Privatinsolvenz und Urlaub

vom 14.12.2010, 08:31 Uhr

A ist seit 1 1/2 Jahren in Privatinsolvenz. Sein letzter Urlaub liegt 10 Jahre zurück. Er arbeitet, aber ihm bleibt ja nicht viel übrig. Nun hat er die Chance einen dreiwöchigen Urlaub in der Türkei zu machen. Einzig und alleine die Verpflegung müsste er selber aufbringen. Alles andere wird von Verwandten bezahlt. Verpflegen muss A sich ja auch zuhause und so hat er in Erwägung gezogen den Urlaub in die Türkei auch anzutreten. aber darf A das überhaupt, wenn er in Privatinsolvenz ist?

Irgendwie widerspricht sich das ja, dass A nur so viel Geld hat, dass er gerade überlebt und dann 3 Wochen in Urlaub fliegt, auch wenn er das selber nicht ganz bezahlen muss. Die Verpflegung in der Türkei wird ja auch etwas teurer sein als die Verpflegung zuhause. Er wohnt zwar umsonst und der Flug wird auch bezahlt, aber es sind doch Mehkosten. A meint, dass er sich das leisten kann, weil er ja auch zuhause essen und trinken muss.

Muss A diesen Urlaub irgendwo beantragen und ein OK von irgendeinem Amt bekommen? Er bekommt keine Unterstützung vom Amt. Er geht ja arbeiten und hat vor 1 1/2 Jahren das Insolvenzverfahren begonnen. Der Urlaub soll im sommer 2011 sein. Also ist A dann ziemlich genau 2 Jahre im Insolvenzverfahren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Irgendwie widerspricht sich das ja, dass A nur so viel Geld hat, dass er gerade überlebt und dann 3 Wochen in Urlaub fliegt, auch wenn er das selber nicht ganz bezahlen muss.

Wieso sollte sich das widersprechen? A muss sich ja nicht für die Zeit der Privatinsolvenz in absolutem Verzicht üben, auch wenn das manchmal fast so anmutet. A hat bis zur Pfändungsfreigrenze Geld zur freien Verfügung, dass er für Dinge ausgeben kann, die A für richtig hält. Und wenn A von diesem Geld einen Urlaub finanzieren kann, dann darf A das auch tun. Wichtig ist dabei lediglich, dass er A seine Pflichten erfüllt, dazu gehört unter Umständen auch dem Treuhänder Bescheid zu geben und sich mit ihm abzustimmen. Mit einem Amt muss A in diesem Fall nichts abstimmen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hi,
sicherlich widerpspricht sich das irgendwie, aber jeder hat irgendwo Anspruch auf Urlaub. Selbst wenn er Geld vom Amt bekommen würde, hätte er Anspruch auf Urlaub. Da müsste er es nur dem Amt melden, dass er für diese Zeit in Urlaub ist. Hat er einen Schulnerberater sollte er es auf jeden Fall mit ihm abklären, ansonsten kann er mit seinem Geld, das ihm zur Verfügung steht tun und lassen was er möchte.

» sarah872 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,39 »



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