Schulischer Kuchenbasar, erlaubt oder nicht?
Die Schulklasse meines Sohnes will zur Finanzierung des Abiballs einen Kuchenbasar in der Schule abhalten. Ich kann mich jedoch erinnern dass es zumindest zeitweise vom Kultesministerium einmal untersagt war selbst gebackenen Kuchen und Plätzchen in den Schulen und Kindergärten zu verkaufen. Begründet wurde das mit der Salmonellengefahr und eventuellen Haftungsgründen der Schule oder der Kindergärten.
Kann mir jemand sagen ob so ein allgemeines Verbot tatsächlich besteht oder ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist? Es kann ja auch sein dass dieses Verbot nur auf die warme Jahreszeit beschränkt ist oder auf Kindereinrichtungen. Soweit ich weiß macht die Kirchengemeinde bei uns regelmäßig solche Kuchenbasare und niemand scheint es dort zu stören. Oder irre ich mich komplett und so etwas ist immer ohne weitere Auflagen erlaubt?
Also bei uns in Österreich ist das nicht verboten. Bei jedem Elternsprechtag, Tag der offenen Tür oder sonstigen Veranstaltungen in den Schulen werden immer Kuchen verkauft, dies macht immer eine andere Klasse und der Erlös wandert in die Klassenkasse und wird bei Bedarf, z.B. für eine Klassenfahrt verwendet. Bei uns hätte es noch nie eine Diskussion darüber gegeben das es nicht erlaubt sei, es kommt auch immer sehr gut an und nur in den wenigsten Fällen bleibt ein Kuchen über. Manchmal backen die Schüler auch selber in der Schule und verkaufen die Kuchen. Ich kann mir höchstens vorstellen, das ein Direktor mal dagegen war und es verboten hat, aber das es generell für alle Schulen verboten sein würde kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn es um die Salmonellen geht dürfte man aber nirgendswo Kuchen einkaufen, den auch beim Konditor kann einem das mal passieren.
Von solchen Basars, oft im Zusammenhang mit einem Flohmarkt oder Tag der offenen Tür, habe ich schon viel gelesen und gehört. Daher wäre es schon merkwürdig, dass aufgrund eines Verbotes wegen etwaiger Salmonellen so etwas nicht mehr gestattet wäre. Salmonellen werden doch durch das Backen abgetötet, also könnte ich mir nur vorstellen, dass das Verbot für ein mit rohem Ei hergestelltem Tiramisu oder ähnliches gilt.
Hast Du mal mit dem Lehrer oder dem Direktor Kontakt aufgenommen? Mich würde das auch mal interessieren, ob es dieses Verbot noch Gültigkeit hat.
Wir hatten eine Schulkantine am Gymnasium meines Sohns und da gab es auch immer Kantinenmütter, die selbst gebackenen Kuchen verkauften. Eine machte sogar den Fleischsalat selber, weil sie das gekaufte Zeug wegen der Zusatzstoffe nicht mochte.
Da die Kantine regelmäßig vom Gesundheitsamt geprüft wurde und ich in den drei Jahren, die ich da tätig war nie einen Bescheid bekam, dass wir selbstgemachte Dinge nicht mehr anbieten dürfen, denke ich mal, dass es zu mindestens in Hamburg nicht verboten ist. Ob andere Bundesländer es da anders halten, weiß ich nicht, aber da kann man ja mal nachfragen.
Also generell ist das sicher nicht verboten, hätte ich auch noch nichts davon gehört. Allerdings ist es eigentlich nur erlaubt mit Lebensmitteln zu arbeiten sprich auch sie zu verkaufen, wenn man ein spezielles Gesundheitszeugnis vorweisen kann. Da wird man dann unterwiesen, was man mit Lebensmitteln darf und nicht und so weiter. Dauert ein paar Stündchen und war damals bei mir auch nicht so teuer. Allerdings nimmt das bei einer einmaligen Aktion, die sich in Grenzen hält, sicher niemand so ernst.
Was aber auf jeden Fall wichtig ist, die Schule muss ihre Zustimmung zum Verkauf geben! Das klingt zwar nebensächlich, ist aber ein Fakt, der gerne vergessen wird. Also erst bei der Schulleitung anmelden beziehungsweise um Erlaubnis fragen, dann steht der Aktion sicher nichts im Weg!
Bei uns in der Schule gibt es fast jede zweite Woche einen Kuchenbasar, entweder um die Klassenkasse etwas aufzustocken oder die Preise der Klassenfahrt etwas zu senken. So geht das bei uns seit einigen Jahren und ich glaube kaum, dass so etwas verboten ist, dann dürfte man ja auch Gästen keinen selbst gebackenen Kuchen anbieten, oder nicht?
verboten wird es nicht sein, jedoch ist drauf zu achten, dass dort keine ungekühlte Torte verkauft wird, denn das kann schon gefährlich werden, gerade im Sommer. Gegen gebackenen Kuchen dürfte eigentlich nichts einzuwenden sein. Ruf doch mal beim Gesundheitsamt an.
Also bei uns in der Schule (Gymnasium Sachsen) ist das kein Problem. Wir nutzen diese Möglichkeit ebenfalls um unser Abitur (Abifeier, Abiball) zu finanzieren. Man muss bei uns nur rechtzeitig zum Direktor gehen und bei ihm eine Erlaubnis beantragen. Des Weiteren dürfen bei uns keine Kuchen mit Sahne oder ähnlichen angeboten werden. Aber auch Sandwiches und Pizza sind möglich.
Hallo,
bei unserer Schule ist das wie folgt geregelt. Wir dürfen zur Finanzierung alles Verkaufen, was von der Schulleitung abgesegnet wurde. Dazu gehören auch warme Speisen. Abgesegnet wird es wenn es nicht sonderlich stinkt, nicht allzu regelmäßig ist und es den Schulablauf nicht beeinträchtigt. Das heißt, das die Vor- und Nachbereitungszeit nicht allzu hoch ist, damit kein Unterricht verpasst wird. Ich wage zu bezweifeln das das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Ich Wohne in Nordrhein Westfalen und denke das es in jedem Bundesland gleich geregelt ist. Der Hausmeister darf in seinem Kiosk ja auch verkaufen.
Ich kenne es aber auch so, dass es durchaus mal eine Zeit lang wegen irgendetwas nicht mehr gestattet gewesen ist. Ich meine aber, dass dies noch nicht einmal mit der Herstellung zu tun hatte. Wo man da am besten nachfragt, weiß ich jedoch auch nicht so recht. Vielleicht fragst Du einmal bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde nach.
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