Rechte an Musik von toten Künstlern

vom 03.01.2011, 13:54 Uhr

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Verwendung von Musik von toten Künstlern, wie Beethoven oder Mozart. Hat jemand irgendwelchen Rechtsanspruch an diesen Liedern, oder stehen sie für mich zur freien Verfügung? Darf ich diese Musik zum Beispiel in einem eigenen Kurzfilm benutzen ohne mit rechtlichen Konsequenzen oder Gema- Gebühren rechnen zu müssen?

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

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» daaldi91 » Beiträge: 389 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich weiß es zwar nicht so genau. Aber ich glaube es gibt für jeden Musikkünstler bestimmt Rechte mit denen gehandelt werden darf. Verstirbt die Urheber Person gehen die Rechte an andere. Die meisten Regeln die dazu gehören bleiben meistens.

Ich glaub genau wie bei den Beatles Rechten. Michael Jackson hat diese Rechte aufgekauft. Der ganze Gewinn der aus den restlichen verkauften Lieder entsteht, geht halt an MJ. Meistens gehört die Musik von toten Künstlern irgendeinem anderen. Wie Sony oder sonstiges. Meistens müsst ihr euch über manche Lieder einfach informieren ob es zum kostenlosen download verfügbar ist.

» CJCJCJCJ » Beiträge: 26 » Talkpoints: 17,17 »


Halo daaldi91,

man muss einmal unterscheiden zwischen dem Urheberrecht des Komponisten und den Verwertungsrechten von konkretem Material. Wenn du das Material selbst aufnimmst oder sonst irgendwo eine GEMA-freie Aufnahme bekommst, dann kannst du diese Musik tatsächlich in deinem Kurzfilm verwenden. Du musst dabei aber bedenken, dass auch die Noten für klassische Werke nicht grundsätzlich frei verfügbar sind - die Originale sind in irgendwelchen Archiven eingelagert und von Verlagen herausgegebene Abschreibungen sind unabhängig vom Originalwerk geschützt (was als eine Art Reproduktionsrecht funktioniert).

Damit bist du auch schon beim eigentlichen Problem angelangt. Zwar ist die Musik sowie alle damit verbundenen veröffentlichten Dokumente frei und unbeschränkt verfügbar - du darfst Werke von Mozart und anderen klassischen Künstlern ohne weiteres öffentlich vortragen ohne dafür eine Gebühr bezahlen zu müssen - aber jegliche veröffentlichten Werke, seien es musikalische Aufführung von klassischer Musik auf Schallplatten oder CD's oder Notenbände, sind unabhängig davon Urheberrechtlich geschützt.

Um also völlig legal klassische Musik für deinen Kurzfilm verwenden zu können ist es der einfachste Weg, diese Stücke selbst aufzunehmen. Natürlich musst du in diesem Fall auch irgendwie an die Noten kommen und meist gibt es diese nur in kompletten Bänden. Die Alternative ist die Suche nach sehr alten Tonträgern, für welche das Urheberrecht bereits abgelaufen ist. Allerdings kann ich dir weder eine konkrete Jahreszahl nennen - urheberrechtlich geschützte Werke sind bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers geschützt - weil ich mir nicht sicher bin, ob Verwertungsrechte denselben Gesetzen unterliegen. Damit habe ich mich nie beschäftigt und ich kenne die deutsche Gesetzeslage dazu auch nicht.

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» Reaper » Beiträge: 576 » Talkpoints: 1,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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