Mehrwertsteuer unlogisch berechnet

vom 08.01.2011, 21:51 Uhr

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Mehrwertsteuer. Für Lebensmittel wird ja 7 % Mehrwertsteuer berechnet, während für andere Sachen 19 % Mehrwertsteuer berechnet wird. Wenn ich aber in einem Restaurant essen gehe, bezahle ich 19 % Mehrwertsteuer. Mir wurde gesagt, weil man da ja auch den Service bezahlt. Ok, soweit verständlich. Nehme ich aber die Pizza mit, die ich bestelle, dann zahle ich auch 19% Mehrwertsteuer und habe keinen Service oder zumindest nicht mehr Service als in einer Metzgerei, wo ich fertige Frikadellen kaufe, die auch erst gemacht werden mussten. Dafür zahle ich aber nur 7% Mehrwertsteuer.

Wie ist es nun mit der Mehrwertsteuer, wie kann man nachvollziehen, wann man wieviel Prozent Mehrwertsteuer zahlt? Sollte man für Lebensmittel nicht immer nur 7% bezahlen? Warum zahle ich denn dann bei Mc Donald, die ja eigentlich nicht mehr machen als die Metzger oder Bäckereifachverkäuferinnen 19 % Mehrwertsteuer, während ich beim Bäcker oder Metzger nur 7 % bezahle? Für Fertigessen im Supermarkt zahle ich doch auch nur 7%.

Hab eich einen Denkfehler bei dieser Sache oder werden wir hier alle vom Staat über den Tisch gezogen? Warum muss man so unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel zahlen? Dass man in einem Restaurant wirklich 19 % Mehrwertsteuer zahlt und auch beim Pizzadienst weiß ich, weil ich Quittungen und auch Flyer hier liegen habe, wo das drauf steht. Auch bei Mc Donald zahlt man 19%. Das weiß ich auch, weil ich auch da noch eine Quittung vom letzten Jahr hier liegen habe.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Im Gesetz wird wohl nicht zwischen einem Fastfood-Restaurant (bei dem du ja auch wenn du dort isst quasi keinen Service hast) und einem normalen Restaurant unterschieden.

Wenn du jetzt aber beim McDonalds etwas zum Mitnehmen bestellst, solltest du tatsächlich nur 7% Mehrwertsteuer bezahlen. Deswegen müssen sie auch immer fragen ob du es mit nimmst, auch wenn es nur eine Cola ist. Bist du dir sicher, dass die Quittungen wirklich von einer Mitnahme stammen?

Beim Pizzaservice könnte es wieder anders sein, weil du ja durch die Lieferung wieder Service inbegriffen ist. Aber ich weiß jetzt auch nicht, wie das dann wirklich gehandhabt wird.

Bei einer Pizzaria bei uns bezahlt man tatsächlich mehr, wenn man im Restaurant isst, weil sie die Mehrwertsteuer aufschlagen. Ein McDonalds macht das natürlich nicht, sondern da wird dann einfach mehr verdient, wenn der Kunde das Essen mitnimmt.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wenn ich bei Mc Donald im Mc Drive was hole, dann sind die Preise die gleichen Preise, als wenn ich drinnen was esse. Die Preistafeln sind ja auch nciht unterschiedlich. Es wird auch garantiert nicht weniger berechnet, wenn ich es mitnehme oder wenn ich es dort esse. Gefragt wird eigentlich nur, weil sie die Ware in eine Tüte packen, wenn ich sie mitnehme. Ich habe noch nie erlebt, dass ich weniger bezahle, wenn ich die Sachen mitnehme. Da ich öfters dieses Mc Donald SMS (Artikel für 1 Euro) nehme und dann auch nicht weniger zahle, als wenn ich es dort esse.

Wenn ich in einer Pizzeria Pizza am Telefon bestelle und abhole bezahle ich das Gleiche als wenn ich sie gebracht bekomme. Ich hole sie nur lieber selber ab, weil ich dann weiß, dass ich sie auch direkt aus dem Ofen nachhause bekomme und nicht mit Umwegen. Die Preise sind die gleichen Preise wie mit Bringservice.

Ich bezahle immer, wenn ich etwas in einem Restaurant, Egal ob Schnellrestaurant oder normales Restaurant Essen hole oder dort Essen gehe die 17 % Mehrwertsteuer und das ist für mich unverständlich.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Oftmals ist es tatsächlich so, dass die zusätzliche Mehrwertsteuer berechnet wird, ob diese gar nicht erhoben werden muss. Die zusätzlichen einnahmen werden dann entweder einfach "eingesteckt", oder aufgrund von Unwissen unnötigerweise ans Finanzamt abgeführt.

Geh doch mal in dein Stammrestaurant und frage nach einer Preisliste für den "Außer Haus" Verkauf, ich könnte fast wetten es gibt keine und es werden dann auch trotzdem 19% berechnet und voll ans Finanzamt abgeführt. Nomalerweise sollte jedes moderne Kassensystem auch eine Taste für den außer Haus Verkauf vorweisen. Aus Erfahrung weiss ich aber, dass dies oftmals nicht der Fall ist, selbst bei unserem Kassensystem mussten wir diese erst einprogrammieren lassen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Vielleicht erklärt es sich so, das Restaurantbesuche und die Pizza vom "Schalter" zu den Luxusgütern zählen und deswegen ein höherer Mehrwertsteuersatz berechnet wird. Mal ganz von der Begründung des Services abgesehen. Selbst wenn es so wäre, dann müsste man jeden einzelnen Posten auf dem Beleg ausweisen. Das heißt, man müsste dann das Lebensmittel ( 7%) und das Handwerk des Kochens ( 19 %) und die Bedienung ( Service 19%) auflisten. Ich bin ja Buchhändler,Bücher gelten 7% (Kulturgut). Nebenbei besorge ich aber die Bücher und bediene die Kunden ( Service). Ich weise aber grundsätzlich nur 7% MwSt. aus. :o habe aber nie das Gefühle was falsches zu machen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Friedmann hat geschrieben: Ich weise aber grundsätzlich nur 7% MwSt. aus. :o habe aber nie das Gefühle was falsches zu machen.


Eine Dienstleistung wäre es in dem Sinn erst, wenn du deinen Kunden das Buch festhälst, vorliest oder umblätterst und diese Dienstleistungen dann in Rechnung stellst. Wenn du hingegen selbst gekochten Kaffee, auch bei Selbstbedienung aus der Kanne, anbietest, musst du diesen mit 19% versteuern.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Was ich aber nicht verstehe, wenn ich beim Bäcker ein belegtes Brötchen kaufe, bezahle ich auch nur 7 % Mehrwertsteuer. Egal, ob ich das Brötchen beim Bäcker im Laden an den Tischen verzehre und einen Kaffee dabei trinke oder ob ich das mitnehme. Darauf habe ich schon geachtet. Der Bäcker und auch der Metzger, der ja auch eine Dienstleistung erbringt (Er backt das Brot, stellt die Wurst her, genau wie der Pizzabäcker oder der Koch) verlangen nur 7 % Mehrwertsteuer. Und da bekomme ich auch meine Wurst und mein Brot oder Brötchen nicht durch Selbstbedienung. Habe also auch einen Service.

Ich habe hier von Freitag noch einen Kassenbon vom Bäcker nebenan, wo ich 2 belegte Brötchen gekauft habe. Es sind nur 7% Mehrwertsteuer berechnet. Da ich Kassenbons erst mal eine Weile aufbewahre, habe ich hier auch noch 2 Kassenbons von einem Metzger liegen, wo ich mit meinem Mann zusammen 2 Bratwürstchen mit Brötchen gegessen habe. Das bietet ein Metzger hier an. Auch hier sind es nur 7 % Mehrwertsteuer. Sowas kann doch nicht sein. Dort ist genauso Service, weil keine Selbstbedienung und da wird auch Essen erst zubereitet, ehe es verkauft wird.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist soweit vollkommen korrekt Diamante. Aber bestelle doch mal zum belegten Brötchen eine Tasse Kaffee dazu. Korrekterweise muss diese mit 19% Mehrwertsteuer belegt sein.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Julix hat geschrieben:Das ist soweit vollkommen korrekt Diamante. Aber bestelle doch mal zum belegten Brötchen eine Tasse Kaffee dazu. Korrekterweise muss diese mit 19% Mehrwertsteuer belegt sein.

Nein, auch nicht. Denn das habe ich auch schon gemacht. Ich habe einen Bon von letzten Montag mit einem belegten Käsebrötchen mit einem Coffe to go und habe 3,95 Euro bezahlt und habe das auf dem Nachhauseweg gegessen. Von eine Woche vorher habe ich aus dem gleichen Laden einen Bon und habe mich mit einer Bekannten mit einem Kaffee in der Tasse und einem belegten Käsebrötchen dort hingesetzt und habe es dort gegessen und habe auch 3,95 Euro bezahlt und habe nur 7% Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Bei der Pizzeria, in Restaurants, in Schnellrestaurants usw. werden immer 19% berechnet. Nur bei Bäcker und Metzgern werden 7 % berechnet. Egal, ob man sich hinsetzt oder ob man es mitnimmt. Und das finde ich etwas komisch. Gibt es da kein Gesetz für? Es kann doch nicht sein, dass die Läden berechnen dürfen, wie sie wollen. Es muss doch irgendwie klar definiert werden, was nun Lebensmittel sind und ob ich beim Metzger fertige Gerichte kaufe und mir liefern lasse oder ob ich in einem Restaurant ferige Gerichte kaufe und sie mir liefern lasse sollte doch gleich besteuert werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Die Mehrwertsteuer ist aufgrund der vielen Sonderwünsche zahlreicher Klientelgrüppchen inzwischen ein echt kompliziertes Machwerk. Doch niemand will es wirklich ändern, sondern auf eine europäische Lösung warten. Dabei bringt eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes uns Privatverbrauchern wohl nichts, wie man am Beispiel der Senkung der Mehrwertsteuer bei Übernachtungskosten gesehen hat. Die Senkung der Mehrwertsteuer wurde nicht an den Verbraucher weitergereicht. Deshalb halte ich von jeglichen Senkungsforderungen der Umsatzsteuer inzwischen wenig.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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