Wohnung an Nichtraucher zu vermieten

vom 28.01.2011, 12:11 Uhr

Fragst du das wirklich, Meerbuscher? Welches ernsthafte Interesse er daran haben kann, steht doch weiter oben: Er will seine Wohnung eben nicht verqualmt bekommen, weil er sie danach u.U. nicht mehr vermietet bekommt. Vielleicht will er die ganze Wohnanlage rauchfrei halten (ich kenne auch Treppenhäuser mit Rauchverbot, und schlecht finde ich das nicht).

Ich habe mir den Paragraphen gerade einmal angesehen, und es ist hier doch nicht von einer Abweichung des Vertragszweckes zu reden - die Klausel hat den Zweck, daß die Wohnung nicht leidet und andere nicht belästigt werden. Und ein "Musterurteil" dazu gibt es nicht, soweit ich weiß.

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich bin selbst militanter Nichtraucher, aber man kann den Menschen nun mal in ihrer Wohnung nicht alles verbieten. Eine geringe Belästigung der Nachbarn muss dabei hingenommen werden. Rauch stinkt, Kohlsuppe stinkt, Kinder machen Lärm - so ist das Leben.

Wenn ein Mieter die Bude so verqualmt, dass die Bude wirklich leidet, dann kann der Vermieter etwas unternehmen. Aber dafür braucht der diese nicht zulässige Klausel eigentlich nicht, denn das wäre so etwas in der Art eines Sammelns von klatschnassen Lappen in der Ecke, bis die Bude schimmelt und der Schwamm endlich beim Nachbarn durch die Tür guckt. Das muss ich auch in keiner Klausel extra verbieten.

Normalerweise sollte man den Geruch nach einem Mieterwechsel mit Lüften, Tapetenwechsel und Farbe wieder rausbekommen. Und solange das der Fall ist, wird kein Richter Ärger machen. Wie ich schon oben weiter schrieb, verhält sich das in Gemeinschaftsräumen (Treppenhaus, Kellerräume, Waschküche, Trockenraum) anders. Hier kann das Rauchen verboten werden. Es gibt einige Urteile zum Thema, aber soweit ich weiß, keine BGH-Entscheidung. Das stand irgendwo mal in so einem Mieterschutzvereinsblättchen.

Was Cids Einrede betrifft (s. o.), muss man feststellen, es gibt keine Zuwiderhandlung, weil das Rauchen grundsätzlich in der eigenen Wohnung nicht verboten werden kann. Bis auf den oben geschilderten Extremfall ist der Vermieter damit machtlos.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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