Straßenverkehr- Unsichtbare Schilder gelten nicht
Um vielleicht auch einmal den gerade vorherrschenden Witterungsbedingungen etwas Positives abzugewinnen, wenn Autofahrer A Verkehrschilder nicht interpretieren kann weil sie völlig zugeschneit sind, dann sind sie wirkungslos und gelten nicht. Natürlich kann sich Autofahrer A nicht herausreden wenn er ein Stoppschild übersehen hat denn dieses ist auf Grund seiner Form auch ohne Erkennbarkeit des Aufdruckes eindeutig, aber bei Tempoeinschränkungen und Parkverboten hat er gute Karten diese später nicht bezahlen zu müssen.
Allerdings gelten die allgemeinen Verkehrsregeln weiter, in einer angezeigten aber nicht lesbaren Tempo-30-Zone darf er Innerorts höchstens mit 50 Km/h unterwegs sein ohne belangt zu werden. Auch würde natürlich die vorherrschende Ortskenntnis eine Rolle bei eventuellen Sanktionen eine Rolle spielen.
Generell würde ich hier Vorsicht walten lassen und mich nicht in der Hoffnung auf diese Ausrede jeder Verkehrsregel entziehen. Selbstverständlich ist es schwieriger, einem Temposünder das wirkliche Vergehen nachzuweisen, zum Beispiel erlaubte 80 überschritten zu haben, wenn das entsprechende Schild verschneit ist. Allerdings kommen Richter auch zu Fragen, wieso der Beschuldigte z.B. bei wirklich schlechter Witterung (starker Schneefall, Schneeverwehungen und natürlich zugeschneite Schilder) letztlich mit 150 Km/h unterwegs sein muss. Und das kann natürlich gehe ich davon aus das es zu Strafen führen kann, auch wenn letztlich anerkannt wird, dass das Schild nicht lesbar war.
Es gilt gerade in solchen Sondersituationen (und das ist eine, denn Schilder sind idR. nicht sehr oft so zugeschneit, dass man nichts mehr sieht!) besonders vorsichtig zu agieren und sich eben nicht auf Ausnahmeregelungen zu verlassen. Wie letztlich ein Richter die Situation beurteilt, weil vorher letztlich kein Mensch. Und selbst wenn z.B. ein Parkverbotsschild zugeschneit ist kann es sein, dass das Abstellen klar eine Gefährdung des fließenden Verkehrs darstellt. So dass man sich eben nicht auf das zugeschneite Schild berufen kann!
Ich würde mich auch nicht darauf verlassen wollen, dass ich einen Strafzettel nachher nicht zahlen muss, weil ein Straßenschild nicht zu erkennen war. Schließlich müsste ich das vermutlich auch beweisen, was unter Umständen schwer werden könnte.
Außerdem hat man im Nachhinein den ganzen Schreibkram und es macht einfach mehr Aufwand, als wie wenn man gleich ordentlich fährt, ohne dass man einen Strafzettel riskiert. Das ist immer noch die einfachste Variante, allem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Grundsätzlich ist das sicher ein berechtigter Hinweis, allerdings sollte man bei solchen Aktionen den gesunden Menschenverstand nicht völlig außen vor lassen. Wir haben hier einen kleinen Berg, auf dem der Schnee tatsächlich noch dick in den Bäumen und teilweise auch auf den Schildern hängt. Allerdings sind die Schilder nach wie vor einigermaßen erkennbar. Gerade die schlichten Schilder mit Tempolimits und Parkverboten kann man gut erkennen. Probleme gibt es eigentlich nur bei den großen gelben Schildern, auf denen manchmal nicht mehr erkennbar ist, wo man nun abbiegen muss, um in eine bestimmte Ortschaft zu gelangen.
Man sollte es also nicht unbedingt darauf ankommen lassen, wenn die Schilder noch einigermaßen erkennbar sind. Auch wenn man die Straße häufiger befährt, sollte man nicht unbedingt darauf pochen, dass man ja nicht wusste, wie schnell man dort unterwegs sein darf. Ich wohne in einer 30er-Zone. Wenn ich hier nun mit 50 km/h erwischt würde, könnte ich mich wohl sehr schlecht herausreden, da man eigentlich davon ausgehen sollte, dass ich das Gebiet rund um meinen Wohnort einigermaßen kenne.
Hinzu kommen noch die Straßenverhältnisse. Wenn die Schilder so extrem eingeschneit sind, dass man nichts mehr erkennen kann, liegt meistens auch auf den Straßen noch Schnee oder zumindest Matsch. Ob man dann unbedingt zugeben sollte, dass man das 70er-Schild auf einer Landstraße nicht gesehen hat und deshalb mit 100 km/h unterwegs war, ist sicher bedenkenswert. Hier könnte man sich unter Umständen selbst ein Bein stellen, da man ja offen zugibt, dass man vielleicht mit einer den Wetterverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit unterwegs war.
Wenn man in einer Gegend unterwegs ist, die man nicht besonders gut oder gar nicht kennt (zum Beispiel eine andere Stadt, in der man noch nicht (häufig) war) und dort in einem 30er-Abschnitt mal zehn km/h zu schnell unterwegs ist, hat man sicher recht gute Chancen, sich aus der Sache herauszuwinden. In den meisten Fällen jedoch dürften die Chancen nicht ganz so gut stehen.
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