Gültigkeit von Gutscheinen

vom 11.12.2010, 12:19 Uhr

Klehmchen hat geschrieben:[...]Aber was ist denn eigentlich mit Gutscheinen von den diversen großen Gutscheinportalen. Da gibt es die Gutscheine ja teilweise nur zum halben Preis. Würde das bedeuten, wenn ich da sagen wir mal einen 50 Euro Gutschein erwerbe und dafür 25 Euro zahlen muss und dieser ist nur 1 Jahr gültig, kann ich den quasi absichtlich verfallen lassen um am Ende damit einen baren Gewinn zu machen, [...]

Das ist genau die Thematik, die ich meinte, als ich von sehr kurzen Laufzeiten schrieb, die teilweise nur 8 Wochen betragen. Über die Zulässigkeit solch kurzer Fristen bin ich mir auch nicht klar. Das dürfte eine Sache sein, die im Zweifel wohl erstmal vor Gericht geklärt werden müsste. Da stinkt so einiges ungeklärt ziemlich zum Himmel.

Aber an der Stelle siehst du was falsch. Du hast für einen Gutschein, sagen wir 25 Euro bezahlt, der einen theoretischen Wert von 60 Euro hat. Dein Schaden bei einem völligen Verfall betrüge aber nicht etwa 60 Euro - denn die hast du nie bezahlt. Dein Schaden wären maximal 25 Euro. Von diesen 25 Euro darf dann (theoretisch) der Händler einen gewissen Betrag abziehen, denn er hat ja z. B. in Erwartung eines (rechtzeitigen) Kaufes von dir, Ware vorgehalten. Den Rest zahlt er an dich zurück.

Wie hoch der entgangene Gewinn ist, weil du nichts gekauft hast, wird praktisch wohl keiner vorrechnen (können), sondern man wird dich vermutlich mit einer Pauschale konfrontieren. Denn wer klagt schon für 5 Euro?

Aber die Sache ist ja eigentlich nochmal komplizierter als ein Geschenkgutscheinkauf beim Kistenschieber nebenan. Denn hier sind regelmäßig Vermittler zwischengeschaltet. Wer verkauft hier eigentlich Gutscheine und wer kassiert dafür - da müsste man erstmal nachhaken. Würde diesen Vermittlern auch noch (neben dem Schaden des Verkäufers, also z. B. des Onlinehändlers) Provision entgehen, wenn du dein Geld zurück verlangst?

Meine Erfahrung mit den Händlern, bei denen ich solche Gutscheine bisher eingelöst habe, ist durchwachsen. Viele haben z. B. die Haken und Ösen des Widerrufsrechts und der damit verbundenen Terminüberschreitungen selber noch nicht bedacht, allerdings waren bisher am Ende alle kulant. I. d. R. wollen die einen ja auch nicht ärgern, sondern neue Kunden gewinnen und das tun sie nicht, indem sie ihn vergraulen. Auf jeden Fall ein interessantes Thema.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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