Scheidung - Anwalt teilen
Wie schon in einem anderem Thread beschrieben, wollen sich A und B scheiden lassen. Da es eine einvernehmliche Trennung werden wird, fragen nun beide, ob man sich einen Anwalt teilen kann. Denn es müssen ja nur die Rentenpunkte nach gesetzlichen Grundlagen ausgeglichen werden und ansonsten sind sich beide schon einig, was den gemeinsamen Besitz angeht.
Brauchen nun A und B jeweils einen eigenen Anwalt oder kann die Scheidung auch ein Anwalt für beide regeln?
Ich denke, das kommt ganz darauf an, in welchem Verhältnis ihr euch trennt. Wenn ihr euch bereits so einig seid und es keine Streitigkeiten gibt, dann müssen ja lediglich die Formalien geklärt werden. Sollte es aber der Fall sein, dass man sich nicht einig ist und um etwas "kämpfen" muss, wären sicherlich getrennte Anwälte ratsam.
@trixietripp
Es geht hier nicht um mich und es steht geschrieben, das sich dieses scheidungswillige Paar beim Besitz schon einig ist, wie der aufgeteilt wird. Und die Rentenpunkte werden ja nach gesetzlichen Grundlagen ausgeglichen. Also alle Fragen, welche du gerade aufgeworfen hast, sind im Eröffnungspost bereits beantwortet worden.
Ich denke schon, dass man sich in diesem spezifischen Fall sicherlich einen Anwalt teilen kann. Denn so wie du es beschrieben hast, ist alles bis auf die Rentenfrage geklärt. Also hat der Anwalt nur die Aufgabe, dies entsprechend zu klären und dann die Scheidung in die Wege zu leiten. Dadurch muss er nicht einen Klienten vertreten und Streitigkeiten lösen, sondern kann sich um die Formalitäten kümmern. Da wären zwei Anwälte sicherlich nur eine Behinderung, während ein Anwalt alleine das schneller und einfacher geregelt hat.
Ein gemeinsamer Anwalt reicht vollkommen aus wenn beide Parteien sich einig sind; denn wie schon beschrieben geht es eigentlich nur noch um Formalitäten und den Versorgungsausgleich (die Umverteilung der Rentenpunkte). Ein gemeinsamer Anwalt spart nicht nur Zeit sondern auch einen ordentlichen Haufen Geld. Ich habe mir mit meinem Ex-Ehemann auch einen Anwalt geteilt und hatte keinen Grund zur Klage.
Sind Vermögenswerte wie ein Haus oder Bargeld im Spiel oder ist vielleicht eine Sorgerechtssache anhängig, würde ich – trotz derzeitiger Einigkeit der Ehepartner – lieber einen eigenen Anwalt nehmen und auf Nummer sicher gehen. Schließlich vertritt der gemeinsame Anwalt letztlich nur denjenigen, der den Anwalt beauftragt – der „Mitnutzer“ verzichtet quasi auf rechtlichen Beistand und hat nur die Möglichkeit dem Tun des Anwaltes zuzustimmen oder zu widersprechen.
Ich weiß nicht, ob es gerichtsabhängig ist oder von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. aber ich kenne 3 Fälle hier in Nordrhein Westfalen, wo sich die jeweiligen Partner völlig einig waren. Es waren auch keine Kinder da und sie wollten einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Für die Einleitung der Scheidung bei Gericht ging das auch und als sie dann zu Gericht mussten um geschieden zu werden, mussten alle drei Paare einen zusätzlichen Anwalt nehmen, der dann vor Gericht den anderen Partner vertreten hat.
Das ist dann wohl billiger, als wenn man sich von vornherein zwei Anwälte nimmt, aber vor Gericht musste jeder seinen eigenen Anwalt haben. Vielleicht sollten A und B sich mal bei einem Anwalt erkundigen, wie es ist und ob man bis zum Schluss wirklich nur einen Anwalt braucht. Die Fälle, die ich kenne sind auch erst in den letzten 3 Jahren gewesen. Also es ist noch nicht lange her.
Soweit ich weiß, ist es im Rahmen der einverständlichen Scheidung möglich mit nur einem Anwalt in das Gerichtsverfahren zu gehen. Diese Regelung gibt es noch nicht sehr lange, sie soll aber eine günstige und auch schnelle Scheidung ermöglichen.
Dieser Anwalt vertritt dann aber nur eine Seite also einen Partner und der andere Partner steht dann eben ohne Anwalt vor Gericht - beide Partner kann der Anwalt zumindest vor Gericht nicht vertreten. Diese Scheidung scheint für A und B möglich zu sein, da sich beide ja schon darüber geeinigt haben, wie mit allen gemeinsamen Besitztümern, dem Unterhalt und sicher auch bei eventuell vorhandenen Kinder umgegangen wird.
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