Unterhalt - was zählt dazu?

vom 12.01.2011, 14:06 Uhr

Wenn man sich das Formular U der Einkommenssteuererklärung anschaut, wird da nach dem gezahlten Unterhalt gefragt. Hier zählt nicht nur die reine Geldübergabe bzw. Überweisung, sondern auch materielle Dinge wie z.B. Miete. Was ist denn mit den ganzen Geschenken: Spielzeug, Betreuungskosten, Reisekosten, Arzneimittel usw. ? Zählen diese Ausgaben ebenfalls zum Unterhalt? Ist das nicht etwas unfair, für denjenigen, der den Unterhalt erhält - das alles anzurechnen? Schließlich kann derjenige, die ihm entstandenen Kosten für Spielzeug, Lebensmittel, Kleidung, Reisen usw. nicht absetzen, oder doch?

» Pralinka » Beiträge: 147 » Talkpoints: -1,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du schreibst ja selbst, worum es sich handelt: Geschenke! Die können selbstverständlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Denn, wenn Du schon von Fair oder Unfair schreibst, kann ein verheirateter Einkommensbezieher die Carrerabahn, welche er seiner Tochter zu Weihnachten geschenkt hat, irgendwie absetzen.

Aber in der Frage verstehe ich nicht, wer hier Geschenke wohin dazurechnen will. Wenn der Unterhaltszahler hier seine Kosten damit aufrechnet, dann macht er es sich zu einfach. Denn über die Verwendung des Unterhalts darf der Bezieher bestimmen.

Und für den Bezieher von Unterhalt macht es keinen Sinn, Geschenke dazuzurechnen. Will der Bezieher hier irgendwie zeigen, richtig viel Unterhalt zu bekommen? Welches Interesse wäre auf der Seite gegeben, den bezogenen Unterhalt künstlich hoch zu setzen?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Nun ja, wenn wir das mal von beiden Seiten betrachten:
Der Zahler möchte natürlich so viel wie möglich ansetzen, damit er dadurch eine steuerliche Entlastung bekommt. Der Empfänger möchte jedoch so wenig wie möglich ansetzen, damit er nicht zu viel versteuern muss.
Muss nicht alles was "gewinnbringend" ist, versteuert werden? Das heisst, wenn zum Beispiel der Zahler zusätzlich zu seinem -in Geld gezahlten- Unterhalt Windeln kaufen würde, könnte er sie absetzen? Der Empfänger, der die Windeln nun erhält, muss sie doch angeben, oder nicht? Windeln im Wert von ca. 200 EUR erhalten. Was passiert nun, wenn der Zahler diese "Geschenke" ansetzt und der Empfänger nicht?

» Pralinka » Beiträge: 147 » Talkpoints: -1,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Jetzt glaube ich verstehe ich das Problem. Dann vielleicht zum Grundsätzlichen: allein der Kindesunterhalt sollte so nicht einfach steuerlich geltend gemacht werden. Versorgungskosten wie z.B. Schulgeld oder Kindergartengebühren usw. schon.

Das, was in jedem Fall steuerlich abzugsfähig ist, ist der Unterhalt an den Partner! Bei den Kindern wird der Entlastungsanteil über das Kindergeld geregelt bzw. über den Kinderfreibetrag. Wobei das Finanzamt automatisch prüft, womit Du besser bedient wirst. Das ist bei normalen Einkommen eigentlich immer das Kindergeld.

Schau mal dazu hier unter dem Unterpunkt "Kindesunterhalt".

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich finde es okay, wenn sich der Partner, bei dem das Kind nicht lebt, auch an bestimmten Anschaffungen beteiligt z.B. Schuhe oder Klassenfahrten. Dieser Elternteil leistet laut Gesetz den Geldunterhalt, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet den Unterhalt durch Pflege und Erziehung siehe hierzu auch BGB.

Geschenke zählen ganz eindeutig nicht zum Unterhalt für ein Kind aber was ist das für eine Frage ? Natürlich steht man in der Verantwortung für sein Kind und natürlich muss man auch über den Unterhalt hinaus an sein Kind denken (z.B. Geburtstagsgeschenke, Weihnachten, ins Kino, in den Zoo etc.). Eltern die nicht getrennt Leben können solche Ausgaben ja auch nicht geltend machen.

» Resisto » Beiträge: 9 » Talkpoints: -1,51 »


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