Eigentumsrecht von Kindern und Jugendlichen?
Ich hatte vor einigen Tagen ein interessantes Gespräch mit der Tochter meiner Freundin. Sie ist 15 Jahre alt und im Moment wirklich auf Konfrontationskurs ihrer Mutter gegenüber. Wir hatten ungefähr folgendes Gespräch: Nehmen wir mal an, Person A ist 15 Jahre alt. Sie benimmt sich nicht gerade so, wie B (die Mutter) sich es vorstellt und so knallt es zwischen A und B häufig. A schwänzt die Schule, macht grundsätzlich keine Hausaufgaben, sitzt bis in die Nacht vor dem Computer und verschläft morgens, sie hält sich nicht an Absprachen und ist grundsätzlich gegen alles, was B sagt.
B weiß sich nicht mehr zu helfen und hat A nun ihren Computer weggenommen, den A sich aber von ihrem Taschengeld, Geburtstagsgeld und Weihnachtsgeld erspart und selbstgekauft hat. B steht auf dem Standpunkt, dass A durch den Computer zu viel abgelenkt ist, deswegen keine Lust mehr auf Schule hat, keine Hausaufgaben macht und ihre sonstigen Pflichten vernachlässigt und hat deswegen den Computer weggenommen. A meint aber, dass es ihr Eigentum ist und B diesen Computer ihr gestohlen hat und sogar B anzeigen könnte und sie auch Recht bekommen würde.
So wie A im Moment drauf ist, würde sie B wirklich anzeigen. B will aber auch nicht nachgeben, weil sie dann inkonsequent ist. Meine Frage ist jetzt nicht, ob es pädagogisch sinnvoll ist den PC wegzunehmen, sondern, ob es rechtlich in Ordnung ist, dass B ihrer Tochter A den Computer erst mal weggenommen hat. Sie hat ihn im Schlafzimmer stehen, welches B abgeschlossen hat, damit A nicht rankommt und den Computer wieder nimmt.
A meint, dass sie spätestens, wenn sie 16 ist sich sowas nicht mehr gefallen lassen muss. Aber ich sehe das nicht so A ist schließlich minderjährig und ich denke nciht, dass irgendein Gericht die Erziehungsmethoden der Mutter kritisieren darf, solange es keine körperliche Züchtigung ist. Aber wie sieht es wirklich aus? Darf eine Mutter von Gesetz wegen der Tochter den Computer wegnehmen aus erzieherischen Gründen?
Das sich hier die Tochter A missverstanden fühlt, ist sicher nachvollziehbar. Ganz offensichtlich steckt sie in einer schwierigen Phase und es ist nur zu hoffen (für sie und ihr näheres Umfeld), dass sie diese eigenen Schwierigkeiten mit sich und ihrer Sicht auf die Welt in den Griff bekommt. Ansonsten wird sie sich das Leben nur schwer machen. Im schlimmsten Fall sogar nachhaltig!
Was nun das eigentliche Problem (besser gesagt, dass konkrete Problem - weil das eigentliche Problem schon vor der Wegnahme des Rechners liegt) angeht, darf sie gerne den Weg zur Polizei auf sich nehmen um die Anzeige vorzutragen. Dann wird sie feststellen, dass sich nicht nur ihre Mutter gegen sie verschworen hat, sondern auch die Polizei (und vermutlich auch die Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik). Dazu dürfte sich auch noch das Jugendamt gesellen (zu den Verschwörern gegen A, die alle der armen Tochter das Leben vermiesen wollen und nur dafür existieren), wenn auch deren Dienste in Anspruch genommen werden sollten.
Rechtlich liegt hier tatsächlich kein Diebstahl vor! Der Rechner wird der Tochter entzogen. Das gleiche kann auch z.B. mit dem eigenen Fernseher geschehen usw. usf. Dabei spielt es keine Rolle, dass sie dafür aufgekommen ist. Man könnte (wenn man so kleinkariert wie die Tochter argumentieren will) auch hinterfragen, wer die vielen Stromstöße bezahlt, welche den Rechner antreiben oder auch die Miete für die Hütte, damit der Rechner nicht eingeschneit wird oder auch die Internetleitung usw. Da reicht es also nicht, einfach zu sagen, dass A es selbst bezahlt hätte. Was hätte das Töchterlein vom Rechner, wenn die Leitung abgeklemmt wird? Würde sie dann von eine Menschenrechtskommission (irgendeine Untergruppierung der UNO) treten und der Mutter vorwerfen, ihr das Recht auf einen freien Internetzugang zu nehmen?
Wichtig ist hier, dass der Rechner von der Mutter ja nicht veräußert oder unwiederbringlich entsorgt wird. Das Gerät steht nach wie vor bereit und sobald die Tochter wenigstens ein Minimum ihrer Pflichten wieder aufnimmt (sie ist Schulpflichtig und für das Schwänzen - um beim einfachsten Beispiel zu bleiben - gibt es keine Ausrede!), dann ist ja in Aussicht gestellt, ihr das Gerät wieder auszuhändigen! Bei einem Diebstahl sähe die Sache anders aus und kein Dieb würde so etwas Ähnliches in Aussicht stellen.
Süß ist auch die Vorstellung der Tochter A, dass sie ab ihrem 16ten Geburtstag sich so etwas nicht mehr bieten lassen will. Gerne noch einmal: sie hat keinerlei Handhabe gegen ihre Mutter und kann nur durch eine völlige Eskalation der Situation die Sache so bereinigen, dass sie aus der Familie kommt und in eine Einrichtung der Jugendämter untergebracht wird. Da ist es allerdings so, dass sie hinsichtlich Freiheiten einiges verlieren dürfte und wesentlich weniger Zeit bekommt, erwachsen zu werden. Denn hier müsste sie schon jetzt den Müll selbst zur Mülltonne bringen, die Wäsche waschen, die Küche aufräumen und das Beste: die Schulpflicht besteht weiterhin!
So einer Anzeige kann B also locker entgegen sehen und A würde mit Sicherheit zur Erheiterung der Beamten beitragen, die so eine Sache aufnehmen müssten. Allein die Vorstellung, dass dann ein Sondereinsatzkommando zur Mutter kommt, den Rechner aus dem mütterlichen Schlafzimmer nimmt und ihn der Tochter ins Zimmer stellt, aus welchem die Mutter ihn wieder entfernen darf (sie hat hier das Hausrecht), ist doch wirklich belustigend.
B sollte allerdings sich ihrerseits an das Jugendamt wenden, wenn die Sache wirklich so weit geht. Denn vielleicht braucht es einen neutralen Vermittler, der die Tochter wieder auf die Spur bringt.
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