Fax zum kündigen von Verträgen

vom 05.01.2011, 20:53 Uhr

Ich weiß, dass E-Mails kein offiziell anerkanntes Mittel zu kündigen von Verträgen anerkannt ist. Briefe hingegen ja schon. Da habe ich mich gefragt, wie es da mit dem Fax aussieht. Kann man mit einem normalen Fax einen Vertrag rechtskräftig kündigen?

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» conansc » Beiträge: 1135 » Talkpoints: 1,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nein, rechtskräftig kannst du keinen Vertrag über Fax kündigen. Wenn du rechtzeitig kündigst, kannst du es versuchen, indem du in dem Fax schreibst, dass du schnellstmöglich eine Kündigungsbestätigung wünschst. Wenn dann die Kündigungsbestätigung kommt ist diese rechtskräftig. Kommt sie nicht, dann solltest du noch einmal per Einschreiben kündigen.

Wenn die Firma zu der du das Fax schickst sich stur stellt und keine Kündigungsbestätigung schickt, kannst du nicht mit dem Fax hingehen und sagen, dass du gekündigt hast. Da reicht auch nicht das Faxjournal, dass du das Fax abgesendet hast. Es kann ja auch ein leeres Blatt gewesen sein, was du gefaxt hast.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Nein, rechtskräftig kannst du keinen Vertrag über Fax kündigen.

Stimmt so nicht ganz, es gibt inzwischen auch Urteile, die aussagen, dass eine Kündigung per Fax doch rechtskräftig ist. Allerdings ist das immer vom konkreten Fall abhängig und sicher auch davon wie im Falle eines Falles der Richter Beweise beurteilt.

Am Sinnvollsten ist es wirklich zu einem bestimmten Termin, hilfweise zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und sich die Kündigung und auch das Datum schriftlich bestätigen zu lassen. Rechtzeitig vor der Kündigung per Fax und wenn das nichts bringt Beweissicher.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich kündige eigentlich immer alle Verträge per Fax und habe dabei auch noch keine Probleme gehabt. Allerdings ist es wohl wirklich so, dass die Vertragspartner die Kündigung nicht zwingend anerkennen müssen. So mache ich es auch immer so, dass ich die Kündigung früh genug per Fax schicke und eine Bestätigung wünsche. Wenn diese dann mal nicht früh genug ankommen würde, dann würde ich einfach ein Einschreiben mit Rückschein hinterher schicken. So geht man dann auch Nummer Sicher und hat aber trotzdem vorher die günstigere Variante versucht. Bisher wurden aber immer alle Kündigungen per Fax akzeptiert und bestätigt.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kündige meine Verträge nur per Postbrief und diesen dann auch noch per Einschreiben. Ich habe schon so schlechte Erfahrungen damit gemacht, das angeblich die Kündigungen nicht ordnungsgemäß angekommen sind, das ich es nur noch so mache. Auf ein Fax würde ich nicht vertrauen, genauso wenig wie per Email. Diese sind mir einfach noch zu unsicher. Mit dem Beleg des Einschreibens fühle ich mich einfach sicherer.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Bei einem Brief bleibt immer das Problem, dass man sich darüber streiten kann, was im Umschlag war. Dem kann man aus dem Weg gehen, wenn man die Kündigung als Belegbrief verschickt. Da ist dann klar dokumentiert, was du da verschickt hast und wann es angekommen ist.

» Belegbrief » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,56 »


Ich bin der Meinung, dass es sich mit der Kündigung per Telefax exakt genauso verhält wie der Kündigung per stinknormalem Brief. Das Problem liegt hierbei nicht in der Form der Kündigung, sondern in der Art ihrer Zustellung, weil derjenige, der hier kündigt, keinen rechtswirksamen Nachweis darüber erbringen kann, dass seine Kündigung auch zugestellt wurde, zumal ein Sendebericht eines Faxgerätes auch meines Wissens nach wie vor nicht genügt, um als Nachweis zu dienen. Insofern hilft wohl nach wie vor nur, eine Kündigung per Einschreiben zu verschicken, wenn man den Nachweis über ihre Zustellung führen können will, also per Brief mit Zusatz „Einschreiben“.

Dennoch kündige ich ebenfalls meine Verträge grundsätzlich per Telefax, wenn eine entsprechende Nummer mir bekannt oder für mich recherchierbar ist, wobei dies mittlerweile nicht mehr meine einzige Form des Versands ist. Ich kündige generell, und so schreibe ich das auch auf meine Kündigungen, „vorab per Telefax“ und anschließend schicke ich dieses vorab gefaxte Schreiben auch noch per Post, allerdings nicht als Einschreiben. Das hat bei meinen letzten Vertragspartnern hervorragend funktioniert. Jedenfalls ging mir noch jedes Mal eine Kündigungsbestätigung zu und ich kam so um das Verschicken eines teuren Einschreibens herum und habe gleichzeitig zwei mögliche Versandwege genutzt, um mein Schreiben zuzustellen.

Im Endeffekt bringt es mir nämlich leider auch nicht allzu viel, wenn mein Einschreiben auf dem Postweg verloren geht, was ich ebenfalls schon erlebt habe, wenngleich auch nicht mit einer Kündigung, und ich dann den Versicherungsbetrag für dieses verlorene Einschreiben überwiesen bekomme, wenn ich dadurch nicht fristgerecht aus einem Vertrag herauskomme, der für mich deutlich teurer wird als die Erstattung wegen des verlorengegangenen Einschreibens. Immerhin wurde die Kündigung in einem solchen Fall ja nun auch tatsächlich nicht zugestellt und insofern empfinde ich meinen Weg mit Vorab-Fax und anschließendem Briefversand ein wenig sicherer.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also ich habe Verträge schon oftmals auch per Fax gekündigt - und zwar erfolgreich. Allerdings ist es auch schon vorgekommen, dass die betreffenden Firmen einfach nicht auf mein Fax reagierten. Das war ärgerlich. Ein Fax ist vermutlich einfach zu unverbindlich aus Sicht dieser Anbieter. Deshalb vermutlich das Ausbleiben einer Reaktion.

Um zum Erfolg zu kommen, habe ich parallel zum Fax angerufen und auf meine schriftliche Übermittlung hingewiesen. Danach hat die Erfolg gehabt. Man fragt sich natürlich, warum das nicht gleich von Anfang an so funktioniert und erst einer Nachfrage bedarf. Aber wenigstens wurden meine Kündigungen dann nach meinem telefonischen Nachhaken anerkannt. Über die Form des Faxes gab es keine Diskussion... wenigstens das.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn es hart auf hart kommt, zählt die Unterschrift auf den Faxen nicht, so weit ich informiert bin. Natürlich nehmen es die meisten Firmen an, sie haben ja nichts davon, wenn sie sich weigern. Aber ich würde auf jeden Fall eine Bestätigung anfordern, dass die Kündigung in Kraft tritt. Die Unterschrift auf einem Fax kann leicht gefälscht werden, indem man Papiere übereinanderlegt. Einen Brief zu fälschen ist wesentlich schwieriger. Und bei einer Kündigung zählt natürlich die Unterschrift.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wir haben erst diese Woche einen Handyvertrag gekündigt. Da die erste Kündigung, die per Post abgesendet worden ist, nicht bearbeitet wurde, sind wir direkt in den nächsten Mobilfunkladen gegangen und haben die Fachmänner dort mit der Kündigung beauftragt. Die haben dann einfach das von uns bereits ausgedruckte Kündigungsschreiben genommen und zu unserem Anbieter gefaxt.

Dazu gab es so einen komischen Zettel, auf dem steht, wann das Fax abgesendet worden ist, sowie neben einigen weiteren Details eine verkleinerte Version des gefaxten Dokuments. Es gibt also tatsächlich einen Nachweis darüber, dass diese Kündigung rausgegangen ist. Es scheint mir also, dass Kündigungen per Fax doch bearbeitet werden, denn sonst hätten die Experten sicherlich eine andere Methode verfolgt.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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