Pflichtpraktikum und Minijob

vom 05.01.2011, 00:28 Uhr

Hallo zusammen!

Ich arbeite bereits seit einigen Monaten auf 400 Euro Basis. Im März soll ich für 26 Wochen ein mein Pflichtpraktikum fürs Studium antreten. Dafür würde ich dann nochmal Geld bekommen (wieviel weiß ich noch nicht, da ich noch keine feste Zusage habe). Betrag wird dann voaraussichtlich zwischen 250 und 400 Euro liegen. Den Nebenjob möchte ich aber behalten.

Dazu meine Frage: Einzeln betrachtet sind ja sowohl Praktikum wie auch Nebenjob einkommenssteuerfrei - Wie sieht das aber in der Kombination aus? Die Dame von meinem Praktikumsunternehmen meinte, ich müsse dann die Praktikumsvergütung versteuern. Stimmt das so?

» trixietripp » Beiträge: 384 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du wirfst ja hier einiges herum: also einkommenssteuerfrei ist wohl relativ. Du liegst mit einem Minijob allein tatsächlich wohl unter der Grenze ab der Du Einkommensteuer zahlen müsstest. Theoretisch könnte es aber sein, dass bei den zwei entlohnten Tätigkeiten die erzielten Einkommen zusammengezählt werden und dann entsprechend Einkommensteuer gezahlt werden müsste - allerdings nur dann, wenn eine bestimmte Summe überschritten wird, die ich für 2011 aber nicht im Kopf habe.

Da es sich bei dem von Dir zu absolvierenden Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, solltest Du Dich bezüglich Versteuerung und Sozialabgaben noch mal beim Studentenwerk erkundigen. Soweit mir das in Erinnerung ist, gibt es da besondere Regelungen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das nur die Sozialabgaben oder auch die Steuern betrifft.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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