Überfall auf Gaststätte misslingt - Täter will Gast anzeigen
In Eislingen (Baden Württemberg) betraten zwei Männer eine Gaststätte. Unter Vorhalt eines Spielzeuggewehrs verlangten sie Geld von der Wirtin. Ein Gast erkannte sofort, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelte, und entriss diese dem Täter. Anschließend schlug er die Täter in die Flucht. Der Täter selbst ging dann zur Polizei, da er Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Gast erstatten wollte. Schließlich habe er sich nur einen Scherz erlaubt und kein Verständnis für die Prügelattacke des Gastes.
Na das ist ja mal ein ganz heller Junge. Oder er hat dermaßen eins auf die Rübe bekommen, dass er einfach noch etwas matschig war.
Also besonders Schlau kann der Kerl nicht sein, da kann er sich ja gleich selbst anzeigen, wegen versuchtem Raubüberfall. Aber alleine schon mit einem Spielzeuggewehr eine Gaststätte zu überfallen ist schon eine absurde Idee. Manche Leute versuchen auch alles um an Geld ranzukommen.
In Amerika hätte das geklappt, der er den Gast hätte verklagen können beziehungsweise den Gastwirt. Glücklicherweise sind wir hier in Deutschland, da ist das alles nicht so einfach, aber dennoch denken das viele Leute und versuchen, mit teils irrsinnigen Klagen ihr Einkommen aufzubessern.
Wie dumm kann man eigentlich sein , mit einer Spielzeug Pistole eine Gaststätte überfallen, und dann noch den Angreifer anzeigen wollen. Der Typ sollte jetzt mindestens doppelt so lange für seine Dummheit in den Knast. Die Waffe war bestimmt so eine für kleine Kinder in so verschiedenen Farben.
Na ja, vielleicht war die Spielzeugpistole eine richtig bunte, so dass man nicht darandenken könnte, sie wäre echt. Denn mit einer solchen Spielzeugwaffe wird man nicht ernst genommen und somit könnte der ,,Täter" Recht haben und den Gast anzeigen.
Sowas dummes habe ich ja noch nie gehört. Statt zu hoffen das er nicht gepackt wird läuft er zur Polizei und stellt sich quasi selbst. Mal sehen wie viel Glück er mit seiner Anzeige hat.
Entertainment hat geschrieben:In Amerika hätte das geklappt, der er den Gast hätte verklagen können beziehungsweise den gastwirt. Glücklicherweise sind wir hier in Deutschland, da ist das alles nicht so einfach, aber denoch denken das viele Leute und versuchen, mit teils irrsinnigen Klagen ihr Einkommen aufzubessern.
In den USA hätte der Mann erst Recht kein Recht bekommen, da man dort das ganze ein wenig anders sieht vor allem wenn es sich um Taten gegen materielle Güter handelt.
Und nur weil es eine Spielzeugwaffe war muss das nicht heißen, dass es sich nicht um einen versuchten Raubüberfall handeln muss. Es gibt nämlich verschiedene Arten, Menschen zu töten und Dinge als Waffe einzusetzen.
Subbotnik hat geschrieben:Und nur weil es eine Spielzeugwaffe war muss das nicht heißen, dass es sich nicht um einen versuchten Raubüberfall handeln muss. Es gibt nämlich verschiedene Arten, Menschen zu töten und Dinge als Waffe einzusetzen.
Dem kann ich nur zustimmen: der Mann hatte sein gutes Recht so zu reagieren, als wenn es ein Raubüberfall gewesen wär. Nur hätte er in dem Fall wohl eher nicht so beherzt eingegriffen. Selbst wenn ich erkennen würde, dass es sich um eine Spiezeugwaffe handelt, ich hätte trotzdem Schiss, auch als Mann. Zum Glück ist der Täter nicht mit seiner Anzeige gegen den Mann, der eingegriffen hat durchgekommen.
Heute gibt es aber auch Spielzeugwaffen, die leider täuschend echt aussehen. Man kann meist nicht auf den ersten Blick erkennen, um was für ein Exemplar es sich handelt. Ich finde, dass so etwas verboten gehört. Oder speziell gekennzeichnet, dass man es sieht.
Die meisten Waffen die anderen ähnlich sehen sind hierzulande auch verboten, nur fallen unter diese Regelung nur Kriegswaffen und Pumpgun Imitate, auch wenn bald ein Verbot kommen soll welches alle Waffen erfassen soll bei denen es sich um täuschend echte Nachbildungen (Imitate) handelt.
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