Dachlawine - reicht ein Warnschild?

vom 26.12.2010, 11:21 Uhr

Anwohner A ist an diesem Morgen mit seinem Hund durch die verschneiten Straßen spazieren gegangen. Dabei ist ihm aufgefallen, dass ansatzweise Tauwetter eingetreten ist. An einem Haus ohne Vorgarten hing wohl genau wegen diesem Tauwetter ein kleines Papierschild, dass aus zwei Metern Entfernung kaum zu erkennen war. Als A näher ging, erkannte er, dass das Schild vor einer eventuellen Dachlawine warnen soll.

Ist ein solches Schild zur Warnung vor einer Dachlawine überhaupt erlaubt? Muss der Bewohner dieses Hauses nicht Sorge dafür tragen, dass niemand durch eine Dachlawine geschädigt wird? Reicht dafür ein Warnschild oder muss man das Dach räumen? Da A selbst Hausbesitzer ist, sind ihm diese Fragen sehr wichtig.

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es kommt erst einmal darauf an, wie viel Schnee auf dem Dach liegt. Pappschnee ist bekanntlich schwerer, als Pulverschnee. Ich denke, wenn jemandem eine Dachlawine auf den Kopf knallt, welche aus Pappschnee besteht, ist das gefährlicher, als eine Pulverschneelawine. Man muss jedoch auch sagen, dass der Schnee bei Tauwetter grundsätzlich pappig wird. Also muss man eine andere Methode zum Schutz anderer verwenden.

Ein Schild anzubringen wäre meiner Meinung nach sehr sinnvoll. Dabei muss A aber beachten, dass es aus einer bestimmten Entfernung lesbar ist. Wenn man nämlich zum lesen nah an das Haus geht, ist die Gefahr von einer Lawine getroffen zu werden sehr viel größer, als wenn man weiter weg steht. Der Gehweg grenzt jedoch meist unter den Dächern und auf der Straße kann man schlecht laufen.

Räumen wäre glaube ich sehr gefährlich für den Hausbesitzer, da man etwas sehr langes braucht, um nicht selbst darunter zu stehen. Mein Opa wohnt in den Bergen. Einmal gab es so viel Schnee, dass auf seinem Hausdach 40 Zentimeter Schnee lagen. Ich half ihm dabei, mit einem Besen den Schnee von Dach zu entfernen. Dabei bekam ich selbst eine recht heftige Lawine ab. An diesem Tag war es zum Glück kalt und der Schnee war leichter Pulverschnee. Wenn es Pappschnee gewesen wäre, hätte das schlimmer ausgehen können.

» danii_2702 » Beiträge: 101 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Unser Vermieter macht dies nicht anders. Es ist ein Schild an einem Fenster angeklebt, was auf Dachlawinen hinweist. Weiterhin steht auf dem Schild, dass man unter dem Dachnicht parken sollte, weil Autos durch herabfallendes Eis oder Schnee beschädigt werden können. Das ist ärgerlich, weil wir für einen Parkplatz bezahlen, wie hier schon geschrieben Parkplatz mitgemietet und kein Parkplatz frei .

Wir haben uns beim Mieterschutzbund erkundigt. Die Warnschilder sind rechtens. Und es würde auch ein Schild reichen, was so angebracht ist, dass man es erkennen kann. Das Dach muss nicht leer geräumt werden, was bei einem Rund- oder Spitzdach auch schwer geht. Und bei Tauwetter kann man sogar den Parkplatz sperren oder auch den Gehweg und Schilder aufstellen. So war jedenfalls die Aussage des Mieterschutzbundes. Es wäre zumutbar, die kurze Zeit dort nicht zu parken bwz, den Gehweg nicht zu benutzen.

Wenn der Gehweg gesperrt ist, dann muss man eben die andere Straßenseite benutzen. Bei uns ist das noch blöder, weil wir auch eine Haustüre direkt unter dem Dach haben und wenn da einer ins Haus will, kann er von den Schneemassen erschlagen werden. Nicht in allen Bundesländern sind Schneefangzäune Pflicht und leider ist es in Nordrhein- Westfalen keine Pflicht Schneefangzäune anzubringen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Viel mehr als Warnschilder sind vermutlich regelmäßig gar nicht zumutbar. Denn was könnte die Alternative für Vermieter oder Hausbesitzer sein? Selbst auf die Dächer zu steigen und diese vom Schnee zu befreien? Das wird kaum jemand ernsthaft fordern können. Ebenso unmöglich ist es, die gefährdeten Stellen einfach zu sperren. Schließlich trifft es oft öffentlichen Raum (Gehwege oder Parkplätze), auf die ein Vermieter oder Besitzer gar keinen Anspruch hat.

Was natürlich fragwürdig ist, sind wirklich kleine und unscheinbare Schildchen, welche den Passanten eben nicht ausreichend vor der letztlich realen Gefahr warnen. Wobei hier natürlich wieder im Einzelfall zu entscheiden sein dürfte, was ausreichend ist oder nicht. Denn da dürfte es natürlich ganz erheblich auf die Umstände ankommen.

Denke auch, das was Diamante geschrieben hat, stimmt in dem Fall. Ein Restrisiko bleibt eben immer und man kann nicht gänzlich verhindern, hier Opfer eines unglücklichen Umstandes zu werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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