Wohnung an Nichtraucher zu vermieten
A ist Nichtraucher und sucht gerade eine Wohnung. Sie stolpert immer über Anzeigen, wo speziell Nichtraucher gesucht werden. Da A ja Nichtraucher ist, hat sie sich auch einige Wohnungen schon angesehen, die speziell Nichtraucher suchen. Allerdings hat A Bedenken. Die meisten dieser Wohnungen sind ohne Balkon. Weiterhin ist sie zwar im Moment Single, aber sie könnte ja durchaus einen Raucher kennenlernen, der dann wohl in der Wohnung nicht rauchen darf.
Auch wenn A Besuch bekommt steht sie dumm da, wenn sie den Leuten verbietet zu rauchen, obwohl sie keinen Balkon hat. Die Wohnungen mit Balkon für Nichtraucher sind ja auch bedenklich. Denn darf man dann auch nicht auf dem Balkon rauchen? Ich meine normalerweise kann A ja nicht verboten werden zu rauchen, aber wenn A es von Anfang an weiß und es im Mietvertrag steht, kann sie sich dem denn entgegenstellen? Was ist, wenn A Raucher werden würde und in der Wohnung rauchen würde? Könnte A es trotzdem sie es bei Einzug wußte und es im Mietvertrag auch durch die Unterschrift bestätigt ist ind er Wohnung rauchen?
Wenn es eine Klausel ist, die nicht rechtswirksam ist, warum suchen dann so viele Vermieter Nichtraucher für eine Nichtraucherwohnung bzw. in einem Nichtraucherhaus? Sie müssten doch wissen, dass es nicht rechtswirksam ist.
Woher willst du wissen daß es nicht rechtswirksam ist? Wenn eine Hausordnung das Rauchen untersagt, ist das durchaus verpflichtend. Und der Grund dafür ist ebenfalls klar - die Wohnung soll für neue Mieter auch noch bewohnbar sein, der Vermieter will keine gelben Wände und Decken, geschweige den den Teppich erneuern müssen, weil es einfach nur STINKT.
In einer Firma, wo ich mal gearbeitet habe, gab es einen Kollegen, dessen Büro ich nur mit angehaltenem Atem betreten habe, Akten rausholte oder reinlegte und dann wieder raus - und alles bitte ganz schnell. Nicht, weil er geraucht hätte - aber die Subunternehmer, die bei ihm Termine hatten, umso mehr. Und offenbar ist dieses ekelhafte "Aroma" in den Teppich und was nicht noch gezogen, da half gar nichts, wir haben es mit tagelangem Lüften versucht - hat alles nichts genutzt. Das war einfach ekelhafter Gestank.
Daß ein Vermieter so etwas nicht in der ganzen Wohnung haben will, ist dann ja sicherlich verständlich. Insofern auch kein Wunder, daß explizit Nichtraucher gesucht werden.
@fushicho: Hier Rauchen in der eigenen Wohnung hatte ich einen ähnlichen Fall. Nur, dass es eben eine Wohnung war, die schon bewohnt war und nicht schon direkt am Anfang der Fall war und es noch nicht im Mietvertrag stand. Aber in diesem Fall sieht es ja etwas anders aus, deswegen habe ich einen neuen Thread eröffnet. Und da wurde gesagt, dass es nicht wirksam ist, weil man keinem in den eigenen 4 Wänden verbieten kann zu rauchen.
A geht es ja nicht um sich selber, sondern um ihren Besuch. Da sie ja selber nicht raucht. Ich hatte schon einmal so einen Fall, meinte auch hier schon mal gefragt zu haben, aber da es nur so ähnlich war, finde ich diesen Thread nicht mehr. Er müsste aber auch schon 2 Jahre her sein. In der Zwischenzeit hat sich bestimmt auch einiges geändert. Damals war es meines Erachtens so, dass es unwirksam ist, wenn sowas im Mietvertrag steht.
Der Fall hier ist ja auch noch etwas anders, weil schon in den Wohnungsanzeigen steht, dass der Vermieter Nichtraucher sucht. Es sind fast keine Wohnungen in der Gegend zu finden, in der A sucht, die nicht diese Klausel in der Anzeige aufweisen.
Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam - sonst könnte man auch gleich noch das Furzen und Schmatzen verbieten. Der Mietsuchende darf sogar im Vorfeld lügen. Auch der Balkon gehört zur Wohnung, auch dort darf man rauchen. Nur in den Gemeinschaftsräumen darf das Rauchen verboten werden.
Schwierigkeiten kann es geben, wenn durch exzessiven Rauch, das Mietobjekt beschädigt wird. Aber da urteilen Gerichte natürlich unterschiedlich.
Die Rechtslage ist mir nicht bekannt. Ich gehe jedoch davon aus, wenn ein Nichtraucher als Mieter gesucht wird und man den Mietvertrag unterschreibt, in dem das vermerkt ist, dass ich mich dann an das Verbot halten muss. Sollte mir das Verbot nicht zusagen, bin ich ja nicht verpflichtet, die Wohnung zu mieten.Also muss ich mich auch daran halten.
Es ist ganz klar verboten, dass man einer Person verbietet in der gemieteten Wohnung zu rauchen. Meerbuscher sagte ja schon, dass solche Klauseln rechtswidrig sind und das stimmt. Näheres dazu kann man hier finden. Dort sind ganz klare Gesetzestexte hinterlegt, in denen steht, dass der Vermieter dem Mieter das Rauchen nicht untersagen darf. Rauchen gehört zur Gestaltung des Lebens eines Menschen dazu und das darf auch in einem Mietvertrag nicht untersagt werden.
Hinzu kommt, dass Spuren von Rauch oder der Geruch zu einer normalen Abnutzung einer Wohnung gehört, wie sie nun einmal geschieht wenn sie vermietet ist. Das muss der Vermieter hinnehmen, ob er möchte oder nicht.
Vampirin hat geschrieben:Es ist ganz klar verboten, dass man einer Person verbietet in der gemieteten Wohnung zu rauchen. Meerbuscher sagte ja schon, dass solche Klauseln rechtswidrig sind und das stimmt. Näheres dazu kann man hier finden. Dort sind ganz klare Gesetzestexte hinterlegt, in denen steht, dass der Vermieter dem Mieter das Rauchen nicht untersagen darf. Rauchen gehört zur Gestaltung des Lebens eines Menschen dazu und das darf auch in einem Mietvertrag nicht untersagt werden.
Und das gilt auch, wenn der Mieter, wie in meinem Falle Frau A, schon gewußt hat, dass der Vermieter nur Nichtraucher wünscht, als diese die Anzeige gelesen hat? Das gilt auch, wenn sie durch die Unterschrift im Vertrag bestätigt, dass sie damit einverstanden ist? Kann der Vermieter echt nichts machen, wenn sie direkt nach Einzug anfängt zu rauchen oder Besuch da hat, der raucht?
Er kann gar nichts machen, denn diese Klausel ist rechtswidrig. Das bedeutet, dass sie unwirksam ist. Und das heißt wiederum, wenn es drin steht im Vertrag und der Mieter unterschreibt das, ist das zwar schön und gut, aber wenn er sich nicht daran hält, kann der Vermieter nichts tun. Der Vermieter hat schließlich nicht das Recht, solche Klauseln in den Mietvertrag zu bringen. Wenn er es trotzdem tut, ist es immer noch nicht erlaubt und der Mieter hat immer noch das Recht auf die eigene Lebensgestaltung. Das kann man glaube ich in manchen der Gesetzestexte auch nachlesen.
Cid hat geschrieben:[...]Ich gehe jedoch davon aus, wenn ein Nichtraucher als Mieter gesucht wird und man den Mietvertrag unterschreibt, in dem das vermerkt ist, dass ich mich dann an das Verbot halten muss.[...]
Klar, man kann in Verträge reinschreiben, was man möchte. Deswegen muss man sich aber nicht dran halten, wenn so eine Klausel nicht zulässig ist. Das ist in der Tat auch ein bedenkenswertes Rechtsverständnis.
Wenn du es genauer möchtest: Es wäre ein zu tiefer Eingriff in die persönliche Lebensführung des Mieters, wenn man das zulassen würde. Welches anerkennensbare Interesse sollte denn ein Vermieter haben, dass man so weit gehen könnte? Zum Tragen kommt hier der § 307 BGB.
Wäre der Vermieter in diesem Fall völlig machtlos? Denn immerhin wollte er keinen Raucher. Mit welcher Begründung könnte der Mieter nach Bekanntwerden der Zuwiderhandlung sofort gekündigt werden?
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