GEMA will Geld von Kindergärten

vom 28.12.2010, 17:35 Uhr

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) will allen Ernstes Geld von Kitas da diese in der Weihnachtzeit viele Liedertexte bzw. Liederzettel verteilt haben. Die Kitas wurden aufgefordert zu dokumentieren welche Lieder sie kopiert haben und sie sollten auch gleich Angaben dazu machen welcher Künstler und welcher Musikverlag. Das liegt schon fast ein Jahr zurück ist jetzt aber erst in den Medien bekannt geworden und wurde auch von der GEMA bestätigt.

Ganz ehrlich finde das echt traurig. Muss das wirklich sein? Was denkt ihr darüber?

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Sankt Martin und die Gema
Gema Gebühren für Weihnachtsmusiker

Ganz nebenbei hat die Piratenpartei Creative Commons-lizenzierte Notenblätter veröffentlicht, diese kann somit jeder herunterladen und kopieren. Es muss sich also auch kein Kindergarten strafbar machen wenn er einfach Liedtexte aus Gesangsbücher oder ähnlichem kopiert.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Nun, geschützte Lieder zu verwenden kostet eben Geld und da wird vom Gesetz her kein Unterschied gemacht, ob es ein Alleinunterhalter ist oder eben eine Kindergartengruppe. An dieser Tatsache ist wohl nichts zu rütteln. Ob es moralisch richtig ist, steht auf einem anderen Blatt, und ob man solche Sachen als Bearbeiter der GEMA überhaupt verfolgen sollte, muss jeder selbst wissen.

Ich finde die Tatsache, dass man jetzt von den Kindergärten GEMA-Gebühren verlangen möchte, wirklich traurig und nicht angebracht. Die Kinder sind unser höchstes Gut und wir alle freuen uns, wenn sie so gut wie möglich versorgt werden. Wenn sie dann zu Weihnachten ein paar Lieder einüben und diese ihren stolzen Eltern und Verwandten vortragen, ich glaube nicht, dass damit die Künstler finanziell geschädigt werden. Wir alle sollten froh sein, dass es noch engagierte Kindergärtnerinnen gibt, die etwas mit den Kindern unternehmen. Von den Kindern selbst wird man das Geld nicht einfordern können, ob die Gebühr jetzt von den Kindergärtnerinnen oder dem Träger des Kindergartens bezahlt werden muss, kann ich auch nicht sagen. Hier sollte man auf dem „kleinen Dienstweg“ die ganze Angelegenheit nicht weiter verfolgen.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Natürlich zählt es zu illegalen Downloads, aber etwas übertrieben finde ich es schon! Die Kinder spazieren damit ja nicht über die Straße und verteilen sie an fremde Leute. Es ist doch einfach nur dazu gedacht, mit dem Kindern eine schöne Zeit zu verbringen. Wenn ich daheim mit meinem Kind singe und mir einen Text dazu aus dem Internet raussuche und ihn z.b abschreibe, muss ich dafür ja auch kein Geld zahlen. Meiner Meinung nach übertrieben!
Lg

» jasmiin » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,78 »



Einige scheinen hier offensichtlich die Tatsachen zu verdrehen. es geht nicht um die singenden Kinder (außer bei öffentlichen Auftritten), es geht um die Kopien von Liedtexten bzw. deren Noten. Diese werden oftmals einfach aus Liederbücher heraus kopiert und an die Eltern etc, verteilt. Hierbei handelt es sich ganz klar um einen Urheberrechtsverletzung.

Wie das Beispiel der Piratenpartei zeigt gibt es durchaus legale Alternativen, ein paar Noten umgesetzt und schon entsteht ein neues Werk, welches dann frei kopiert werden darf. Das Thema wird schlichtweg durch die Medien aufgebauscht.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Natürlich ist es nicht sonderlich schön, wenn auf einmal gerade bei einer solchen Einrichtung Mahnschreiben der GEMA eintreffen, obwohl man dort eigentlich nur etwas gemeinsam mit den Eltern machen wollte und diese in die Arbeit des Kindergartens einbeziehen wollte.

Andererseits gibt es nun mal klare Regeln und dass die GEMA mit der Durchsetzung der Ansprüche ihrer Vertragspartner nicht gerade zimperlich ist, ist bekannt. Da hilft dann leider auch Unwissen nicht und wie Julix' Beispiele zeigen, ist Unwissenheit in diesem Fall auch gar nicht so leicht zu erklären. Davon ganz abgesehen, wer möchte denn ehrlich schon um die Früchte seiner Arbeit betrogen werden? Niemand. Aber wie schon erwähnt, gibt es auch einige Künstler, die freiwillig gern geben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich finde das ziemlich albern. Die Kindergärten haben sowieso wenig Geld, da kann man ihnen doch nicht auch noch GEMA-Gebühren anrechnen. Zumal sie damit ja nicht auf die Bühne gehen, sondern nur privat oder von ein paar Eltern singen. Das ist ja fast so, als müsste man dafür bezahlen, dass man unter der Dusche singt. :lol:

Für mich ist der Kindergarten etwas Privates und auch ein Lerninstitut. Der Staat sollte sich freuen, dass die alten Lieder weitergegeben werden, und keine Gebühren dafür anrechnen. Damit machen sie den Kindergärten den Spaß am Singen total kaputt. Das ist Pfennigfuchserei und einfach übertrieben, man muss auch mal ein Auge zudrücken können.

» <green day> » Beiträge: 403 » Talkpoints: 40,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



<green day> hat geschrieben:Ich finde das ziemlich albern. Die Kindergärten haben sowieso wenig Geld, da kann man ihnen doch nicht auch noch GEMA-Gebühren anrechnen.


Ich finde es im übrigen albern die antworten anderer Mitglieder nicht zu lesen, die hier einiges im Thread klarstellen. Laut deiner Definition dürfte jetzt jeder Hartz4-Empfänger Musik illegal herunterladen da er ja nicht soviel hat.

Es geht hier nicht darum unseren Kindern Lieder beizubringen, sondern um das widerrechtliche Kopieren von Noten und dergleichen. Alle Erzieherinnen und Erzieher können mit unseren Kindern soviel Singen wie sie wollen und lustig sind. Erst wenn dann Noten kopiert und ausgeteilt werden greift die Gema zu und das aus meiner Sicht vollkommen zurecht.

Wie ich oben bereits geschrieben habe, gibt es legale Alternative zum Kopieren von geschützten Noten und dergleichen. Unseren Kindern sollte es egal sein ob die Eltern dann originale Noten des Urhebers, oder leicht abgeänderte Fassungen vorgesetzt bekommen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das Anliegen der GEMA, künstlerische Leistungen zu verwerten ist sicher rechtens. Auch Künstler müssen von irgend etwas leben. Nun ist es aber im Falle von Weihnachtsliedern so, dass es sich doch oftmals um Volkslieder handelt, die von Künstern wieder gegeben oder interpretiert werden. Ich meine wohl, dass im Fall von Volksgut eine Ausnahme gemacht werden sollte. Ansonsten laufen wir schnell Gefahr, Tratition zu Tode zu verwerten.

» dhammer » Beiträge: 234 » Talkpoints: 105,69 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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