Vergewaltigung vom Notruf mitgehört

vom 24.01.2011, 07:27 Uhr

Crispin hat geschrieben:Damit die Polizei einen Anruf zurückverfolgen kann,braucht sie erstmal die Telefonnummer des Handys. Und heutzutage ist es ja nicht unüblich, die Nummer zu verbergen, so dass der Anruf immer als ''Unbekannt'' durch gestellt wird. Wenn das Mädchen das früher immer so gemacht hat, dann wird sie wohl auch keine Zeit gehabt haben, die Nummer wieder vor dem Anruf bei der Polizei auf sichtbar zu machen und vermutlich würde in einer solchen Situation auch keiner soweit denken.

Die Polizei sieht auch die Nummern, die nicht übertragen werden. Wenn man den Notruf wählt, dann wird auch die Nummer übertragen, wenn man keine Rufnummernanzeige hat. So ist es beim Festnetz und auch beim Handy. Man kann bei der Polizei keine Telefonnummer verbergen. Das weiß ich aus ganz sicherer Quelle, weil ich immer ohne Rufnummeranzeige anrufe und als ich bei der Polizei angerufen habe wußte diese meine Handynummer sofort. Das gleiche auch bei der Festnetznummer.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Vergewaltigung der 17-jährigen geschah auf einer über die Gleise führenden verlassenen Brücke. Wenn dieser Mann ihr bereits vom Bahnhof aus folgte, wäre ich ganz sicher nicht über diese verlassene Brücke gegangen, wo ihr keiner helfen konnte. Da sie sich auskannte, hätte sie einen anderen Weg nehmen können, auch wenn es länger gedauert hätte. Was sie gemacht hat, war sehr leichtsinnig.

Aber das entschuldigt nicht das Verhalten des Mannes. Der 21-jährige Vergewaltiger ist bei der Polizei wegen Körperverletzung bekannt gewesen. Ich verstehe nicht, warum die Polizei den Vorfall zwar am Handy mitgehört hat, sich aber nicht bemühte, das Handy zu orten. Nach Angaben der Polizei konnte sie nichts tun.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^