Absende- und Abtretungserklärung: Wer haftet für Verlust?

vom 02.01.2011, 23:47 Uhr

Vorweg die kleine Info, dass es mir jetzt nicht um den Verlust des Pakets selber geht. In die Absende- und Abtretungserklärung von Versandhäusern (ich gehe mal von Neckermann aus, da ich das bisher noch nicht hatte), soll man ja den originalen Einlieferungsbeleg für das Paket rein legen. Nur mit dem Original kann man ja einen Nachforschungsantrag für das Paket stellen.

Jetzt frage ich mich allerdings, was denn passiert, wenn der Brief (aus welchen Gründen auch immer) nicht ankommt oder der Brief nass wird und der Inhalt dadurch unleserlich wer dann dafür haften muss? Und was passiert in solch einem Falle? Eine Kopie habe ich mir gemacht, aber das Original wird ja benötigt.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das sind viele „Wenns“ auf einmal. Wenn man so denkt, darf man nichts mehr verschicken. Das Nasswerden des Einlieferungsscheines kannst du in Zukunft verhindern, indem du den Schein schön in Plastikfolie einpackst und verklebst. Wenn du so misstrauisch bist, das ausgerechnet der Brief mit dem Einlieferungsschein verloren geht, dann musst du ihn per Einschreiben schicken. Aber ich denke, wenn alle diese Ereignisse eintreffen würden und du die Kopie hast, dass die Firma die auch anerkennen würde.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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