Ohnmachtsanfall in der Klausur

vom 24.12.2010, 13:20 Uhr

Diese Woche hat sich unsere Klausurphase endlich wieder dem Ende zugeneigt und alle haben die Klausuren hinter sich. Nun ist es meiner Freundin bei der letzten Klausur passiert, dass sie in der Hälfte der Zeit raus gegangen ist, um ein wenig Luft zu schnappen und dort einen Schwindelanfall hatte und in Ohnmacht gefallen ist. Sie wurde dann natürlich auch abgeholt und die Klausur war dann natürlich für sie beendet. Ich habe dann natürlich auch gedacht, dass sie die Klausur nach schrieben darf, denn schließlich ist sie nicht einfach so absichtlich in Ohnmacht gefallen, damit sie die Klausur nicht schrieben muss.

Am letzten Schultag nun, war sie auch wieder da und hat den betreffenden Lehrer auf die Klausur angesprochen und wollte sich auch wegen dem Nachschreibtermin erkundigen. Zu meinem Entsetzten teilte ihr der Lehrer aber nun mit, dass sie die Klausur nicht nachschreiben dürfe, dass sei nicht erlaubt und die Endnote sei daher eine sechs. Grund dafür sei einfach, dass eine begonnene Klausur zählt, die Entscheidung ist endgültig, sobald der Schüler sich entscheidet zu kommen, sich hinsetzt und die Klausur in die Hand gedrückt bekommt. Alles was ab diesem Zeitpunkt zu Papier gebracht wird, zählt, selbst wenn es wie in diesem Fall, nur sehr wenig ist. die Klausur darf nicht mehr nachgeschrieben werden.

Wir haben uns dann sicherheitshalber auch noch bei anderen Lehrern erkundigt, die uns diese Regelung auch nochmals bestätigt haben. Ein Schüler soll wissen, ob er gesundheitlich dazu in der Lage ist, an einer Klausur teilzunehmen und wenn dies nicht der Fall ist, so soll er eben zu Hause bleiben und wenn man doch kommt, dann zählen auch so unvorhersehbare Dinge wie Ohnmachtsanfälle nicht. Zum Glück hat sich der Lehrer bereit erklärt die Klausur nicht so schwer zu bewerten, wie man eine Klausur ansonsten bewertet, trotzdem ist eine Sechs eine Belastung für die Endnote. Die Regelung finde ich allerdings wirklich unter aller Sau.

Ich verstehe vollkommen, wenn Man es Schülern nicht gestattet, in der Klausur aus Krankheitsgründen zu gehen und die Klausur nachtzuschreiben, weil es da durchaus Betrug sein kann, aber wenn ein Schüler in Ohnmacht fällt, dann gelten für mich diese Regelungen nicht mehr und ich halte einen Nachschreibtermin eigentlich für selbstverständlich. Was haltet ihr von dieser Regelung? Wart ihr selbst schon mal in einer solchen Situation?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo,

für richtig halte ich diese Regelung jedenfalls nicht, jedoch kann ich sie schon nachvollziehen. Wenn man sich nicht gut fühlt dann sollte man zu hause bleiben und im Bett bleiben. Wenn man zur Schule geht und die Klausur schreibt, dann geschieht das aufs eigene Risiko.

Auf unserer Schule gab es auch einen solchen Fall. Schlussendlich wurde dann jedoch die mündliche Note mal zwei Notenstufen hinaufgesetzt, damit dem Schüler keine Nachteile entstanden. Alles natürlich inoffiziell.

» 1337 » Beiträge: 692 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich kenne es auch so, dass vor Beginn der Klausur noch mal nachgefragt wird, ob sich alle in der Lage fühlen, die Klausur zu schreiben. Die Leute, denen es gesundheitlich nicht gut geht, werden aufgefordert zu gehen. Wer dann trotz Krankheit sitzen bleibt, hat letztendlich selber Schuld.

In diesem Fall ist es allerdings schon krass. Für mich würde sich da die Frage stellen, ob die Schülerin möglicherweise schon vorher krank war oder ob der Schwächeanfall plötzlich aus heiterem Himmel kam. Dann kann man es schließlich nicht hervorsehen

Generell kenne ich diese Regelung der Schule auch. Wenn die Klausur angefangen wird, zählt sie auch. In so einem besonderen Fall würde ich jedoch noch einmal mit dem betroffenen Lehrer, Klassenlehrer oder Vertrauenslehrer sprechen. Vielleicht kann ja (inoffiziell) eine andere Regelung gefunden werden.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



So sehr diese Regelung unfair erscheint, finde ich diese Regelung dennoch gerecht. Jeder Schüler muss selbst wissen, ob er sich in der Lage fühlt, eine Klausur zu schreiben. Wenn jetzt aber deine Freundin vor der Arbeit sich noch recht wohl gefühlt hat, und dann in der Arbeit vor Aufregung in Ohnmacht fällt, dann ist das natürlich etwas anderes. Aber dennoch könnte es ja theoretisch sein, dass die Schülerin ihre Schwindel- und Ohnmachtsanfälle nur vorspielt, was ich aber in diesem Fall stark bezweifele.

Es wäre natürlich nett, wenn sie die Klausur nachschreiben könnte, aber das würde für sowohl der Schülerin als auch dem Lehrer zusätzlichen Stress bedeuten, weil der Lehrer eine komplett neue Klausur konzipiere und einen passenden Nachschreibtermin finden muss. Die Schülerin müsste dann auch in Kauf nehmen, dass sie unter Umständen mehr als 3 Klausuren in der Woche schreiben muss und ggf. sogar, wenn es nicht anders geht, 2 an einem Tag schreiben.

In meiner Klasse gab es so einen Fall. Ein Mitschüler konnte aufgrund einer Krankheit eine Woche nicht am Unterricht teilnehmen. In dieser Woche wurden aber 3 Klausuren geschrieben, die er natürlich nachholen musste. So musste er in der nächsten Woche 5 Klausuren schrieben, weil in dieser Woche noch zwei reguläre Termine anstanden. Natürlich könnte man die Nachschreibeklausuren nochmals um eine Woche verschieben, aber dies war nicht mehr möglich, weil jetzt die Winterferien sind, und die Zensuren aufgrund eines Betriebspraktikums im Januar bis zu den Winterferien stehen mussten. So weit ich weiß musste er sogar 2 Klausuren an einem Tag schrieben.

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» Rainer Wahnsinn » Beiträge: 144 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Mit Nähe zum Vorkommen erscheint diese Regelung wohl wirklich unfair, mit etwas mehr emotionaler Distanz dagegen erscheint sie wieder durch sinnvoll und auch gerecht.

Rainer Wahnsinn hat geschrieben:Aber dennoch könnte es ja theoretisch sein, dass die Schülerin ihre Schwindel- und Ohnmachtsanfälle nur vorspielt,

Genau dass ist der Punkt. Damit wäre ja Missbrauch Tür und Tor geöffnet, wenn man merkt, dass es doch nicht so klappt, etwas vorspielen könnte und dann die Chance erhält sich zu verbessern.

Vielleicht kann die Schülerin aber ein Attest vorweisen, dass sie eben wirklich auf Grund einer bestimmten Krankheit erst nach Beginn der Klausur klar war, dass sie nicht in der Lage ist diese Klausur zu schreiben. Ansonsten ist es eben Pech und sicher bedauerlich, dass diese Regelung in einem solchen Fall zu so einem Ergebnis führt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also ganz ehrlich finde ich diese Regelung gut. Man wird schließlich vor der Klausur gefragt, ob es einem gut geht und so schnell ändert sich der Gesundheitszustand ja nun auch wieder nicht. Wenn es einem morgens richtig gut geht, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass während der Klausur irgendwelche gesundheitlichen Probleme kommen. Und man merkt es schließlich vorher, wenn man gesundheitlich nicht auf der Höhe ist bevor man zusammenklappt.

Ansonsten fände ich es ziemlich unfair, wenn man nach Ansehen der Klausur und nachdem man festgestellt hat, dass einem die Aufgaben nicht liegen das Ganze abbrechen und die Klausur neu schreiben kann. Eine Ohnmacht kann man schließlich auch bewusst herbeiführen oder aber einfach vortäuschen. Wie soll man kontrollieren, ob der Schüler tatsächlich eine "echte" Ohnmacht hatte oder nicht? Das würde nur dazu führen, dass mehr Schüler betrügen würden.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Also an sich finde ich diese Regelung auch gut, wobei sie natürlich abhängig von der Situation sehr unfair erscheinen kann; so wie in deiner Erzählung. Wir werden vor Prüfungen auch gefragt, ob wir uns alles gesundheitlich in der Lage dazu fühlen, wer dann noch gehen möchte, kann gehen ohne dass die Klausur als "bereits geschrieben" gezählt wird (bei Einreichung eines Attests kann sie nachgeholt werden), wenn man allerdings nichts sagte und anfängt zu schreiben, ist die Sache fest. Also ob man nun absichtlich früher gehen muss (weil man nichts weiss) oder weil es einem gesundheitlich dann plötzlich nicht gut geht, ist Pech. Es wäre ja auch unfair, wenn man dann bereits die Fragen der Klausur kennt, und sich im nachhinein darauf vorbereiten kann; und auch Ohnmacht kann man vortäuschen. Wenn dies allerdings urplötzlich während der Klausur passiert - wie deiner Freundin - kann ich es total verstehen, dass man sich derbe ärgert und das unfair findet. Aber eine Regelung muss sein, denn wie gesagt; plötzlich auftretende Krankheit kann auch vorgetäuscht werden, und dann wäre es den anderen Mitschülern unfair gegenüber.

Ich hatte so eine Situation zum Glück nicht. Entweder war ich schon vor der Klausur krank und konnte mir rechtzeitig ein Attest holen, um die Klausur verschieben zu können, oder ich war fit genug eine Klausur durchzuhalten.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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