Wie viel % der Modernisierungskosten dürfen umgelegt werden?

vom 06.12.2010, 23:21 Uhr

Frau X. wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Der Vermieter möchte gerne die Fenster erneuern. Er sagte aber gleich, er muss die Kosten für die neuen Fenster auf die Miete umlegen. Und er rechnet mit Kosten von mindestens 2500 Euro pro Fenster.

Frau X. würde gerne im Vorfeld wissen, wie viel er davon auf die Miete umlegen darf. Frau X. hatte sich vor viele Jahren schon mal kundig gemacht, da hieß es, der Vermieter darf 11 Prozent der Gesamtkosten auf die Jahresmiete umlegen. Sprich der Mieter muss mit einer Mieterhöhung von einem zwölftes von 11 Prozent der Modernisierungskosten rechnen.

Weiß jemand von euch, wie hoch die Kosten sein dürfen? Also wie viel Prozent der Vermieter überhaupt umlegen darf?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Die Frage dürfte erstmal sein, ob die neuen Fenster wirklich als Moderniesierung angesehen werden können. Denn auf Grund des Alters der Fenster können diese auch als Instandsetzung gelten und damit sind das ganze andere Vorraussetzungen.

Nachlesen kann man dies [=http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_08.html]hier[/url]. Dort steht dann auch geschrieben, welche Fristen durch den Vermieter einzuhalten sind, um eine Erhöhung der Miete wegen Moderniesierung durchzusetzen.

Das Wichtigste für Frau X ist wohl beid er vierten Überschrift im mittleren Absatz. Dort steht geschrieben, das man bei älteren Bauten meist eine Instandsetzung annimmt und keine Modernisierung. Worauf man ableiten kann, das eine Mieterhöhung für die neuen Fenster nicht durchsetzbar ist bzw. nicht mit den 11% zu Buche schlagen darf.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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