Unterhalt wenn Kind bei Oma lebt

vom 01.01.2011, 22:41 Uhr

A und B wollen getrennte Wege gehen. Das Kind C lebt schon länger bei der Oma, was aber mit der Ehe von A und B nichts tun hat und an den Lebensumständen vom Kind soll sich nichts ändern. Ausser das der Vater B dann auch seinen Wohnsitz bei der Oma haben wird. Er ist beruflich bedingt selten zu Hause, so das die Erziehung und Versorgung des Kindes der Oma obliegt.

Wie ist dabei nun die Unterhaltsregelung? Müssen beide Elternteile entsprechend ihrem Verdienst an die Oma den Kindesunterhalt zahlen oder muss hier nur die Mutter A zahlen, weil das Kind ja mit dem Vater in einem Haushalt gemeldet ist?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wo kein Kläger da kein Richter. Die Oma kann nicht auf Unterhalt verzichten. Aber wnen sie den Unterhalt nicht einklagt, dann braucht theoretisch keiner zu zahlen. Wenn die Oma auf Unterhaltszahlung der Mutter besteht, dann kann sie das gerichtlich einklagen und die Mutter muss zahlen. Wenn sie vor Gericht angibt, dass ihr Sohn Unterhalt zahlt, dann wird keiner danach fragen, ob er es wirklich macht.

Sicher sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Und solange das Kind keine 18 Jahre alt ist, kann das Kind ja auch nicht sehen, wer Unterhalt zahlt. Rechtens ist es sicher nicht, wenn die Oma in dem Fall auf den Unterhalt des Vaters verzichtet. Da das Kind aber im gleichen Haushalt wohnt, kann die Oma das damit begründen, dass das Kind den materiellen Unterhalt bekommt, den ansonsten das alleinerziehende Elternteil übernimmt. Anders ist es, wenn das Kind 18 wird. Dann müssen beide Elternteile finanziellen Unterhalt bezahlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Selbstverständlich muß A für das bei der Oma wohnende Kind bezahlen. Ich denke, dass es sich in etwa um die Betragshöhe handelt, die B beanspruchen könnte, wenn das Kind mit B alleine wohnen würde. Sollte die Oma das Unterhaltsgeld nicht für sich beanspruchen wollen, könnte sie es für spätere Zeiten auf ein Sparbuch für das Kind anlegen.

Will die Oma von B kein Geld nehmen für das Kind, ist das eine interne Sache. Auf jeden Fall sollten A u. B, da sie noch nicht geschieden sind, notariell festlegen lassen, was gezahlt werden muß. Das wäre eine klare Regelung, auf die man gegebenenfalls bei Nichtzahlung zurückgreifen kann. Sollte die Oma voll die Erziehung übernehmen, müßte das auch amtlich notiert sein. Das Kindergeld muß ebenfalls dann die Oma bekommen. Vielleicht ist eine Einigung beim Notar möglich ohne Gericht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Beide Elternteile wollen sich nicht um die Unterhaltspflicht drücken. Es geht hier auch nur um die gesetzlichen Grundlagen dafür, an die man sich dabei halten will. Und dabei soll eben die Mutter A nicht finanziell schlechter gestellt sein, als der Vater B, obwohl er im selben Haushalt gemeldet sein wird, wie das gemeinsame Kind und die Oma.

Müsste man dabei also in der Düsseldorfer Tabelle schauen, welchen Unterhalt A bzw. B nach Einkommen zahlen müssten und dann prozentual errechnen wer wie viel an die Oma zahlen muss. Das Kindergeld muss nicht extra auf die Oma übertragen werden, da es die Mutter A bei der Überweisung des Unterhaltes gleich mit weiterleiten kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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