Wenn sie doch abhauen, sollte man sich die Menschen und Hunde genau merken damit man, wie Diamante beschreibt, genaue angaben zum Täter machen kann.
Nena-Alina hat geschrieben:Ich denke mal das verhält sich wie bei einem Unfall mit dem Auto. Wenn dich ein Hund anfällt am besten gleich die Polizei rufen, dann bist du auf der sicheren Seite. Ein Hundehalter muss der Polizei dann den Ausweis zeigen. Die Polizei nimmt dann die Daten auf und speichert sie sicher außerdem hast du damit einen "Zeugen".
Der Ratschlag ist zwar an sich ganz gut, aber normalerweise hat ein Jogger, wenn ich einmal von mir ausgehe, nicht unbedingt ein Handy bei sich, das er im Notfall dann benützen könnte, zumal viele inzwischen auch Smartphones als einziges Handy haben, das sowohl ein gutes Gewicht als auch eine gute Größe hat und somit schlecht verstaubar ist. Mir wäre das zuviel Ballast, der dann auch noch in meiner Jackentasche hin und her wackeln würde, was mich tierisch nerven würde.
Im Sommer hat man dann vermutlich noch ein größeres Verstauungsproblem des Handys, da man vermutlich nicht unbedingt mit einer Jacke oder eine Hose mit Taschen zum Joggen geht, wenn es draußen 25 Grad hat.
Wenn der Besitzer mit dem Hund weg ist und keine Daten bekannt sind, kann das Bissopfer nur eine Strafanzeige gegen unbekannt machen und sich zu dem Vorfall äußern. Mit viel Glück, hat der Hund vielleicht schon mal jemanden gebissen, so das schon eine Anzeige vorliegt. Wenn man dann aber keine Zeugen hat, kann man das nicht beweisen, wenn der Hundebesitzer den Vorfall nicht zugibt. Die Bisswunde würde ich in jedem Fall fotografieren . Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, weil man den Hundebesitzer nicht gefunden hat, wäre dieser Vorfall aber aktenkundig.
Wenn man ein Handy dabei hat, kann man schnell ein Foto von dem Hund machen. Fotos kann heutzutage wohl jedes Handy machen und ein Handy hat man ja meistens auch beim Joggen dabei, wenn mal was ist unterwegs. Mit dem Foto kann man dann in der Umgebung herum fragen, wer den Hund kennt, denn mit seinem Hund geht man ja meistens öfter die selben Strecken.
Ansonsten sollte man sich als Jogger dann vielleicht gleich einen Krankenwagen rufen lassen. Je nachdem wie schlimm der Biss war, kann man sowieso nicht weiter laufen und bei verletzten Personen kann man auch die Polizei kommen lassen, welche dann die Personalien aufnimmt.
Die Polizei freut sich immer tierisch, wenn sie zu Bagatellunfällen gerufen wird, die haben nämlich nichts anderes zu tun. Bei Unklarheiten oder Verdacht auf Trunkenheit ist es ja okay, aber eigentlich sollten erwachsene Menschen es doch schaffen, sich gegenseitig ihre Adressen mitzuteilen. Meistens gibt es keinen Grund, die Polizei von sonstiger Arbeit abzuhalten. Bezeugen kann die da gar nichts, denn sie war beim Unfall nicht dabei. Die stellen einen Verursacher fest, aber das heißt gar nichts, wenn z. B. dessen Versicherung das aufgrund der Schilderung des Unfallgegners ganz anders sieht. Unfallskizzen und Fotos helfen natürlich. Das aber nur am Rande. Im Straßenverkehr wird dir wohl fast jeder den Ausweis zeigen, denn Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und über die Autonummer ist doch leicht eine Halterermittlung möglich.Nena-Alina hat geschrieben:Ich denke mal das verhält sich wie bei einem Unfall mit dem Auto. Wenn dich ein Hund anfällt am besten gleich die Polizei rufen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Wenn sich ein Hundehalter weigert, Zeugen oder Anwesende um Hilfe bitten, dann natürlich auch die Polizei rufen. Geht das nicht, hinterher Anzeige erstatten - du weißt nie, was aus einer Wunde wird. Außerdem sind Hund und Halter eine relativ leicht zu erkennende Kombination. Hundehalter und Jogger haben eines gemein. Sie bewegen sich tagtäglich auf fast den gleichen Runden, d. h. früher oder später trifft man denjenigen wieder. Und wenn man kein Jogger ist, lohnt es sich trotzdem, genau am Ort des Bisses ein paar Tage später nochmal nachzuforschen.
Was soll die Polizei denn bezeugen, wenn sie nicht beim Geschehen dabei war? Wenn du eine Wunde hast, musst du zum Arzt. Der wird attestieren, dass hier eine Bisswunde vorliegt. Fotos erleichtern evtl. späteren Abgleich mit dem Gebiss des Hundes.Nena-Alina hat geschrieben:Die Polizei nimmt dann die Daten auf und speichert sie sicher außerdem hast du damit einen "Zeugen".
Bin jetzt etwas verwirrt. Erst schreibst du die Polizei zu rufen ist falsch, weil die solche Fälle als Bagatelle empfinden und im nächsten Absatz schreibst du, wenn der Hundehalter sich weigert die Nummer rauszurücken dann die Polizei rufen. Was denn nun ?
Die Polizei wird lieber gerufen, als das später Anzeige auf Unbekannt gemacht wird, nebenbei ein guter Freund meiner Eltern ist Polizist, deswegen bin ich da mit einigen Dingen vertraut.
Es ist auch nicht unbedingt gesagt, dass der Hundehalter da wieder lang spaziert. Ich fahre mit meinem Hund jeden Sonntag woanders hin zum Spazieren. Also sich dort hinsetzen und abwarten völliger Quatsch !
Ich an deiner Stelle würde sofort zur Polizei gehen. Du weißt ja noch, wie der Hund aussah und vielleicht auch,was für eine Rasse das war, und auch, wie der Mann aussah, dem der Hund gehörte. Alter kann man von dem Mann schätzen und das Aussehen hast du ja vielleicht auch noch sehr gut im Kopf. Damit kann man immerhin schon eine Anzeige gegen Unbekannt erstellen. Hinzu kommt ja noch, dass der Besitzer dir eine falsche Adresse gegeben hat. Das ist im Endeffekt noch schlimmer, weil es ja genau wie bei dem Anfahren eines Autos Fahrerflucht ist. Das ist strafbar.
Geh auf jeden Fall zu Polizei.
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