Nachweis der Übertragung der Räumpflicht
Der Winter hat uns fest im Griff und so manch einer wird schon gefühlte Tonnen Schnee geschaufelt haben, unter anderem eben auch um seiner Räumpflicht nachzukommen. Nun ist es aber so, dass viele Personen auch arbeiten gehen. Trotzdem besteht in dieser Abwesenheit natürlich die Räumpflicht fort, weswegen es angebracht sein kann jemand anderem diese Pflicht zu übertragen. Mit Firmen wird man dazu in der Regel einen Vertrag schließen, so dass man etwas schriftliches in der Hand hat.
Wie sollte man sich aber am besten verhalten, wenn man sich in der Nachbarschaft oder der Familie geeinigt hat, wer wann räumt? Interessant wird es ja erst dann, wenn es zu Schadenersatzforderungen kommt. Natürlich würde ein mündlicher Vertrag auch ausreichen, aber hier müsste man ja den Vertragsschluss nachweisen können. Gibt es dazu irgendwie Vorgaben? Muss man da Bezug auf entsprechende Verordnungen nehmen (Straßenreinigungssatzung)?
Wir regeln die Schneeräumpflicht seit Jahren schon mit einer selbstgefertigten Schneekarte. Das läuft so: Einer fängt an und reicht die Karte dem nächsten, der räumen muß für den kommenden Tag weiter. Vorher trägt er das Datum in die Karte und seinen Namen beziehungsweise seine Unterschrift dazu. So geht die Schneekarte reihum. Sollte jemand aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen, muß er sich selbst um Ersatz kümmern. In der Praxis sieht das so aus, dass ein anderer Eigentümer oder Mieter mit ihm tauscht. Sollte jemand ganz ausfallen, was bisher noch nicht vorgekommen ist, muß dieser jemand für bezahlten Ersatz sorgen.
Sobald es Schnee gibt, beziehungsweise Schnee angekündigt wird, erhält jeder Haushalt ein kurzes Anschreiben vom Verwalter mit Kopie der Reinigungssatzung. Bisher klappte alles prima, auch wenn einer mal nicht gut fegt, dann wird er angesprochen, es demnächst besser zu machen. Durch das Datum mit Unterschrift ist immer eine Kontrolle möglich, falls es mal zu Schadenersatzansprüchen kommen sollte.
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