Studiengebühr abgeschafft: Konsequenzen?

vom 19.01.2011, 13:58 Uhr

In Hamburg sollen im Februar neue Wahlen durchgeführt werden und da ist natürlich ein Thema, die Studiengebühren wieder abzuschaffen. Aber was hätte das für Konsequenzen für die Studenten, die schon in Hamburg studieren und die eine Stundung beantragt haben.

Bleibt der Vertrag bestehen und das Geld muss später zurück gezahlt werden, oder muss nur das Geld zurückgezahlt werden, das bis zur Abschaffung der Gebühren aufgelaufen ist? Haben andere Studenten aus anderen Bundesländern da schon Erfahrungen gemacht?

Mein Sohn hat einen Antrag gestellt, dass ihm die Gebühren gestundet werden. Das hat die Uni auch bewilligt, allerdings haben wir von der entsprechen Kreditanstalt noch keine Bescheide bekommen. Soweit ich gelesen habe, bekommt man das mit der ersten Abrechnung. Es stand auch etwas davon, dass man jederzeit die Gebühr selber zahlen kann und zu einem anderen Semester den Kredit wieder in Anspruch nehmen kann.

Aber wie ist es, wenn die Gebühr abgeschafft wird. Müssen dann nur die Neustudenten keine Gebühr bezahlen, oder gilt das auch ab dem Zeitpunkt für die schon eingeschriebenen Studenten?

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



bijin hat geschrieben:oder gilt das auch ab dem Zeitpunkt für die schon eingeschriebenen Studenten?

Ohne den Gesetzestext bzw. die Verordnung zu kennen würde ich hier behaupten, dass es politisch unter keinen Umständen durchzusetzen wäre, dass Studiengebühren von "Altstudenten" bezahlt werden (also die, die schon z.B. ein Semester dabei sind), und neue Studenten nicht zahlen müssten. Das würde wohl zu einer Exmatrikulationswelle führen und so was wird kaum jemand ernsthaft wollen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich denke, die die schon studieren werden nicht von den Studiengebühren befreit sein, wie die neuen Studenten, weil für sie die Regelung gilt mit der sie angefangen haben. Ich meine mich zu erinnern, dass als damals die Studiengebühren eingeführt wurden, jene die noch ohne angefangen haben, auch bis zum Ende des Studiums keine Gebühren zahlen mussten. Solche Gesetzesänderungen können und dürfen nicht direkt und bei allen gleich umgesetzt werden. Er könnte jetzt also "Pech" haben.

Was für einen Kredit hat denn dein Sohn? Einen von der Bank? Also wohl kein Bafög. Ein Student hat neben den Studiengebühren auch andere Kosten wie Miete, Lebensmittel, Lehrmaterial, deswegen bleiben Bafög und Studentenkredite weiterhin bestehen. Er muss auch weiterhin einen gewissen Betrag an seine Hochschule zahlen, weil nur 500€ von den Studiengebühren an den Staat gingen. Ich kenne Hochschulen, die bei guten 900€ liegen, wo 400€ alleine für Fahrtickets und Leistung x verlangt werden.

» JeanSmith » Beiträge: 422 » Talkpoints: 4,88 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich denke, die die schon studieren werden nicht von den Studiengebühren befreit sein, wie die neuen Studenten, weil für sie die Regelung gilt mit der sie angefangen haben.


Das war auch meine Überlegung, auf der anderen Seite besteht ja aber jeder Zeit die Möglichkeit die Gebühr selber zu zahlen und die Bank nicht in Anspruch zu nehmen. Also sieht es schon nach einer Option aus, dass die Gebühr auch irgend wann wegfallen könnte.

Deshalb fragte ich ja, ob es hier Studenten gibt, die das schon durch gemacht haben. Noch hat Hamburg ja nicht gewählt und noch ist nichts gekippt. Nur wir wollen auch keine Fristen verpassen, wenn man sich in so einem Fall dann doch auch ganz befreien kann.

Was für einen Kredit hat denn dein Sohn? Einen von der Bank? Also wohl kein Bafög.


Unser Sohn studiert am Heimatort und wohnt zu Hause. Da fallen dann nur die normalen Kosten an, wie Studiengebühr und Semestergebühr und eben Material fürs Studium. Die Universität hat mit der Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt einen Vertrag geschlossen, dass die die Studiengebühren als Kredite übernehmen. Für die Zeit des Studiums ist das dann Zinslos und muss nach dem Studium zurückgezahlt werden.

Wir haben bis jetzt nur von der Universität den Bescheid, dass uns die Stundung gewährt wurde und die Kreditanstalt die Gebühren übernimmt. Von der Kreditanstalt selber haben wir keine Unterlagen, nur das, was man im Internet auf der Uniseite nachlesen kann.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



JeanSmith hat geschrieben:Ich denke, die die schon studieren werden nicht von den Studiengebühren befreit sein, wie die neuen Studenten, weil für sie die Regelung gilt mit der sie angefangen haben.

Kein Gericht in Deutschland würde es aber wagen, dieser massiven Benachteiligung einer Gruppe gegenüber der anderen Gruppe (Erstsemester) eine Legitimation auszustellen und so was für Rechtens zu erklären. Wenn die Studiengebühren gekippt werden, dann für alle!

Was schon in Anspruch genommene Kredite angeht, ist es natürlich anders: diese müssen wohl oder über später zurückgezahlt werden. Aber es kommen keine neuen Kosten hinzu! Denn es ist anzunehmen, dass die Kreditanstalten die Gebühren schon an die Unis ausgegeben haben und die werden das Geld kaum zurückzahlen (können).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


JeanSmith hat geschrieben:Ich denke, die die schon studieren werden nicht von den Studiengebühren befreit sein, wie die neuen Studenten, weil für sie die Regelung gilt mit der sie angefangen haben.

Ne, das ist aber unlogisch. Dann würden sich ja ALLE Alt-Studenten einfach exmatrikulieren und wieder immatrikulieren können (ist in einem höheren Fachsemester ja meistens nicht an besondere Zulassungsvoraussetzungen gekoppelt). Außerdem kann die Uni ja schlecht Gebühren verlangen, wenn das entsprechende Gesetz nicht mehr existiert. Die Uni kann genauso wenig die Studenten ungleich behandeln.

Ich habe in Hessen studiert und die ersten Semester noch Studiengebühren gezahlt. Eine Stundung hatte ich allerdings nicht beantragt. Nachdem die Gebühren abgeschafft wurden, waren sie aber für ALLE abgeschafft und es musste sie niemand mehr bezahlen.

Die Gebühren, die dein Sohn für das aktuelle Semester bezahlen muss (und wohl auch für das Sommersemester, da das wohl nicht so schnell gehen wird), wird er wohl nach Ende seines Studiums (beziehungsweise wann genau es vereinbart wurde) doch noch bezahlen müssen. Es bekommt auch kein Student das bisher gezahlte Geld zurück. Außer du klagst dagegen und hast mehr Glück als die bisherigen Studenten, die versucht haben, sich ihre Gebühren zurück zu holen.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Obwohl ich die gesetzliche Lage nicht genau kenne bin ich mir relativ sicher, dass man für die Semester die man schon absolviert hat die Gebühr zahlen muss und für jedes weitere Semester aber keine Gebühren mehr bezahlen werden müssen.

» manuB » Beiträge: 90 » Talkpoints: 8,21 »



Natürlich könnte man, wie zum Beispiel auch häufiger bei der Neufassung von Prüfungs- und Studienordnungen zu beobachten, den Studenten sagen, dass die Studenten mit der Immatrikulation einige Ordnungen akzeptiert haben und eingeschriebene Studenten auch weiterhin Studiengebühren zahlen müssen, neu eingeschriebene Studenten dagegen nicht.

Die Frage ist allerdings wirklich die, ob sich eine solche Regelungen wirklich durchsetzen ließe und ob man dann eine entsprechende Ex- und wieder Immatrikulationswelle haben wollte oder besser überhaupt bewältigen könnte. Daher würde man sicher zugunsten der schon eingeschriebenen Studenten entscheiden.

Wie sich das mit dem schon beantragten Kredit vereinbaren ließe, ist unter Umständen auch in dem Kreditantrag oder eben auch schon Kreditvertrag nachzulesen. Denn es wären ja auch andere Gründe denkbar, dass der Kredit nicht mehr benötigt wird.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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