Nummernschildmitnahme auf neues Fahrzeug möglich?
Frau N. fährt seit zwei Jahren eine Kleinwagen mit Wunschkennzeichen. Nun möchte sich Frau N. ein neues Auto kaufen. Da die Wunschkennzeichen auf ihrem alten Fahrzeug sind, würde sie die gerne auf ihrem neuen Fahrzeug haben. An sich müsste man sie ja nur abschrauben und an dem neuen Fahrzeug befestigen. Und die Kosten für das Wunschkennzeichen hat Frau N. ja bereits bezahlt und möchte die Kosten nicht nicht nochmal bezahlen.
Die Kollegin von Frau N. meint aber, dass man nicht einfach die Nummernschilder auf ein anderes Fahrzeug schrauben kann. Immerhin ist ja mit dem Kennzeichen ein ganz anderes Fahrzeug gemeldet und nicht der neue Wagen. Die Kollegin sagt auch, dass die Zulassungsstellen das nicht machen würden und man auch neu bezahlen muss und an sich keine Chancen hat, dass alte Kennzeichen wieder zu bekommen. Zumindest nicht, wenn halt das alte Fahrzeug bis zum Tag X. gefahren wird und man dann mit dem neuen am selben oder folgenden Tag weiterfahren möchte. Die Ämter bräuchte einfach länger das alte Kennzeichen aus dem System zu nehmen und wieder zur Vergabe frei zu geben.
Weiß jemand von euch ob Frau N. da die Chance hat, ihre alten Kennzeichen einfach mit zu nehmen?Oder werden die alten Nummernschilder erst mal gesperrt? Was muss Frau N. beachten?
Im neuen Jahr wird es ja so sein, dass man die Nummernschilder auch auf den Zweitwagen verwenden kann. Dafür muss der Wagen aber als Zweitwagen angemeldet sein. Wenn man einen alten Wagen abmeldet und einen neuen Wagen anmeldet, dann wird das Nummernschild nicht mehr gültig sein. Die Nummer von diesem Nummernschild muss dann noch ein Jahr brach liegen und darf nciht verwendet werden. Das Wunschnummernschild ist also erst mal für ein Jahr stillgelegt und darf an einem anderen Fahrzeug nicht verwendet werden.
N sollte sich mal beim Straßenverkehrsamt erkundigen, wie das mit der Neuregelung ist. Da darf man ja wie oben schon wewähnt das Nummernschild auch am Zweitwagen verwenden wenn man mit dem Erstwagen nicht fährt. Vielleicht kann man erst man den neuen Wagen als Zweitwagen anmeldet und dann den Erstwagen abmelden. Aber normalerweise darf ein Nummernschild nicht sofort wieder vergeben werden.
Ob Frau N genau dieses Kennzeichen direkt wieder nutzen kann, weiß ich nicht. Allerdings ist es möglich, sich Wunschkennzeichen reservieren zu lassen. Das Problem ist dann aber, dass Frau N., selbst wenn sie das gewünschte Kennzeichen direkt reservieren kann, für die Zeit, bis das Kennzeichen freigegeben wird, kein Kennzeichen hätte, beziehungsweise eines, das sie nicht haben möchte. Ich habe auch keine Ahnung, wie lange die Ämter brauchen, um das alte Kennzeichen wieder freizugeben.
Ich muss Diamante widersprechen, denn man kann die alten Kennzeichen mit auf ein neues Auto übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass es der selbe Halter ist.
Ich selber habe genau diese Geschichte jetzt auch. Ich habe mein altes Auto, letzte Woche Dienstag abgemeldet und gefragt, ob es möglich ist, dass ich meine alten Wunschkennzeichen auf dem neue Auto übernehmen kann. Man sagte mir, dass dies kein Problem sei, wenn ich auch der Halter des neuen Fahrzeuges wäre. Es ist dann allerdings so, dass man einige Tage warten muss, bis das alte Kennzeichen wieder freigegeben wurde. Ich kann morgen mal nach fragen, ob die Kennzeichen nun wieder freigegeben sind. Bei uns in der Region dauert dies bis zu 10 Tagen. Dann muss man Wartezeit in Kauf nehmen oder doch ein anderes Kennzeichen aussuchen. Mein altes Kennzeichen wurde mir auch gleich bei der Zulassungsstelle wieder reserviert. Dafür zahlt man natürlich extra.
In anderen Region ist es sogar möglich, dass das alte Kennzeichen direkt auf das neue Auto umgeschrieben werden kann. Bei einer Freundin war es so, dass sie 24 Stunden warten musste, bis ihr Kennzeichen für das neue Auto freigeschaltet war. Frau N. sollte daher mal bei der für sie zuständigen Kfz - Zulassungsstelle nach fragen, wie es dort mit der Übernahme der alten Nummernschilder aussieht. Machbar scheint das überall zu sein, nur muss man eben teils mit Wartezeiten rechnen.
Frau N. sollte sich deswegen bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen. Denn das ist regional unterschiedlich. Bei uns im Vogtlandkreis geht es auch, das ich ein Kennzeichen über Jahre hinweg mitnehme, egal welches Auto ich besitze. Allerdings muss man, soweit mir bekannt, das hier einige Zeit vorher mitteilen, bevor man eben das neue Fahrzeug zulässt.
In anderen Kreisen werden die Kennzeichen bis zu zwei Jahren nicht neu vergeben und liegen quasi brach. Es kann also durchaus sein, das Frau N. sich ein komplett neues Wunschkennzeichen überlegen muss. Dabei besteht aber die Möglichkeit, das jetzige Kennzeichen bei der Abmeldung des Fahrzeuges gleich für sich zu reservieren, so das kein anderer Halter es bekommen kann.
Ich kenne es auch so, dass man zwar sein altes Kennzeichen wieder bekommen kann, allerdings muss es davor ein paar Tage geruht haben. Das ist dann vor allem recht ungünstig, wenn man auf sein Auto angewiesen ist.
Wenn du genau wissen willst, ob in deinem Landkreis eine Kennzeichenmitnahme möglich ist bzw. ob bzw. wielange dein jetziges Kennzeichen ruhen muss bis du es wieder bekommen kannst, würde ich mich ebenfalls mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen. Die wissen das am besten, wie es gehandhabt wird bei euch.
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