Arbeitslosengeld, wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

vom 07.12.2010, 16:45 Uhr

Ich bin zum 31.12.2010 gekündigt worden. Wegen Mobbing bin ich bis zum 31.12.2010 aber auch krank geschrieben. Jetzt sieht die Sachlage so aus, das ich mich nicht arbeitssuchend melden kann wenn ich krank geschrieben bin. Sprich ich kann erst am 02.01.2011 zum Arbeitsamt und mich arbeitssuchend melden. Gesperrt werde ich wohl nicht, da ich ja die Krankmeldungen als Beweis habe. Aber wie lange dauert die Bearbeitung? Wann kann ich mit dem Geld rechnen?

» herrmausi » Beiträge: 916 » Talkpoints: -0,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn du bereits weißt, dass du ab 1.1. 2011 arbeitslos bist, musst du dich sofort nach Erhalt der Kündigung auf dem Arbeitsamt melden. Egal ob du krankgeschrieben bist oder nicht. Machst du das nicht, kann es sein das du eine Sperrfrist bekommst. Auch wenn du in dem Zeitraum krankgeschrieben warst.

Sobald man gekündigt wird, hat man an sich drei Tage um sich beim Arbeitsamt zu melden. Manchmal variiert das auch bis zu einer Woche. Aber du solltest spätestens eine Woche nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt gewesen sein. Einfach um denen mitzuteilen, ab dann und dann bin ich arbeitslos. Dann bekommst du an sich erst mal einen Fragebogen und später auch einen Termin. Meistens in der Nähe des ersten Tages deiner Arbeitslosigkeit. Meistens musst du bis dahin auch einiges an Papieren eingereicht haben. Das wird dir aber auch beim ersten Vorsprechen gesagt.

Dich erst am 2.1.2001 beim Arbeitsamt zu melden ist eindeutig zu spät. Da kannst du die Sperrzeit von bis zu drei Monaten gleich mal mit einplanen. Ansonsten würdest du halt zum 1.2. 2011 Arbeitslosengeld bekommen. Falls du ja bis quasi zum ersten festen Termin ( wahrscheinlich Anfang Januar) die Unterlagen vorlegen kannst.

Keine Arbeitslosengeld bekommst du oder kannst du auch nicht beantragen, wenn du gleichzeitig Arbeitslos und krankgeschrieben bist. Das ist aber bei dir nicht der Fall. Trotzdem solltest du dich auch in dem Fall kundig machen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Wieso sollten die dich nicht bearbeiten weil du Krank geschrieben bist ???

Du bist gekündigt worden und danach MUSS man sich umgehend beim Arbeitsamt melden egal ob man Krank ist (außer wenn man Bettlägerig ist)

Zu deiner Frage:
Als ich das erste mal Arbeitslos war hat dass alles ca 2-3 wochen gedauert (sehr viel Bürokratie). Wenn man erst mal in deren ihrer Kartei ist, dauert das bei erneuter Arbeitslosigkeit nicht mehr so lange. Man meldet sich auf dem Amt muss viel formulare ausfüllen viel unterlagen beschaffen und und und. Danach brauchen die noch eine gewisse Zeit das alles zu bearbeiten. Das Geld wird aber sobald man in die Arbeitslosen Kartei aufgenommen ist, pünktlich am Monatsende überwiesen

» mis-fits » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,71 »



Sie müssen doch garnicht für den Arbeitsmarkt gesund sein wenn ihr Vertrag erst am 31.12 endet. Erst ab dann müssten Sie gesund sein. Bis dahin sind Sie ja noch beschäftigt und somit keine Last fürs Amt. Aber gemeldet müssen Sie auf jedenfall sein ob krank oder nicht, damit die sie zumindest schonmal in der Akte haben.
Sie kriegen ja auch Arbeitslosengeld wenn Sie krank sind, und um anspruch auch AG zu haben müssen sie gemeldet sein. Vermitteln tut das Amt sie dann eben erst wenn sie wieder Gesund sind

» mis-fits » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,71 »



Man muss aber, so bald man weiß, dass man ab dann und dann arbeitslos sein wird, sich beim Arbeitsamt melden. So sind die deutschen Gesetze. Da du ja weißt, dass du ab 1.1.2011 arbeitslos bist, was hindert dich daran, zumindest mal beim Arbeitsamt vorbei zu gehen?

Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, wie weit die Unterlagen vorliegen. Je eher die vorliegen, um so rascher kann gearbeitet werden. Fassen wir kurz zusammen. Man teilt dem Arbeitsamt am 1.12.2010 mit, dass man ab 1.1.2011 arbeitslos sein wird. Die nehmen einen schon mal in den Computer auf. Und selbst wenn sie das nicht machen, sagen sie dir zumindest, was du an Unterlagen brauchst. Geben dir wahrscheinlich auch schon die Vordrucke mit.

Wenn du erst am 2.1.2011 zum Arbeitsamt gehst, sagen die dir erst dann, was du an Unterlagen brauchst. Die musst du auch erst mal ran schaffen., Unter anderem auch Fragebögen von deinem Noch- Arbeitgeber. Gut die kannst du dem mit der Post schicken. Die sind dann frühestens am 4.1.2011 bei deinem dann Ex- Arbeitgeber. Dann trödelt der noch mit dem Ausfüllen und so weiter. Sagen wir du hast die Sachen bis zum 20.1.2011 im Briefkasten. Nimmst die Sachen und gehst am 21.1.2011 zum Arbeitsamt und gibst die ab. Dann sind deine Unterlagen nicht die Einzigen die bearbeitet werden. Da liegen noch Sachen, die schon länger liegen und zuerst bearbeitet werden. Also denke ich mal, deine Unterlagen werden frühestens am 30.1. bearbeitet. Dann fehlt eventuell noch was, also schreiben die dich an. Bis du das hast und das nachgereicht hast ist es Mitte/ Ende Februar.

Wenn du jetzt zum Arbeitsamt gehst, weißt du jetzt schon was du an Unterlagen brauchst, wenn du dich arbeitslos melden kannst. Es ist klar, dass du dich nicht arbeitslos geführt werden kannst, wenn du krank geschrieben bist. Da dir das aber bewusst zu sein scheint, wundert es mich, dass du vorhin in einem Thread angefragt hast, ob du gleichzeitig Arbeitslosengeld und Krankengeld bekommst. Und eine Krankmeldung, so lange man nicht bettlägerig ist und das bist du eindeutig nicht (weil sonst kann man nicht in ein Sozialkaufhaus und auch kein Netbook in einem Geschäft kaufen), kann man sich mindestens mal dort melden. Ich sehe spätestens Mitte Januar hier schon den Thread wie böse doch das Arbeitsamt ist, weil sie dir keine Leistungen bezahlen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Egal, ob man krank ist oder nicht, muss man sich sofort beim Arbeitsamt melden, wenn man die Kündigung in der Hand hält, sonst droht eine Sperre. Auch wenn man krank geschrieben ist. Es sei denn, dass man im Koma liegt und sich nicht melden kann. Aber selbst eine telefonische Meldung mit nachreichen der Kopie einer Kündigung würde da gelten. Aber das muss man unmittelbar nach Erhalt der Kündigung machen.

Sicher werden sie dann deine Sache noch nicht bearbeiten. Aber die Bearbeitung geht schneller und du kannst hoffen, dass das Arbeitsamt dir direkt im Anschluß an deine Arbeitslosigkeit eine Arbeit anbietet. Wenn du also bis zum 31.12. krank geschrieben bist und am 3.1.(weil dieses Jahr der 1. ein Samstag ist) zum Arbeitsamt gehst und auch deine Kündigung ab dem 1.1. wirksam ist, kannst du Schwierigkeiten bekommen.

Die Bearbeitung geht in der Regel schnell, wenn du dich daran gehalten hast, dass du sofort nach Erhalt der Kündigung zum Amt gegangen bist. Wenn du die Kündigung schon 2 Monate in der Tasche hast, dann droht dir sowieo eine Sperre, auch wenn du krank geschrieben bist. Dann sollte doch nicht stören, wenn sie zwei Monate für die Bearbeitung brauchen. Damit alles schnell bearbeitet werden kann und der Arbeitslose auch schnell sein Geld bekommt ist diese Regelung da. Dann kann schon bearbeitet werden, während man gekündigt ist, aber noch nicht als arbeitslos gilt.

Du kannst ja beim Arbeitsamt sagen, dass du vorraussichtlich am 1.1. wieder gesund bist, weil du ja betriebsbedingt krank warst und nur krank bist, wenn du in diesem Betrieb arbeiten musst. So können auf jeden Fall die Sachberarbeiter schon für dich arbeiten. Es wäre ja unlogisch, wenn du erst nach deiner Krankheit hingehst, wenn deine Kündigung schon in Kraft getreten ist. Dann kannst du länger als einen Monat auf dein Geld warten. So eine Bearbeitung dauert bestimmt 2 Monate, wenn jemand erst hingeht, wenn der Tag der Arbeitslosigkeit gekommen ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wie schon erwähnt wurde, gibt es nur wenige Gründe die eine verspätete Meldung beim Arbeitsamt zulassen. Und nur weil man arbeitsunfähig geschrieben ist, heisst das nicht, das man sicht nicht melden muss. Zumal eben die Bearbeitung deiner Unterlagen halt auch nicht in zwei Tagen erledigt ist.

Du musst selbst einige Formulare ausfüllen und auch dein derzeitiger Arbeitgeber muss mindestens ein Blatt bearbeiten. Dort geht dann hervor was du verdient hast und meist auch warum du nun arbeitssuchend bist. Sprich der Arbeitgeber wird gefragt, ob du eventuell durch dein Verhalten die Kündigung provoziert hast.

Und erst wenn du alle Unterlagen eingereicht hast, dann geht dein Antrag in die Bearbeitung. Du schreibst selbst, das du in der jetzigen Firma gemobbt wirst. Dann rechne mal damit, das dies noch weitergeht und dein Arbeitgeber sich sehr viel Zeit lässt, bis er deine Unterlagen für die Agentur für Arbeit ausfüllt. Heisst, das es unter Umständen passieren kann, das er erst reagiert, wenn er von denen aufgefordert wird, die fehlenden Formulare einzureichen.

Trotzdem solltest du diese Woche ganz dringend bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit vorsprechen. Eventuell hast du Glück, das man dir wegen der verpassten Frist nicht gleich eine Sperre gibt. Hängt aber vom wohlwollen des Sachbearbeiters ab. Denn deine Kündigung musst du ja spätestens Ende November bekommen haben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Egal ob arbeitsunfähig oder nicht, man hat sich auf jeden Fall sofort nach Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt zu melden. Unter Umständen kann man dann zwar erreichen, dass man erst nach dem Gesundwerden wieder persönlich vorsprechen muss, aber melden sollte man sich auf jeden Fall direkt nach dem Bekanntwerden der Kündigung; und da Du wegen Mobbing arbeitsunfähig bist, bist Du sicher in der Lage einige Wege zu erledigen – erst recht, wenn Du auf das Geld angewiesen bist?!

Überhaupt frage ich mich, würdest Du auch wenn Du nicht arbeitsunfähig wärst ebenfalls warten? Denn auch in dem Fall stehst Du ja dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung sondern erst später.

Wie lange die Bearbeitung Deines Antrages letzten Endes dauert, hängt von verschiedenen Umständen ab. Beispielsweise ob alle Unterlagen korrekt ausgefüllt eingereicht wurden, wie viele andere Fälle bearbeitet werden müssen. Daher macht es durchaus Sinn, dass Du schon jetzt vorsprichst, auch wenn Du aktuell dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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