Nebenkosten bei leerstehenden Wohnungen

vom 21.12.2010, 23:19 Uhr

In dem Haus, indem A wohnt sind 2 Wohungen frei. Diese sind schon seit 6 Monten nicht mehr bewohnt. A wohnt in einem 4 Familienhaus. Außenbeleuchtung, Allgemeinstrom, Versicherungen, Heizungswartungskosten, Betriebskosten wurden bisher immer durch 4 Mieter geteilt. Aber da die 2 Wohnungen ja nun frei sind, befürchtet A nun die kompletten Betriebskosten, die nichts mit seiner Wohnung selber zu tun haben, nun nur noch durch 2 Mieter geteilt werden.

Da die Betriebskosten, wie Versicherungen, Außenbeleuchtung (die die ganze Nacht brennt), Heizungswartungskosten usw. ja nicht weniger werden, wenn 2 Mietparteien weniger im Haus leben, werden befürchtet A eine Nebenkostenexplosion für diese 2 übriggebliebenen Parteien. Muss der Vermieter diese Betriebskosten mitbezahlen? Muss er die nebenkosten, die durch Mietparteien geteilt werden wieder durch 4 Parteien teilen oder kann er diese Nebenkosten auf die 2 Parteien verteilen, die noch in dem Haus wohnen.

Dass A seine eigenen Nebenkosten, wie Gas, Wasser usw, selber berechnet bekommt ist klar. Das ist ja auch nachzuvollziehen, wieviel er verbraucht hat. Auch die Nebenkosten, die auf Wohnquadratmeter berechnet werden sind klar. Aber es gibt ja Nebenkosten, die auf Mietparteien gerechnet werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nein, die freien Wohnungen werden bei solchen Allgemeinkosten so behandelt, als wenn sie bewohnt wären. Denn bei den von dir genannten Kosten kann man gar nicht die beiden leeren Wohnungen ausklammern. Wäre wohl auch ein wenig kurios, wenn man eine freistehende Wohnung aus der Versicherung ausklammern würde.

Das die Nebenkostenabrechnung durch gestiegene Preise höher ausfallen wird, dürfte für A nichts neues sein. Aber wenn immer durch alle vier vermietbaren Wohnungen gerechnet wurde, dann wird dies auch weiterhin so gemacht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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