Alte Adresse bei Ebaykäufer

vom 24.01.2011, 01:51 Uhr

Gestern Abend rief mich eine total aufgeregte Freundin an. Sie hat zum ersten Mal bei Ebay was verkauft. Der Gewinn war an sich sehr niedrig, aber sie war an sich froh ihre Sachen los zu werden.

Sie hat die Ware nach Geldeingang an die Anschrift in der Ebay- Mail geschickt. Nach dem Ende der Auktion bekommt man ja eine E- Mail, in der an sich ja alle Daten drin stehen. Außerdem hat sie diesen Versandservice von Ebay benutzt. Also die Stelle an der man mit den bei Ebay hinter legten Daten die Paketscheine drucken kann. Eine E- Mail vom Käufer hat sie nicht bekommen.

Letzte Woche bekam sie wohl eine E- Mail vom Käufer, der ungeduldig auf seine Ware wartet. Meine Freundin hat ihm dann zurück gemailt, dass sie das Paket versendet hat. Ein paar Tage später bekam sie das Paket zurück mit dem Hinweis: Empfänger unbekannt verzogen. Daraufhin schrieb sie den Käufer via E- Mail an.

Dem Käufer fiel nun ein, dass er ja vor einem guten halben Jahr umgezogen ist. Er hatte vergessen bei Ebay seine Kontaktdaten zu ändern. Nun möchte er, dass meine Freundin die Ware noch mal verschickt und droht ihr bereits mit rechtlichen Schritten. Sie ist nun total eingeschüchtert und weiß nicht was sie machen soll. Sie hat mit dem Artikel gerade mal zwei Euro Gewinn gemacht und die Portokosten wären höher als der Gewinn. Der Käufer aber weigert sich, ihr die Portokosten noch mal zu überweisen.

Wie kann meine Freundin nun am besten vorgehen?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Sie soll dem Käufer schreiben, das sie nur nochmal versendet, wenn er die Versandkosten nochmal überweist. Ansonsten anbieten, das sie den Preis für die Ware erstattet. Gleichzeit darauf hinweisen, das sie bei Ebay eine Problemmeldung macht.

Diese sollte sie auf alle Fälle eröffnen, damit eine negative Bewertung seitens des Käufers keine Chance hat. Wenn er dann noch zahl oder eben sein Geld zurück will, dann kann sie das entsprechend dort schliessen. Je nachdem wie die Sache geschlossen wird, bekommt sie auch ihre Verkaufsprovision erstattet. Danach kann sie neu einstellen und diesen Käufer sogar aus ihren Auktionen raushalten, was ich auch machen würde.

Aber sie muss die Nachweise aufheben. Also Email mit den falschen Daten, Paketschein vom Versand und die Retour kann sie fotographieren, um es beweisen zu können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Deine Freundin kann der Sache ganz gelassen entgegensehen. Verbindlich ist die bei Ebay hinterlegte Adresse des Käufers und keine andere. Ebay hat in seinen Problemfeldlösungen als Meldungsgrund sogar den Punkt "der Käufer will seine Ware an eine andere Adresse geschickt bekommen" hinterlegt. Zur Sicherheit würde ich mir ganz schnell einen Ausdruck der Käuferdaten machen denn diese Anschrift könnte in sekundenschnelle auch geändert werden.

Ich habe auch schon öfters solche Fälle gehabt, allerdings hat sich da der Käufer nicht so zickig angestellt und seinen Fehler eingesehen. Ich würde ihm anbieten die Ware noch einmal zum Selbstkostenpreis zu versenden und hier aber auf Vorkasse bestehen. Eine Alternative wäre auch den Kauf zu anullieren um dann die Ware später noch einmal einzustellen. Die Anullierung des Vertrages muss Ebay auch gemeldet werden sonst bekommt deine Freundin nicht die Angebotsgebühr zurück. Allerdings muss auch der Verkäufer zustimmen und darüber Ebay informieren und da liegt der Knackpunkt. Ebay zwingt niemanden den Vertrag zu anullieren. Am saubersten wäre allerdings diese Lösung, damit wird dem Verkäufer auch die Möglichkeit genommen werden eine negative Bewertung abzugeben. Ich würde sonst auf jeden Fall mit einer Rachebewertung rechnen was wieder zusätzliche Schreibarbeit bedeutet.

Ich wäre allerdings nicht zu kulant. Ich würde dem Käufer schon klar machen dass er mir zusätzliche Wege aufbürdet und dass durch den Kauf auch Kosten für die Angebotsgebühr und bei der Verkaufsgebühr entstanden sind.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Natürlich ist die Freundin auf der sicheren Seite - zumal sie das Geld ja schon hat. Ich würde mich locker dahingehend versteigen, dass sie das Paket jetzt überhaupt nicht ein zweites Mal an den Empfänger verschicken muss (damit meine ich "kostenlos"). Sie hat ihren Vertragsanteil erfüllt, nämlich die Ware an die angegebene Adresse verschickt (ich gehe davon aus, nachweisbar). Das Transportrisiko lag beim Käufer (ich gehe von privat an privat aus), dazu gehört in meinen Augen auch die Angabe einer richtigen Adresse. Ich würde dem Käufer jetzt anbieten, die Versankosten vorab zu überweisen oder die Ware selber abzuholen. Damit verbunden die Benachrichtigung von Ebay. Alternativ würde ich anbieten, den Kauf rückgängig zu machen.

Macht sie das nicht, wird sie mit größter Wahrscheinlichkeit die zusätzlichen Versandkosten abschreiben können, denn die Gegenseite wird sich vermutlich einen Dreck darum scheren, dass sie noch nachschießen soll (und meiner Meinung nach auch muss).

Vorsicht: Der Empfänger scheint empfindlich, das zeigt schon die Drohung mit rechtlichen Schritten. In Wirklichkeit wird sich derjenige natürlich hüten, diesen Schritt zu gehen, denn der gesunde Menschenverstand sagt schon, dass der Fehler eindeutig ihm zuzurechnen ist. Zudem wird die strittige Summe ja sehr gering sein. Trotzdem sollte deine Freundin darauf achten, jeden weiteren Schritt, freundlich, bestimmt und nachweisbar zu gestalten.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Deine Freundin sollte dem Käufer noch eine Nachricht schicken (am Besten über das Nachrichtensystem von Ebay und nicht per E-Mail, da man so die Nachricht direkt bei Ebay gespeichert hat und sie dann auch einfacher Ebay im Problemfall zugänglich machen kann). Sie sollte ihm schreiben, dass es seine Schuld ist, dass er verpennt hat die Adresse zu ändern und es ist ja klar, dass man als Verkäufer an die Adresse schickt, die in der Mail oder bei Ebay hinterlegt ist. Er hätte direkt nach Auktionsende eine Nachricht mit der aktuellen Adresse schicken müssen und in der Zahlungsabwicklung hätte er ja auch sehen müssen, dass dort noch seine alte Adresse hinterlegt ist.

Sie sollte dann noch schreiben, dass sie ihm den Artikel gerne noch mal an die richtige Adresse schickt, wenn er das Porto noch einmal bezahlt. Deine Freundin hat schließlich nichts falsch gemacht. Falls der Käufer das nicht möchte, kann deine Freundin ihm anbieten, dass sie ihm den überwiesenen Geldbetrag abzüglich der Portokosten zurück überweist.

Sollte der Käufer darauf nicht eingehen, würde ich einfach einen Problemfall eröffnen (das geht unter "Mein Ebay" bei der entsprechenden Auktion) und dann mal abwarten, wie der Käufer sich dann äußert. Wenn eine mögliche Verwarnung von Ebay im Raum steht, sind viele Ebayer plötzlich kooperativer.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Punktedieb hat es genau richtig beschrieben, was deine Freundin zu tun hat. Auf keinen Fall sollte sie sich von dem Käufer unter Druck setzen lassen. Er allein ist für das Debakel verantwortlich und hätte dafür sorgen müssen, dass seine Adresse korrekt ist. Bei anderen Dingen, wie zum Beispiel bei Banken oder Ämtern ist man schließlich auch selber verantwortlich, seine Adresse korrekt und zügig umzumelden. Um Verwechslungen zu vermeiden, hätte er deiner Freundin auch seine neue Adresse nach der abgeschlossenen Auktion mitteilen können. Dann wäre das Päckchen schon beim ersten Mal richtig angekommen. Die Schuld trägt also allein der Käufer, nicht deine Freundin.

Falls sie trotz erneuter Email an den Verkäufer und Meldung bei Ebay eine schlechte Bewertung bekommen sollte, könnte sie sich ja auch überlegen, ob sie, nachdem sie zum ersten Mal etwas versteigert hat, nicht auch einen neuen Account eröffnen möchte und den alten abmelden möchte. So könnte sie wenigstens einer negativen Bewertung aus dem Weg gehen, zu der es aber eigentlich gar nicht kommen dürfte.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


@Nettie

Wenn die Problembehandlung vor der Bewertung vom Käufer eröffnet wurde, so verschwindet sie, wenn man das Problem schliesst und der Käufer quasi eine Schuld zugesprochen bekommt. Meist allein schon dadurch, weil er nicht auf die Mail von Ebay reagiert.

Ich selbst habe das schon bei meinem Account so erlebt. Erst war ich verärgert, das ich eine negative Bewertung hatte und habe dann wenige Tage später das Problem schliessen können. Der Käufer hatte damals gar nicht bezahlt. Und damit war die Bewertung auch bei mir raus.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich würde deiner Freundin raten den Käufer noch einmal an zu schreiben. Er muss für die Kosten des neuerlichen Versands auf kommen, denn es war ja sein Fehler das bei Ebay die falschen Daten hinterlegt waren. Wenn er sich weigert ein kleines Mail an Ebay schicken oder eben ein Problem aufmachen.

Mir ist das selber auch schon passiert dass ich vergessen habe die Daten zu ändern und prompt war das Paket an der alten Adresse und ging natürlich zurück. Für mich war es dann selbstverständlich dass ich die Kosten noch einmal zahle, obwohl es dann um einiges teurer war als wenn ich es hier im Geschäft gekauft hätte. Aber was solls, es war schließlich mein Fehler.

Und deine Freundin ist hier auf der sicheren Seite. Sie hat sicher den Versandbeleg vom ersten Versand noch und sie sollte sich wirklich an Ebay wenden wenn der Käufer sich nicht richtig verhält. Einschüchtern sollte sie sich auf keinen Fall lassen.

» wiesel » Beiträge: 1303 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das ist eigentlich nicht die Schuld deiner Freundin und ich würde das Paket nur noch mal versenden, wenn sie das Porto noch mal bezahlt bekommt. Wenn der Ebayer vergessen hatte seine Anschrift zu ändern, ist es ja nicht die Schuld der Freundin. Der Käufer hätte ihr ja noch eine Mail schicken können, dass er umgezogen sei und das sie das Paket nun an folgende Adresse schicken soll.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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