Mietkürzung aufgrund von Problemen mit der Heizung möglich?
Herr X. wohnt in einem netten Altbau. Die Fenster sind in seinen Augen ziemlich baufällig. Zum Teil lassen sie sich kaum richtig schließen. Bisher nahm Herr X. diesen Umstand halt in Kauf, weil er relativ wenig Miete bezahlt.
in den letzten Tagen sanken aber auch die Außentemperaturen ziemlich extrem. Seitdem hat Herr x. enorme Probleme seine Wohnung zu beheizen. Eine Gasetagenheizung ist vorhanden und die ist auch erst gewartet worden. Die läuft auch. Nur heizt Herr X. den ganzen Tag die Wohnung über Stunden auf der höchsten Stufe hoch. Dass sind in dem Fall 30 Grad. Nur wird die Wohnung erst nach mehreren Stunden heizen überhaupt mal 20 Grad warm. Da Herr X. fast den ganzen Tag daheim ist, würde er gerne auch tagsüber mal gerne 20 Grad oder mehr in der Wohnung haben. Er würde ja auch noch hinnehmen, dass er mehr heizen muss. Aber eine Temperatur von gerade mal 20 Grad sollte nicht erst nach stundenlangem Heizen erreichbar sein. Und Herr X. sagt halt auch, er würde gerne die Temperatur seiner Räume selber regeln, wenn er schon die Möglichkeit dazu hat und nicht darauf hoffen, dass es halt irgendwann mal 20 Grad sind.
Der Vermieter ist zwar informiert, den interessiert das Ganze aber recht wenig. Der meint, da ja eine niedrige Miete bezahlt wird, muss der Mieter Herr X. das hinnehmen.
Herr X. ist aber der Meinung, dass kein richtiges benutzen der Mietsache möglich ist. Und er findet auch, dass seine Erwartung, dass er seine Wohnung auf 20 Grad heizen kann, nicht zu viel erwartet ist. Diese Temperatur wird aber nur in den seltensten Fällen erreicht und auch nur, wenn die Heizung über Stunden auf voller Leistung läuft. Herr X. ist durchaus bewusst, dass er keine Temperaturen wie in einem Neubau erwarten kann. Aber 20 Grad sind ja nun wirklich nicht viel. Deshalb denkt Herr X. über eine Mietminderung nach. Weiß jemand um wie viel Prozent er die Miete kürzen kann? Und was muss Herr X. dabei beachten?
Da ein Heizverlust durch die Fenster vorhanden ist, ist eine Mietminderung von 20% zulässig. Allerdings habe ich auch Urteile gefunden, wo bis zu 50% Mietminderung angesetzt wurden. Es wäre also sinnvoll, wenn Herr X da einen Mittelwert nimmt und diesen als Mietminderung ansetzt.
Welche Gründe und wieviel Prozent Minderung der Miete möglich sind, zeigen die beiden folgenden Links. Link 1 und Link 2 mit Urteilen und Prozenten.
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