Hauskauf: Straßensanierung verteuert den Preis drastisch
Wir wollen bald ein eigenes Haus kaufen und machen uns natürlich Gedanken darüber, dass wir nichts übersehen, was nachher eine Stange Geld kostet. Nun haben uns Bekannte einen Tipp gegeben. Wir sollen uns informieren, wie der Zustand der Straße ist, die am Haus vorbeiführt. Wenn diese Straße in einem sehr schlechten Zustand ist, dann könnte sie demnächst vielleicht überarbeitet werden. Diese Kosten werden dann auf die Hauseigentümer der Straße anteilmäßig verteilt.
Nun frage ich mich, woher bekommt man solche Informationen? Da fällt mir die Gemeinde ein, bei der man vorsprechen könnte. Selbst wenn man dort erfährt, dass keine neue Straße geplant wird, wie lange wird das Gültigkeit haben, wie lange vorher werden solche Baumaßnahmen vorher geplant und wo würden sie dann veröffentlicht werden? Das alles bereitet mir große Kopfschmerzen, da es bei so etwas sehr schnell um viel Geld gehen kann. In unserem Kreis gab es vor ein paar Wochen einen Fall, da sollte ein Hausbesitzer 52000 Euro an Gebühr übernehmen. Das ist so viel Geld, dass viele dann ihre Rechnungen nicht mehr zahlen könnten.
Erster Anlaufpunkt wäre für mich die unmittelbare Nachbarschaft. Die wissen genauestens Bescheid wann was in ihrer Straße gemacht wurde, was es gekostet hat und wann die nächste Sanierung wieder fällig wird. Im Stadtanzeiger wird so etwas auch immer angezeigt und der örtliche Bauhof gibt auch gerne Auskunft wenn man höflich danach fragt. Aber eigentlich ist es völlig müßig darüber nachzudenken was da noch für Kosten auf einen zu kommen könnten weil es im Grunde nicht planbar ist.
Richtig ist allerdings dass man sich vor dem Kauf eines Grundstückes überlegen sollte ob man in eine völlig unsanierte Straße zieht und wie die Abrechnung dieser Arbeiten erfolgt. Es gibt Kommunen da bekommt jeder Grundbesitzer eine Rechnung obwohl bei ihm überhaupt nichts saniert wurde und seine Straße vielleicht erst in zehn Jahren auf dem Plan steht, dass ist so eine Art Solidarprinzip. Bei anderen Kommunen richtet sich das Aufkommen nach der Grundfläche des Grundstückes und der Art der Bebauung, nach den laufenden Metern des Zaunes zur Straße- Pech wer hier ein Eckgrundstück hat und danach wie wichtig die Straße eingestuft wird. Bei einer Bundesstraße die durch den Ort geht übernimmt die Stadt einen höheren Eigenanteil als bei einer unwichtigen Nebenstraße. Der Eigenanteil der Anwohner wird natürlich auch durch die Höhe der Förderung durch das Land bestimmt, dieser fällt natürlich auch immer unterschiedlich aus.
Aber wie gesagt, planbar ist das überhaupt nicht. Unsere Straße wurde 1998 grundhaft ausgebaut, so dachten wir damals jedenfalls. Bei der Sanierung damals wurden die Leitungen für das Abwasser und das Frischwasser saniert. Dann wurde alles wieder 2004 aufgerissen um die Elektroleitungen und das Gas neu zu legen. Im letzten Jahr wurde wieder alles aufgefräst und zwei Meter tief abgetragen obwohl die Straße absolut in Ordnung war um die Regenwasserrohre neu zu verlegen und die Straße noch einmal völlig neu aufzubauen weil irgendwann einmal eine Ortsumfahrung geplant ist. Wenn die nämlich angefangen wird zu bauen dann gibt es keine Fördergelder mehr für die alte Straße.
Egal wo du wohnst und wie frisch die Leitungen bei dir verlegt sind, du bist immer gut beraten wenn du dir so eine Art Notgroschen zurücklegst. Je nach Maßnahme kann das wirklich in die Zehntausende gehen, aber das ist eher selten. Normalerweise sind die Kosten dafür vierstellig.
Über Pläne zum Straßenbau selbst weiß man meist ganz gut beim entsprechenden Baulastträger Bescheid. Da werden die Pläne erstellt und es wird auch schon für Jahre vorher geplant, so dass man mit etwas Sicherheit auch erfahren kann, ob in nächster Zeit etwas für die Straße geplant ist. Der Baulastträger kann die Kommune sein, bei Kreisstraßen ist es dann der Landkreis und bei Bundesstraßen das Land. Aber auch darüber weiß man in der Gemeinde Bescheid und manchmal sind dort auch Pläne zum Straßenausbau bekannt.
Wichtig ist aber auch die Satzung namens Straßenausbaubeitragssatzung, diese legt nämlich fest, welcher Eigentümer wie und in welchem Maße zur Finanzierung des Straßenbaus herangezogen wird. In einigen Kommunen werden nur die direkten Anlieger der zu sanierenden Straße herangezogen, in anderen (meist kleineren Ortsteilen) Kommunen alle Eigentümer. Da unterscheidet sich dann auch der zu leistende Beitrag des Einzelnen.
Wenn die Beiträge zum Straßenausbau (aber auch anderen Maßnahmen) nicht gezahlt werden können, dann ist das zwar erst mal ziemlich heftig, aber in der Regel werden dann auch vom Gläubiger Zwangshypotheken eingefordert, was natürlich nur dann funktioniert, wenn noch genug Raum ist.
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