Neuware gekauft - B Ware erhalten

vom 09.01.2011, 23:21 Uhr

A hat in einem größeren Elektronikfachgeschäft ein Handy gekauft. Als er zuhause angekommen ist, hat A es sofort ausprobiert. Das war letzten Samstag Abend. Er merkte ziemlich schnell, dass auf dem Handy bereits Telefonnummern gespeichert waren, die sonst nicht auf einem Handy gespeichert sind. Außerdem wurde auch eine SMS schon 14 Tage vor Erhalt des Handys empfangen. Diese Daten waren auf dem Handy und nicht auf der Simkarte gespeichert.

A ist Montag sofort in den Markt gefahren und wollte das Handy zurückgeben. Aber der Kundenservice meinte, dass es kein gebrauchtes Handy war. Selbst die SMS, die bereits auf dem Handy war, hat den Laden nicht überzeugt. A wollte das Geld zurück haben, weil A eigentlich in dem Laden, wo man Neuware angepriesen bekommt und B Ware erhält nichts mehr kaufen. A bekam aber nur einen Gutschein in Höhe des Verkaufswertes und einen Spruch des Verkäufers, dass er das Handy gebraucht wiedergegeben hätte und man ihm gar keinen Umtausch gewährleisten muss, weil das Handy ja nicht kaputt ist.

Kann A nicht in so einem Falle, wo ihm B Ware verkauft wurde (es war ja offensichtlich ein Rückläufer) nicht auf sein Geld bestehen? Muss er sich mit einem Warengutschein zufrieden geben? A will den Laden jetzt meiden und ist gzwungen wieder dort etwas zu kaufen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ein Laden ein Handy verkauft auf dem noch Nummern und SMS gespeichert sind ist natürlich echt dreist, wie ich finde. Und dass dann auch noch absolut kein Entgegenkommen zustande kommt und behauptet wird der Kunde würde ein gebrauchtes Handy zurück geben geht gar nicht. In dem Laden würde ich wohl auch nie wieder einkaufen wollen, dennoch ist es rechtens dass man nur einen Warengutschein zurück bekommt. Geschäfte die Bargeld auszahlen sind einfach kulant.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich kaufe gerne mal B-Ware, dafür sind solche Artikel auch ein gutes Stück günstiger, wie die nagelneuen Artikel. Allerdings gehört es sich, dass die B-Ware auch als B-Ware ausgezeichnet wird und nicht als A-Ware verkauft wird, in der Hoffnung, dass es niemand merkt. Ich würde, wenn mir so etwas passiert, auf jeden Fall darauf bestehen, dass die Ware zurückgenommen wird und der Kaufpreis komplett erstattet wird. Komplett erstattet heißt in dem Fall, dass ich das Geld zurück bekomme, einen Warengutschein angeboten zu bekommen, halte ich für eine bodenlose Frechheit. Für mich wäre das auf jeden Fall ein Grund, dort niemals mehr etwas einzukaufen.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass du Anspruch darauf hast dein Geld zurück zu bekommen. Laut §434 besteht ein Sachmangel, wenn du eine andere Sache als vereinbart geliefert bekommen hast. Das hast du ja, denn du hast ein neues Handy gekauft, aber ein gebrauchtes bekommen. Demnach würde §437 (Rechte des Käufers bei Mängeln) in Kraft treten und somit auch §439 (Nacherfüllung) und diverse anderen Paragraphen. Jedenfalls hast du meiner Meinung nach das Recht darauf entweder einen anderen neuwertigen Artikel zu bekommen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten und dein Geld wieder zu bekommen.

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» itsybitsy » Beiträge: 200 » Talkpoints: 26,80 » Auszeichnung für 100 Beiträge



War das Handy, das A gekauft hat, nicht original verpackt? Ich habe seit über zehn Jahren kein Handy mehr gekauft, aber früher waren die Packungen anständig verschlossen und das Handy hatte meistens auch eine Schutzfolie auf dem Display, um es beim reinen Anschauen nicht zu beschädigen. Wie war das Handy verpackt, das A gekauft hat? Sah wirklich alles so aus wie sonst? Wurde vom Verkäufer definitiv nicht gesagt, dass es sich um reduzierte B-Ware handelt? Das Handy war nicht preisreduziert, oder? Woher hat der Verkäufer das Gerät genommen? Lag es bei den anderen Geräten desselben Typs, oder war es separiert?

Auch wenn A schwört, dass die Daten schon beim Kauf auf dem Mobiltelefon waren, sollte A noch einmal genau überlgen, ob es wirklich keinen anderen Weg gibt, auf dem die Daten auf das angeblich neue Telefon gelangt sein könnten. Auch wenn A sich sicher ist, ist es doch leider immer wieder so, dass Leute an einem technischen Gerät herumspielen und bei einem Fehler hinterher behaupten, dass sie es nicht gewesen sind. Selbst wenn das bei A nicht der Fall ist, sehe ich diese Möglichkeit als Problem an.

Die SMS, die sich scheinbar auf dem Telefon befindet, wird doch mit einem Datum gespeichert, oder? Hat A dem Verkäufer nicht mal gezeigt, dass da ein Datum gespeichert ist, das vor dem Datum auf dem Kaufvertrag steht? Falls der Verkäufer einfach darüber hinweg geht, sollte man konsequent bleiben und sich an den Vorgesetzten wenden. Die kleinen Angestellten sind doch oft darauf getrimmt, bei Problemen nach bestimmten Mustern zu verfahren, die nicht immer kundenfreundlich sind. Falls auch der Vorgesetzte sich nicht einsichtig zeigt, würde ich mal ganz dezent darauf hinweisen, dass man sich ja auch bei einem Anwalt erkundigen kann. Sollte das nicht wirken, würde ich den Anwalt bitten, ein entsprechendes Schreiben fertig zu machen.

Falls es sich wirklich nicht um ein komplett neues Mobiltelefon handelte, A aber ein solches verkauft wurde, würde ich mich nicht mit einem Einkaufsgutschein abspeisen lassen - gerade auch mit Hinweis darauf, dass man in diesem Laden ja nie wieder unbefangen wird einkaufen können. Ich wäre ja schon daran interessiert, den Namen des Ladens zu erfahren.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das Handy war im Karton und A hat es selber aus dem Regal genommen. Es war in dem Karton eingepackt, als wenn es eben nochnicht aus dem Karton war. Die Schutzstreifen auf dem Display waren wohl nicht dran, aber da das Handy so neu aussah, hat sich A keine Gedanken gemacht. Die SMS, die auf dem Handy war war 14 Tage vor Kaufdatum dadiert, so dass diese nicht von A sein konnte. Das Handy wurde erst an der Information reklamiert. Dann musste A in die Abteilung und da hat A sich erst mit dem Verkäufer in den Haaren gehabt.

Beim Kauf wurde definitiv nicht gesagt, dass es Rückläuferware ist oder gebrauchte Ware ist. Die Ware stand bei allen anderen Handys im Regal und war von den Neuwarenhandys nicht zu unterscheiden. Dass A gerade diesen Karton mit diesem Handy bekommen hat, war wohl sowas wie ein "6er im Lotto" nur umgekehrt. Das Handy war auch nicht preisreduziert. Es kostete genauso viel wie alle anderen Handys der gleichen Sorte in dem Regal. Es war nicht separiert an einem anderen Platz.

Welchen Weg sollte es noch geben, wie Daten, die 14 Tage vor Kaufdatum auf das Handy gekommen sind auf ein neues Handy kommen? Es kann nur so sein, dass das Handy wieder ins Regal geräumt wurde, nachdem es von einem Kunden zurückgebracht wurde.A hat ja auch nicht behauptet, dass das Handy defekt war. A wollte eben kein gebrauchtes Gerät haben. Und ein anderes Gerät aus dem Laden wollte A auch nicht haben, weil es dann immer wieder passieren kann.

A hat dem Verkäufer gezeigt, dass die SMS vor dem Kaufdatum dadiert ist. Der Verkäufer hat sich allerdings da gar nicht mit auseinandergesetzt und behauptet, dass es sich um ein Neugerät handelt und Rückläufer niemals zurück ins Regal gestellt werden.

A ist dann noch einmal bei irgendeinem Vorgesetzten gewesen, der an dem Tag des Umtauschs nicht da war. Da das Handy aber schon nicht mehr zu finden war und es auch nicht in der Retourenbox auffindbar war, geht A davon aus, dass es wieder im Regal gelegen hat. A hat also gar keine Handhabe mehr gehabt und keinen Beweis mehr dafür gehabt, dass das Handy ein Rückläufer war. Denn so konnte A es auch nicht mehr durch die SMS beweisen.

Sicher war das Handy nicht kaputt. Aber es war ein Rückläufer. Das Handy ist im Prinzip eine Gebrauchtware gewesen und A hat den vollen Preis dafür bezahlt. Der Verkäufer hat sich auch nicht darauf eingelassen, als A ihm den Vorschlag machte eine Preisreduzierung vorzunehmen. angeblich dürften sie das nicht. A hätte sich ja auch darauf eingelassen, A wollte nur keinen Gutschein für diesen Elektroladen haben.

A hat den Gutschein dann für banalere Sachen eingelöst, damit mit einem Elektroartikel nicht wieder sowas passiert. Für A steht fest, dass A nicht mehr in diesen Laden geht. Da es jetzt schon einige Tage her ist, hat A es als "Lehrgeld" abgebucht und wird sich demnächst Elektroartikel genauer ansehen, bevor er sie kauft. In diesem Laden wird A kein Handy oder Sonstiges mehr kaufen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


So ganz kann ich A nicht verstehen. A hat ein neues Handy gekauft - zumindest konnte er annehmen, dass es neu war - und stellt dann fest, dass er kein neues, sondern ein gebrauchtes Gerät bekommen hat. Den Beweis mit einer 14-Tage-alten-SMS hat er in der Hand.

Wenn der Verkäufer das nicht einsehen wollte und der Vorgesetzte nicht da war, gibt es einen Vertreter des Vorgesetzten, mit dem er hätte sprechen können. Falls das nicht möglich war, hätte er am nächsten Tag mit dem Handy wieder vorsprechen können. Warum hat er sich da auf einen Gutschein eingelassen? Aber noch viel schlimmer ist, dass A den Beweis aus der Hand gegeben hat. Das war wirklich sehr dumm. Auch mich würde interessieren, welches Geschäft das war. Da muss man ja besonders vorsichtig sein.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



@Cid: Was sollte A denn machen? Er konnte ja nicht das Handy wieder mitnehmen. Das wollte er ja erst machen und da hat der Verkäufer gesagt, dass er damit zeigt, dass er das Handy behalten will. A hat nicht die große Ahnung davon gehabt, wie man vorgehen sollte. A war einfach nur unsagbar enttäuscht, dass es so gelaufen ist.

Dass man in dieser Ladenkette auf gebrauchte Geräte stoßen könnte, war mir schon vor Jahren klar. Ich habe vor ungefähr 10 Jahren dort einen Sat-Receiver gekauft, den ich nach einem Tag wieder zurückgebracht habe. Er war defekt und lief gar nicht. Ich habe das Teil an der Information abgegeben und bekam dann ein neues Gerät. Da mir schon mal gesagt wurde, dass man in dem Laden aufpassen muss, habe ich mir das neue Gerät von ganz hinten genommen. Den Karton mit dem alten Gerät habe ich mit einem roten Edding gekennzeichnet und einen Punkt drauf gemacht. Dieser Karton stand, als ich eine Runde durch den Laden ging direkt wieder im Regal.

Ich habe schon sehr viel schlechtes über diesen Laden gehört und wenn ich persönlich dort ein Elektrogerät kaufe, dann nehme ich immer den letzten Karton von ganz hinten, welcher auch noch mit einem Siegelband versehen ist und nicht nur mit Klebeband zugemacht ist. Denn die Werbung, die der berühmte Comedy für diese Firma macht ist genauso mies wie der Laden. ;)

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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